2017-03-24-eu-arbeitnehmer-duales-studium.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Erlasse des BMBF zum BAföG

/ 2
PDF herunterladen
POSTANSCHRIFT Bundesministerium für Bildung und Forschung, 53170 Bonn - HAUSANSCHRIFT Ausschließlich per E-Mail! – POSTANSCHRIFT TEL Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Referat 24 Postfach 103453 70029 Stuttgart FAX BEARBEITET VON E-MAIL HOMEPAGE DATUM GZ Nachrichtlich: Oberste Landesbehörden für Ausbildungsförderung Landesämter für Ausbildungsförderung BETREFF BEZUG Heinemannstraße 2, 53175 Bonn 53170 Bonn +49 (0)228 99 57-3292 +49 (0)228 99 57-83292 Dr. Susanna Suelmann-Kinz Susanna.Suelmann-Kinz@bmbf.bund.de www.bmbf.de Bonn, 24.03.2017 414-42508-§8 (Bitte stets angeben) Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hier: EU-Arbeitnehmereigenschaft bei dualem Studium Ihre E-Mail vom 24.02.2017 In der Bezugs-E-Mail fragen Sie an, inwiefern Auszubildende in einem dualen Studium unter die Regelung des § 8 Abs. 1 Nr. 3 BAföG fallen. Ich verweise insofern auf Tz 2.2.1.1 (dort letzter Satz) der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU (AVV zum FreizügG/EU) in der aktuellen Fassung vom 3. Februar 2016 (GMBl. 2016 Nr. 5, S. 86): „Als Arbeitnehmer gilt auch, wer eine Berufsausbildung im dualen System absolviert.“ Auszubildende Unionsbürger, die eine Berufsausbildung im dualen System absolvieren, sind demnach gemäß § 2 Abs. 2 FreizügG/EU als Arbeitnehmer unionsrechtlich freizügigkeitsberechtigt und folglich nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 BAföG persönlich förderungsfähig. Eine abgeleitete Förderfähigkeit des Ehegatten, Lebenspartners oder Kindes eines auszubildenden Unionsbürgers, der eine Berufsausbildung im dualen System absolviert, ist ebenfalls nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 BAföG zu bejahen, sofern diese unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 und 4 FreizügG/EU unionsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind oder denen diese Rechte als Kindern nur deshalb nicht zustehen, weil sie 21 Jahre oder älter sind und von ihren Eltern oder deren Ehegatten oder Lebenspartnern keinen Unterhalt erhalten. TELEFONZENTRALE FAX-ZENTRALE E-MAIL-ZENTRALE +49 (0)228 99 57-0 oder +49 (0)30 18 57-0 +49 (0)228 99 57-83601 oder +49 (0)30 18 57-83601 bmbf@bmbf.bund.de
1

SEITE 2 Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Suelmann-Kinz
2