2014-02-17-sonderabfrage-zu-o-6-bafg.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Erlasse des BMBF zum BAföG

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POSTANSCHRIFT Bundesministerium für Bildung und Forschung, 53170 Bonn HAUSANSCHRIFT An die Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung POSTANSCHRIFT TEL FAX BEARBEITET VON Nachrichtlich: Landesämter für Ausbildungsförderung E-MAIL HOMEPAGE DATUM GZ Heinemannstraße 2, 53175 Bonn 53170 Bonn +49 (0)228 99 57-3292 +49 (0)228 99 57-83292 Anja Weinhold Anja.Weinhold@bmbf.bund.de www.bmbf.de Bonn, 17.02.2014 414-42596-9/3 (Bitte stets angeben) BETREFF BEZUG ANLAGE Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hier: Sonderabfrage zur Auslandsförderung nach § 6 Mein Schreiben vom 20. August 2013 (Az. 414-42596-9/3) Muster Tabellenblatt Sonderabfrage zu § 6 Mit Schreiben vom 20. August 2013 habe ich anlässlich der erwarteten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in den Vorlageverfahren „Thiele Meneses“ (Rs. C- 220/12) und „Braun“ (Rs. C- 603/12) um einen Bericht über die bis zum Stichtag 30.09.2013 und 31.12.2013 erreichte Anzahl der Förderfälle und Anträge nach § 6 BAföG sowie der anhängigen Gerichtsverfahren und ggf. noch laufender Widerspruchsverfahren gebeten. Die Entscheidung des EuGH zu den Vorlageverfahren wurde mit Erlass vom 20.11.2013 (Az. 414-42531-§ 6) umgesetzt und wird in die bevorstehende Gesetzesnovelle im BAföG einfließen. Zur weiteren Folgenabschätzung bitte ich darum, die Berichte quartalsweise zu den jeweiligen Stichtagen 31.03., 30.06., 30.09., 31.12. fortzuführen und bis zum 15. des Folgemonats unter Verwendung des in der Anlage enthaltenen Musters zu liefern. Ergänzend möchte ich auf mein Schreiben vom 24. Juli 2013 (Az. 414-4253-1 § 16) hinweisen, wonach in Folge der Nichtanwendbarkeit des § 16 Abs. 3 S. 1 HS 2 BAföG ebenfalls bei entsprechender Zuständigkeit der quartalsweise Bericht über die Anzahl der Förderfälle und die damit verbundenen Förderbeträge der nunmehr möglichen Ausbildungsförderungen im EU-Ausland, die die Dauer von einem Jahr übersteigen, zu den jeweiligen Stichtagen 31.03., 30.06., 30.09., 31.12. erbeten wird. Im Auftrag A. Weinhold TELEFONZENTRALE FAX-ZENTRALE E-MAIL-ZENTRALE +49 (0)228 99 57-0 oder +49 (0)30 18 57-0 +49 (0)228 99 57-83601 oder +49 (0)30 18 57-83601 bmbf@bmbf.bund.de
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