2014-07-11-anlassunabhongige-stichprobenkontrollen.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Erlasse des BMBF zum BAföG

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BEZUG
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Bundesministerium @,
für Bildung &
und Forschung &
Freiheit
® Einheit
Demokratie

Burdesministerium für Bildung und Forschung, 53179 Bonn
HAUSANSCHRIFT Heinemannstraße 2, 53175 Bonn

SUUSSICHRTETSEIEEL PIET ES MBLLh ausschließlich er E-Mail- POSTANSCHRIFT 53170 Bonn
An die
Obersten Landesbehörden für a
Ausbfleungsförderun FAX +49 (0)228 99 57-83292
8 g BEARBEITET Von Anja Weinhold
E-MAıL Anja,Weinhold@bmbf.bund,de

Nachrichtlich: HOMEPAGE www.bmbf.de
Landesämter für Ausbildungsförderung parum Bonn, 11.07.2014

cz 42592-1/1 (2010)

{Bitte stets angeben)

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG);

hier: Berichte der Länder zu anlassunabhängigen Stichprobenkontrollen des Vollzugs
Mein Schreiben vom 17. Juni 2014

Beschluss der 7. Sitzung des RPA vom 27. Juni 2014 zu TOP 6

Im Nachgang zu meinem Schreiben vom 17. Juni 2014 erhalten Sie aus gegebenem Anlass den
in der 7. Sitzung vom 27. Juni 2014 gefassten Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses
des Deutschen Bundestages (RPA) zu TOP 6 „Bericht zur Bundesaufsicht über die Ausführung
von Geldleistungsgesetzen durch die Länder“ zur Kenntnis,

Der RPA fordert alle Bundesministerien ausdrücklich auf „darauf hinzuwirken, dass alle
Länder die Aufgabenerledigung in ihren Bewilligungsstellen zukünftig systematisch durch
regelmäßige anlassunabhängige Stichprobenkontrollen überprüfen“. Im Weiteren sind die
Bundesministerien aufgefordert, ihre Aufsichtstätigkeit auch mit detaillierten Angaben zu
Anzahl, Häufigkeit und Prüfungsschwerpunkten der Stichprobenkontrollen im Jahr 2014 und
zu den im Jahr 2015 geplanten Kontrollen zu dokumentieren.

Im Auftrag

Ei
TG

Schröder

TELEFONZENTRALE +49 {0)228 99 57-0 oder +49 (0)30 18 57-0
FAX-ZENTRALE +49 (01228 99 57-83601 oder +49 (0)30 18 57-83601
E-MAL-ZENTRALE bmbf@bmbf.bund.de
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TOP 6

Vorlage des Bundesministeriums des Innern
Bericht zur Bundesaufsicht über die Ausführung von Geldleistungsge-
setzen durch die Länder

1. Der Ausschuss nimmt den Bericht des Bundesministeriums des In-
nern - A-Drs. 035 - zur Kenntnis.

2. Er fordert alle Bundesministerien auf, durch verstärkte Abstim-
mung darauf hinzuwirken, dass alle Länder die Aufgabenerledi-
gung inihren Bewilligungsstellen zukünftig systematisch durch re-
gelmäßige anlassunabhängige Stichprobenkontrollen überprüfen.
Der Ausschuss erwartet, dass die Bundesministerien ihren Über-
blick über die von ihnen ausgeübte Aufsichtstätigkeit fortschreiben
und dabei auch detaillierte Angaben machen zu Anzahl, Häufig-
keit und Prüfungsschwerpunkten der Stichprobenkontrollen im
Jahr 2014 und zu den im Jahr 2015 geplanten Kontrollen.

3. Er fordert das Bundesministerium des Innern und die in der Res-
sort-Arbeitsgemeinschaft vertretenen Bundesministerien weiter
auf, die Arbeit der Ressort-Arbeitsgemeinschaft so zu organisieren,
dass die ressortübergreifenden Leitlinien zur Bundesaufsicht bis
zum 31. März 2015 fertiggestellt werden können,

4. Der Ausschuss erwartet einen Bericht des Bundesministeriums des
Innern bis zum 30. April 2015.

 

 

 

Beschlüsse des Rechnungsprüfungsausschusses 7. Sitzung am 27. Juni 2014
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