2015-01-09-o-24-bemessung-der-sozialpauschale-in-aktualisierungsfollen.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Erlasse des BMBF zum BAföG

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POSTANSCHRIFT Bundesministerium für Bildung und Forschung, 53170 Bonn HAUSANSCHRIFT An die Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung POSTANSCHRIFT TEL FAX BEARBEITET VON Landesämter für Ausbildungsförderung E-MAIL HOMEPAGE Heinemannstraße 2, 53175 Bonn 53170 Bonn +49 (0)228 99 57-2243 +49 (0)228 99 57-82243 Herrn Cremerius Werner.Cremerius@bmbf.bund.de www.bmbf.de DATUM Bonn, 09.01.2015 GZ 414-42531-1 § 24 (Bitte stets angeben) BETREFF BEZUG Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG); hier: § 24 BAföG; Bemessung der Sozialpauschale in Aktualisierungsfällen 1. Urteil des BVerwG vom 27.03.2014 – 5 C 6.13 – 2. BMBF-Erlass vom 05.08.2014 Mit o.g. Urteil hatte das BVerwG entschieden, dass für den Fall, dass ein Empfänger von Leistungen nach dem BAföG wegen einer Verminderung des Einkommens eines Elternteils einen Aktualisierungsantrag stellt, bei der endgültigen Berechnung auf die gesamten Einkommensverhältnisse des Elternteils in den betroffenen Kalenderjahren abzustellen ist, wobei dann nicht nur die Einkünfte, sondern auch die abzugsfähigen Pauschalbeträge zur sozialen Sicherung gemäß § 21 Abs. 2 BAföG für die jeweiligen Kalenderjahre getrennt ermittelt werden müssen. Im o.a. Erlass hatte das BMBF diese Entscheidung bislang als eine für den Vollzug unbeachtliche Einzelfallentscheidung angesehen. Nachdem jedoch zwischenzeitlich auch mehrere Ober-Gerichte in verschiedenen Ländern die Rechtsprechung des BVerwG übernommen haben, hat das BMBF seine Rechtsauffassung nochmals überprüft und ist nunmehr zu der Auffassung gelangt, dass dem Urteil künftig im Vollzug zu folgen ist. Ich bitte daher darum die entsprechenden notwendigen Änderungen in den BAföG-ADV- Verfahren zu veranlassen. Die Tz. 21.2.8 BAföGVwV wird bei der Verwaltungsvorschriften entsprechend angepasst. nächsten Änderung der BAföG- Im Auftrag Cremerius TELEFONZENTRALE FAX-ZENTRALE E-MAIL-ZENTRALE +49 (0)228 99 57-0 oder +49 (0)30 18 57-0 +49 (0)228 99 57-83601 oder +49 (0)30 18 57-83601 bmbf@bmbf.bund.de
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