2015-11-18-o-8-abs-1-nr-3-regelmoige-mindestwochenarbeitszeit.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Erlasse des BMBF zum BAföG

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POSTANSCHRIFT Bundesministerium für Bildung und Forschung, 53170 Bonn - ausschließlich per E-Mail - Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst Rheinstraße 23-25 65185 Wiesbaden HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX BEARBEITET VON E-MAIL HOMEPAGE nachrichtlich: Oberste Landesbehörden für Ausbildungsförde- rung Landesämter für Ausbildungsförderung BETREFF Heinemannstraße 2, 53175 Bonn 53170 Bonn +49 (0)228 99 57-3292 +49 (0)228 99 57-8-3292 Dr. Susanna Suelmann-Kinz Susanna.Suelmann-Kinz@bmbf.bund.de www.bmbf.de DATUM Bonn, 18.11.2015 GZ 414- 42531-1- § 8 (Bitte stets angeben) Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hier: Regelmäßige Mindestwochenarbeitszeit für unionsrechtliche Freizügigkeit eines Arbeitnehmers in § 8 Abs. 1 Nr. 3 BAföG BEZUG Ihre E-Mail vom 21. September 2015 ANLAGE Sie haben mit Bezugsschreiben um Prüfung und Mitteilung gebeten, ob die EU- Arbeitnehmereigenschaft i.S.d. § 8 Abs. 1 Nr. 3 BAföG auch bei zwei verschiedenen Tätigkeiten mit einem Gesamtumfang von 12 Stunden pro Woche vorliegt. Das Tatbestandsmerkmal „Unionsbürger, die nach § 2 Abs. 2 des Freizügigkeitsgesetzes/EU als Ar- beitnehmer oder Selbständige unionsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind“ in § 8 Abs. 1 Nr. 3 BA- föG setzt nicht zwangsläufig voraus, dass die Mindestwochenarbeitszeit von in der Regel 12 Stunden aus lediglich einer einzigen Tätigkeit resultieren muss. Wenn mehrere Arbeitsverhältnisse bestehen und diese für sich betrachtet nicht die Vorgabe der zwölfstündigen Mindestwochenarbeitszeit erfüllen, ist eine Gesamtbetrachtung im Einzelfall vorzunehmen. In dieser ist zu prüfen, ob es sich in der Ge- samtschau der Arbeitsverhältnisse um tatsächliche und echte Tätigkeiten handelt, die insgesamt keinen so geringen Umfang haben, dass sie sich als vollständig untergeordnet und unwesentlich darstellen. Ich bitte um Beachtung im Vollzug. Im Auftrag Schröder TELEFONZENTRALE FAX-ZENTRALE E-MAIL-ZENTRALE +49 (0)228 99 57-0 oder +49 (0)30 18 57-0 +49 (0)228 99 57-83601 oder +49 (0)30 18 57-83601 bmbf@bmbf.bund.de
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