2014-02-04-o-21-abs-3-nr-2-bafg_anrechnung-erasmusplus.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Erlasse des BMBF zum BAföG

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POSTANSCHRIFT Bundesministerium für Bildung und Forschung, 53170 Bonn HAUSANSCHRIFT An die Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung POSTANSCHRIFT TEL FAX BEARBEITET VON Nachrichtlich: Landesämter für Ausbildungsförderung E-MAIL HOMEPAGE DATUM GZ Heinemannstraße 2, 53175 Bonn 53170 Bonn +49 (0)228 99 57-3292 +49 (0)228 99 57-83292 Anja Weinhold Anja.Weinhold@bmbf.bund.de www.bmbf.de Bonn, 04.02.2014 414 – 42531 - § 21 (Bitte stets angeben) BETREFF BEZUG Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hier: Anrechnung des Erasmus+ -Mobilitätszuschusses gemäß § 21 Abs. 3 Nr. 2 BAföG Einführung des neuen EU-Programmes „Erasmus+“ zum 01. Januar 2014 Zum 1. Januar 2014 wurde Erasmus+ eingeführt, das neue EU-Programm mit einer Laufzeit von sieben Jahren für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Es löst das Programm für lebenslanges Lernen ab und integriert die Programme "Jugend in Aktion" sowie die internationalen EU-Hochschulprogramme mit Drittländern, wobei jedoch die bereits bekannten Programme zur Förderung von Lernaufenthalten im Ausland, wie "Erasmus", "Leonardo da Vinci" und "Comenius" unter demselben Namen fortgeführt werden. Die ersten Antragsrunden für Erasmus+ beginnen im März und April 2014. Das neue Erasmus+ -Programm sieht für Studienaufenthalte im Ausland höhere Mobilitätszuschüsse von bis zu 500 Euro im Monat vor. Auch für diese erhöhten Mobilitätszuschüsse bleibt es bei der Anrechnungsregelung gemäß § 21 Abs. 3 Nr. 2 BAföG, welche unterschiedslos für alle begabungs- und leistungsabhängigen Stipendien gilt. Danach sind Stipendien, die einen Monatsdurchschnitt von 300 € übersteigen, als Einkommen zu berücksichtigen und auf den jeweiligen Bedarf anzurechnen. Somit müssen im gegebenen Fall bis zu 200 € der im Rahmen des Erasmus+ -Programmes geleisteten Mobilitätszuschüsse entsprechend angerechnet werden. Um Beachtung im Vollzug wird gebeten. Im Auftrag A. Weinhold TELEFONZENTRALE FAX-ZENTRALE E-MAIL-ZENTRALE +49 (0)228 99 57-0 oder +49 (0)30 18 57-0 +49 (0)228 99 57-83601 oder +49 (0)30 18 57-83601 bmbf@bmbf.bund.de
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