Erlasse des BMI zu Löschmoratorien (NSU-/NSA-Untersuchungsausschüsse)

- Die Erlasse des BMI zu den Löschmoratorien im Zusammenhang mit den NSU- und NSA-Untersuchungsausschüssen (vgl. S. 48 in 18/9331 https://kleineanfragen.de/bundestag/18/9331-umsetzung-der-empfehlungen-des-2-parlamentarischen-untersuchungsausschusses-der-17-wahlperiode-zur-verbrechensserie ).

Nach Ihren Angaben liegen Ihnen die begehrten Informationen bereits vor ( https://fragdenstaat.de/files/foi/55279/image2016-10-19-110333_geschwaerzt.pdf ). Von daher gehe ich davon aus, dass es sich um eine einfache und deswegen kostenlose Anfrage handelt.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    19. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
  • Kosten dieser Information:
    165,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Erlasse de…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erlasse des BMI zu Löschmoratorien (NSU-/NSA-Untersuchungsausschüsse) [#18135]
Datum
19. Oktober 2016 15:14
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Erlasse des BMI zu den Löschmoratorien im Zusammenhang mit den NSU- und NSA-Untersuchungsausschüssen (vgl. S. 48 in 18/9331 https://kleineanfragen.de/bundestag/18/9331-umsetzung-der-empfehlungen-des-2-parlamentarischen-untersuchungsausschusses-der-17-wahlperiode-zur-verbrechensserie ). Nach Ihren Angaben liegen Ihnen die begehrten Informationen bereits vor ( https://fragdenstaat.de/files/foi/55279/image2016-10-19-110333_geschwaerzt.pdf ). Von daher gehe ich davon aus, dass es sich um eine einfache und deswegen kostenlose Anfrage handelt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte/r Antragssteller/in, mit E-Mail vom 19. Oktober 2016 bitten Sie um Übers…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
8. November 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
137,2 KB
Sehr geehrte/r Antragssteller/in, mit E-Mail vom 19. Oktober 2016 bitten Sie um Übersendung der Erlasse des BMI zu den Löschmoratorien im Zusammenhang mit den NSU- und NSAUntersuchungsausschüssen. Sie berufen sich dabei auf S. 48 in der Bundestagsdrucksache 18/9331 https:l/kleineanfragen.de/bundestag/18/9331-umsetzung-derempfehlungen-des-2-parlamentarischen-untersuchungsausschusses-der -17 -wahlperiode-zur-verbrechensserie ). Bei Ihrer AntragsteIlung gehen Sie davon aus, dass es sich um eine einfache Auskunft handelt und Gebühren nicht anfallen, da die begehrten Informationen aufgrund eines anderen IFG-Antrages bereits vorliegen. Sie berufen sich dabei auf mein Schreiben an Herrn ________ vom 19. Oktober 2016 - ZI4-13002/4#913. Entgegen Ihrer Auffassung handelt es sich bei der hier beantragten Auskunfterteilung nicht um eine einfache Auskunft. Gemäß § 10 Abs. 1 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Gebühren und Auslagen erhoben. Die öffentliche Leistung ist dabei die Auskunftserteilung nach dem IFG. Der für die Auskunftserteilung erforderliche Arbeitsaufwand für die Aktenrecherche und die Zusammenstellung der Unterlagen betrug zwei Stunden eines Mitarbeiters des höheren Dienstes (a 60 €) und eine Stunde eines Mitarbeiters des gehobenen Dienstes (45 €). D~mit ist für die Auskunftserteilung eine Gebühr von 165 € zu erheben. "Individuell zurechenbar" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Leistung - also die beantragte Auskunftserteilung, für die die Zusammenstellung der Unterlagen erforderlich ist - beantragt oder sonst willentlich in Anspruch genommen wird oder zugunsten des von der Leistung Betroffenen erbracht wird. Veranlasser im gebührenrechtlichen Sinne ist dabei derjenige, der die Auskunftserteilung nach dem IFG willentlich herbeiführt. Da der ihrem Antrag vorangegangene IFG-Antrag vor der Auskunfterteilung zurückgenommen wurde, ist die von Ihnen beantragte öffentliche Leistung bisher nichterbracht worden. Sie ist dem Antragsteller in Rechnung zu stellen, demgegenüber sie erstmalig erbracht wird. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich nach § 10 IFG gehalten bin, Gebühren zu erheben und um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Erlasse des BMI zu Löschmoratorien (NSU-/NSA-Untersuchungsausschüsse)“ [#18135]
Datum
28. November 2016 10:53
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/18135 Ich bin der Meinung, das BMI verlangt von mir zu Unrecht Gebühren, da der Verwaltungsaufwand für das Heraussuchen der Unterlagen bereits durch einen vorherigen IFG-Antrag eines anderen Antragsstellers in derselben Angelegenheit angefallen ist. Insofern liegt die begehrte Information bei der Behörde bereits vor und muss nicht erst herausgesucht werden. Der Begründung des BMI, hier liege nach § 10 Abs. 1 IFG eine "individuell zurechenbare öffentliche Leistung" zugrunde, die mir zuzurechnen sei, kann ich nicht folgen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf Schoch 2016 (§ 10, Rn. 28): "In der Sache wird die Kostenpflicht [...] durch sämtliche vom Antragsteller verursachten Amtshandlungen ausgelöst. Denn insoweit handelt es sich um indiduell zurechenbare öffentliche Leistungen. Die kostenpflichtigen Handlungen der informationspflichtigen Stelle umfassen den gesamten Velwaltungsaufwand, der durch den IFG-Antrag veranlasst ist." Da die begehrten Informationen bei der Behörde bereits vorliegen, wurde von mir als Antragssteller keine Gebühren verursachende Amtshandlung (Heraussuchen der Dokumente) ausgelöst (zumindest keine Gebühren in der vom BMI geltend gemachten Höhe). Durch meinen IFG-Antrag entsteht allenfalls der übliche Verwaltungsaufwand (Veraktung des Antrags, Verschicken einer EIngangsbestätigung etc.) sowie ggfs. das Heraussuchen der bereits in einem anderen IFG-Verfahren zusammengetragenen Informationen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 8. November 2016 in der Angelegenheit ZI4-13002/…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Erlasse des BMI zu Löschmoratorien (NSU-/NSA-Untersuchungsausschüsse)“ [#18135]
Datum
28. November 2016 10:57
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 8. November 2016 in der Angelegenheit ZI4-13002/4#963, in dem Sie mich um Mitteilung bitten, ob ich angesichts von möglichen Kosten an meinem IFG-Antrag festhalte. Eine Antwort auf diese Frage ist mir zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich, da ich zunächst eine Vermittlung durch die BfDI abwarten möchte. Wenn diese beendet ist, werde ich mich erneut an Sie wenden und Ihnen mitteilen, ob ich meinen Antrag weiterverfolge. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. November 2016 15:04
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
50,8 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium des…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium des Innern (BMI) # 15-725/002 II#0235
Datum
22. Juni 2017 15:04
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
185,3 KB
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AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium des Innern (BMI) # 15-725/002 II#0235 [#18135]
Datum
23. Juni 2017 11:19
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben. Meinen IFG-Antrag möchte ich nicht wieder aufnehmen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>