Erlasse des HMWEVW betreffend straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

die derzeit gültigen Erlasse des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) betreffend straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Ergebnis der Anfrage

Alle Erlasse des HMWEVW betreffen straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften von 2015 bis Mitte 2022.
Folgeerlasse sind vrstl. unter https://fragdenstaat.de/anfrage/erlasse… zu finden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Juli 2020
  • Frist
    21. Juni 2022
  • 3 Follower:innen
Stephan Voeth
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die derzeit g…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
Erlasse des HMWEVW betreffend straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften [#192425]
Datum
10. Juli 2020 15:29
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die derzeit gültigen Erlasse des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) betreffend straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth Anfragenr: 192425 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Stephan Voeth [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Z4b-028-g-09-03-04#035 Sehr geehrter Herr Voeth, vielen Dank für Ihre Anfrage. Als Anlage übersende ich Ihnen vo…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
AW: Erlasse des HMWEVW betreffend straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften [#192425]
Datum
10. Juli 2020 17:18
Status
Warte auf Antwort
Z4b-028-g-09-03-04#035 Sehr geehrter Herr Voeth, vielen Dank für Ihre Anfrage. Als Anlage übersende ich Ihnen vorab eine Information zu Ihren Rechten nach dem Datenschutz. Ich bitte Sie zunächst, Ihre Anfrage im Sinne von § 85 Abs. 2 HDSIG näher zu konkretisieren. Nach ersten Einschätzung durch das Fachreferat bestehen ca. 50 Erlasse alleine zur Straßenverkehrsordnung. Es wäre daher zielführend, wenn Sie Ihr Begehren näher eingrenzen könnten. Ich stehe Ihnen für Rückfragen auch gerne telefonisch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Stephan Voeth
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Ich habe mich am vergangenen Frei…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
AW: Erlasse des HMWEVW betreffend straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften [#192425]
Datum
12. Juli 2020 21:27
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Ich habe mich am vergangenen Freitag noch mit dem Referatsleiter von VI 3 in Verbindung gesetzt. Er stellt die Erlasse in nächster Zeit zusammen. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth Anfragenr: 192425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192425/ Postanschrift Stephan Voeth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Ihre Anfrage Z4b-28g09-03-04#35 Sehr geehrter Herr Voeth, die erbetenen Erlasse finden Sie anbei. Sie hatten b…
Nicht-öffentliche Anhänge:
HMWEVWErlasse.zip
6,3 MB
Z4b-28g09-03-04#35 Sehr geehrter Herr Voeth, die erbetenen Erlasse finden Sie anbei. Sie hatten bisher Kontakt mit meinem Kollegen, [geschwärzt], dem ich hiermit auch für die Vertretung danken möchte. Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Erlasse aus Mail als PDF
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Via
Briefpost
Betreff
Erlasse aus Mail als PDF
Datum
3. August 2020
Status
Warte auf Antwort
Stephan Voeth
AW: Erlasse aus Mail als PDF [#192425] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle und umfa…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
AW: Erlasse aus Mail als PDF [#192425]
Datum
22. August 2020 15:53
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle und umfangreiche Beantwortung meiner Anfrage zu den aktuell gültigen Erlassen betreffen straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Eine kleine Rückfrage habe ich allerdings doch noch. Im Erlass vom 24.02.2017 - AZ: VI 6-1 - 66k-04-85-02 (2017-02-24 Erlass Verkehrshindernisse und Verkehrseinrichtungen.pdf) wird der Erlass vom 15.07.2014 – AZ: VI 4-A 66k 04-85-02 in einem Punkt näher spezifiziert. Der ältere Erlass wird aber nicht aufgehoben. Könnten Sie mir diesen, falls er noch Gültigkeit hat, noch zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth Anfragenr: 192425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192425/ Postanschrift Stephan Voeth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
AW: Erlasse aus Mail als PDF [#192425] Z4b-028-g-09-03-04#39 Sehr geehrter Herr Kress, vielen Dank für Ihre Anf…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
AW: Erlasse aus Mail als PDF [#192425]
Datum
25. August 2020 11:39
Status
Warte auf Antwort
Z4b-028-g-09-03-04#39 Sehr geehrter Herr Kress, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Procedere kennen Sie ja schon: Mein Referat bearbeitet federführend die Anträge nach Informationsfreiheitsrecht. Ihre Mail wird an den zuständigen Fachbereich im Hause weitergeleitet, damit Sie so rasch wie möglich eine Antwort erhalten können. Sie bekommen zunächst ein Merkblatt, das Sie über Ihre Rechte informiert. Bitte bestätigen Sie den Erhalt. Mit freundlichen Grüßen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
AW: Erlasse aus Mail als PDF [#192425] Z4b-028-g-09-03-04#40 Sehr geehrter Herr Voeth, den erbetenen Erlass vom…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
AW: Erlasse aus Mail als PDF [#192425]
Datum
26. August 2020 08:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Z4b-028-g-09-03-04#40 Sehr geehrter Herr Voeth, den erbetenen Erlass vom 15. Juli 2014 erhalten Sie anbei. Er ist bis auf Ziffer 4 noch in Kraft, der durch Ziffer 1 des von Ihnen benannten Erlasses vom 24. Februar 2017 gestrichen wurde; ich füge auch diesen Erlass - in diesem Falle nochmals - bei. Mit freundlichen Grüßen
Stephan Voeth
AW: Erlasse aus Mail als PDF [#192425] Sehr geehrte<< Anrede >> nach weiterer Lektüre hätte ich noch …
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
AW: Erlasse aus Mail als PDF [#192425]
Datum
2. Oktober 2020 13:21
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
2015-09-02_erlass-sts-an-rps-verstetigung-verkehrsfluss.pdf
87,3 KB
2019-02-26_erlass-hmwevw-blau-weisse-ummantelung-_fgu.pdf
878,2 KB
Sehr geehrte<< Anrede >> nach weiterer Lektüre hätte ich noch zwei Nachfragen zu den Erlassen. Ich habe diese zur Nachvollziehbarkeit auch angehängt. Im Erlass 2015-09-02_Erlass StS an RPs Verstetigung Verkehrsfluss wird auf eine Anlage verwiesen. Können Sie diese noch nachreichen? Im Erlass 2019-02-26_Erlass HMWEVW blau-weisse Ummantelung _FGÜ wird bereits im ersten Absatz auf die Einführung der Richtlinie R-FGÜ verwiesen. Wurde diese Richtlinie im Rahmen eines Erlasses eingeführt? Wenn ja, warum wurde der Erlass nicht im Rahmen meiner ersten Anfrage mitgesendet? Wenn nein, auf welchem Weg wurde diese dann eingeführt? Außerdem noch eine formale Frage. Bis wann gelten denn die Erlasse?Haben diese ein Ablaufdatum oder müssen diese aktiv außer Kraft gesetzt werden (quasi durch negativen Erlass)? Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth Anhänge: - 2015-09-02_erlass-sts-an-rps-verstetigung-verkehrsfluss.pdf - 2019-02-26_erlass-hmwevw-blau-weisse-ummantelung-_fgu.pdf Anfragenr: 192425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192425/ Postanschrift Stephan Voeth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Automatische Antwort: Erlasse aus Mail als PDF [#192425] Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Mail kann derzeit von…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
Automatische Antwort: Erlasse aus Mail als PDF [#192425]
Datum
2. Oktober 2020 13:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Mail kann derzeit von mir nicht bearbeitet werden; sie wird nicht automatisch weitergeleitet oder von anderen Personen gelesen. Dringende Rechtsfragen richten Sie bitte an Herrn [geschwärzt], Tel. 8 15- [geschwärzt], Fragen zur Corona-Koordination an Herrn [geschwärzt], Tel. 8 15 - [geschwärzt] Freundliche Gr??e [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
AW: Erlasse aus Mail als PDF [#192425] Z4b-028-g-09-03-04#47 Sehr geehrter Herr Voeth, vielen Dank für Ihre ern…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
AW: Erlasse aus Mail als PDF [#192425]
Datum
12. Oktober 2020 08:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Z4b-028-g-09-03-04#47 Sehr geehrter Herr Voeth, vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Mein Referat bearbeitet, wie Sie ja schon wissen, federführend die Anträge nach Informationsfreiheitsrecht. Ihre Mail wird auch in diesem Falle an den zuständigen Fachbereich im Hause weitergeleitet. Sie bekommen so rasch wie möglich eine Antwort. Allerdings kann derzeit wegen Corona möglicherweise nicht die gewohnte sehr hohe Bearbeitungsgeschwindigkeit garantiert werden. Sie erhalten wiederum zunächst ein Merkblatt, das Sie über Ihre Rechte informiert. Bitte bestätigen Sie den Erhalt. Hermann Daiber Referatsleiter Z4b in der Zentralabteilung Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Kaiser-Friedrich-Ring 75 65185 Wiesbaden Tel.: +49 (611) 815 2070 Fax: +49 (611) 32 717 2070 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> www.wirtschaft.hessen.de
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
WG: Erlasse aus Mail als PDF [#192425] Z4b-028-g-09-03-04#47 Sehr geehrter [geschwärzt], vielen Dank für Ihre e…
Z4b-028-g-09-03-04#47 Sehr geehrter [geschwärzt], vielen Dank für Ihre erneute E-Mail vom 02.10.2020, in der Sie Rückfragen zu bestehenden Erlassen des HMWEVW mit Bezug zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) haben. Bei der in dem Erlass vom 02.09.2015 über Geschwindigkeitsbeschränkungen über längere Strecken außerhalb geschlossener Ortschaften - Verstetigung des Verkehrsflusses - erwähnten Anlage handelt es sich um eine den Sachverhalt erläuternde Skizze. Diese leite ich Ihnen hiermit gerne als Anlage weiter. Überdies übersende ich Ihnen im Hinblick auf Ihre Frage zur Einführung der R-FGÜ als Anlage den hessischen Einführungserlass vom 31.05.2002 betreffend die Einsatzgrenzen für Maßnahmen zum Schutz der Fußgänger und die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001). Der Erlass ist nach wie vor gültig. Soweit Sie nach der Geltungsdauer von Erlassen fragen, ist eine differenzierte Betrachtung erforderlich. Die Gültigkeit und die Befristung von Erlassen in Hessen ist im Leitfaden für das Vorschriften-Controlling in der jeweils geltenden Fassung festgelegt. In der aktuellen Version vom 13.12.2017 (siehe StAnz. 1/2018 S. 2; ebenfalls als Anlage beigefügt), ist eine Erlassbereinigung sieben Jahre nach Ablauf des Erlassjahres vorgesehen. (Bis zum Jahr 2018 galt für diesen Regelfall eine Frist von fünf Jahren). Dies bedeutet, dass im Regelfall die Erlasse nach sieben Jahren automatisch ihre Gültigkeit verlieren, sofern diese nicht verlängert wird. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. So unterliegen Rechtsvorschriften, die zur Umsetzung von Bundesrecht dienen und bei denen in inhaltlicher Hinsicht keine wesentlichen Umsetzungsspielräume bestehen, nicht der Erlasskontrolle bzw. nicht der Befristungsvorgabe. Dies gilt beispielsweise für den vorgenannten hessischen Einführungserlass zur R-FGÜ 2001. Damit wurde eine Bundesrichtlinie in Hessen eingeführt, bei der inhaltlich keine grundlegenden Erweiterungen durch die Länder vorgenommen werden dürfen. Erlasse können aber auch ihre Gültigkeit verlieren, wenn sich die rechtlichen Vorgaben im Geltungszeitraum geändert haben. Der Erlass vom 14.12.2017 über die Anwendung der "Geschwindigkeitsbeschränkungen über längere Strecken außerhalb geschlossener Ortschaften - Verstetigung des Verkehrsflusses" ist beispielsweise ein solcher aufhebender Erlass. Dieser war nach Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zum 30.05.2017 erforderlich geworden. Zur Ergänzung der Sammlung der bestehenden, gültigen Erlasse des HMWEVW mit Bezug zur StVO leite ich Ihnen diesen hiermit als Anlage weiter. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Stephan Voeth
AW: WG: Erlasse aus Mail als PDF [#192425] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter [geschwärzt], ich komme n…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
AW: WG: Erlasse aus Mail als PDF [#192425]
Datum
8. Juni 2022 15:55
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter [geschwärzt], ich komme nochmal auf meine IFG-Anfrage vom 10.07.2020 zurück. Damals hatte ich "alle derzeit gültigen Erlasse des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) betreffend straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" angefragt. Sie hatten meine Anfrage damals auch beantwortet. Es stellte sich jedoch heraus, dass einige Erlasse fehlten. Diese haben Sie nachgeliefert. Nun wurde ich darauf hingewiesen, dass es einen Erlass “Erfassung und Analyse von Verkehrsunfällen“ gibt, der bereits zum ersten Anfragezeitpunkt gültig gewesen sei. Könnten Sie diesen Erlass mir bitte noch zukommen lassen. Gerne als neue IFG-Anfrage können Sie die folgende Anfrage betrachten: - Alle Erlasse des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) betreffend straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften seit dem Oktober 2020 - Informationen über das Management der gültigen Erlasse des HMWEVW. Also Unterlagen aus denen sich ergibt wie das HMWEVW den Überblick über die von ihm ausgegebenen Erlasse behält (oder auch nicht). Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth Anfragenr: 192425 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Stephan Voeth [geschwärzt] [geschwärzt]
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
WG: WG: Erlasse aus Mail als PDF [#192425] Sehr geehrter Herr Voeth, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom …
Sehr geehrter Herr Voeth, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 08.06.2022. Sobald mir die Stellungnahme meiner Fachabteilung vorliegt, komme ich auf die Angelegenheit zurück. Mit freundlichen Grüßen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Erlasse aus Mail als PDF [#192425] Sehr geehrter Herr Voeth, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 08.06.2022. Bei dem…
Sehr geehrter Herr Voeth, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 08.06.2022. Bei dem von Ihnen genannten Erlass “Erfassung und Analyse von Verkehrsunfällen“ handelt es sich um einen gemeinsamen Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport und des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Der vorgenannte Erlass beinhaltet die Erfassung und den Umgang mit Straßenunfällen und dient in erster Linie der Identifikation von Unfallhäufungen im Straßennetz durch die Polizeibehörde. Der Erlass ist seit dem 01.03.2009 wirksam und ist im Hessischen Staatsanzeiger (Inhalt Ausgabe Nr. 8/2009, Seite 456) veröffentlicht: https://www.staatsanzeiger-hessen.de/dokument/?user_nvurlapi_pi1%5Bdid%5D=7685639&src=search&cHash=6966660ab3 Seit dem Oktober 2020 wurden seitens des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) folgende, die Straßenverkehrs-Ordnung betreffende Erlasse herausgegeben: · Planunabhängige Maßnahmen Schadstoffe vom 10.11.2020 · Fahrschulausbildung auf öffentlichen Straßen – Konflikt mit Vorgaben § 32 Abs. 1 StVO vom 24.11.2021 · Hessische Qualitätsstandards und Musterlösungen Radverkehr vom 17.11.2021 · Rücknahme Schutzstreifen Änderung VwV-StVO vom 27.12.2021 · Öffnung Einbahnstraßen Radverkehr vom 16.03.2022 · Durchführung von Bahnübergangsschauen vom 08.04.2022 Das Management über bestehende Erlasse wird im Land Hessen in dem Leitfaden für das Vorschriften-Controlling geregelt. Dieser Leitfaden ist seit dem 01.01.2018 wirksam und ist im Hessischen Staatsanzeiger (Inhalt Ausgabe Nr. 01/2018, Seite 2) veröffentlicht: https://www.staatsanzeiger-hessen.de/dokument/?user_nvurlapi_pi1%5Bdid%5D=8008079&src=search&cHash=bb2b2b47b5 Straßenrechtlich relevante Erlasse werden gesondert digital abgelegt. Insofern ist eine Bestandskontrolle gewährleistet. Mit freundlichen Grüßen
Stephan Voeth
AW: Erlasse aus Mail als PDF [#192425] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Daiber, sehr geehrter Her…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
AW: Erlasse aus Mail als PDF [#192425]
Datum
16. Dezember 2023 13:05
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Daiber, sehr geehrter Herr Becher, ich komme nochmal auf meine IFG-Anfragen vom 10.07.2020 und 08.06.2022 zurück. Damals hatte ich "alle derzeit gültigen Erlasse des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) betreffend straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" angefragt. Sie hatten meine Anfragen damals auch beantwortet, zuletzt am 13.06.2022. Dafür möchte ich mich auch nochmals bedanken. Könnte Sie mir nun erneut alle neueren Erlasse des Ministeriums (also ab Juni 2022) zukommen lassen? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth Anfragenr: 192425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192425/ Postanschrift Stephan Voeth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stephan Voeth
AW: Erlasse aus Mail als PDF [#192425] Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte an meine Anfrage vom 16.12.2023 …
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
AW: Erlasse aus Mail als PDF [#192425]
Datum
11. Januar 2024 19:36
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte an meine Anfrage vom 16.12.2023 erinnern. Aufgrund der Weihnachtspause bestehe ich nicht auf die Einhaltung der Monatsfrist, würde mich jedoch zumindest über eine Eingangsbestätigung und ggf. Abschätzung der Bearbeitungsdauer freuen. Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth Anfragenr: 192425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192425/ Postanschrift Stephan Voeth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stephan Voeth
AW: Erlasse aus Mail als PDF [#192425] Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte an meine Mails vom 16.12.2023 und…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
AW: Erlasse aus Mail als PDF [#192425]
Datum
26. Januar 2024 20:06
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte an meine Mails vom 16.12.2023 und 11.01.2024 erinnern. Sollte ich bis 04.02.2024 keine Rückmeldung erhalten muss ich, da die Kommunikation über dieses Medium bisher immer gut geklappt hat, von einer Auskunftverweigerung ausgehen. Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth Anfragenr: 192425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192425/
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Erlasse aus Mail als PDF [#192425]: Eingangsbestätigung Ihres Antrags auf Aktenauskunft Z-028-g-09-03-04-2024#002 …
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
Erlasse aus Mail als PDF [#192425]: Eingangsbestätigung Ihres Antrags auf Aktenauskunft
Datum
29. Januar 2024 19:41
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
2022-01-17-hinweise-zur-verarbeitung-ihrer-daten-nach-art13-undinfofreiheit.pdf
296,3 KB
Z-028-g-09-03-04-2024#002 Sehr geehrter Herr Voeth, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags, welcher in meinem Haus erst am 26.01.2024 eingegangen und mir erst heute (29.01.2024) vorgelegt worden ist (Eingang Ihres Antrags i. S. d. § 87 Abs. 1 Satz 1 HDSIG demnach am 26.01.2024). In Ihrem Antrag begehren Sie alle derzeit gültigen Erlasse meines Hauses betreffend straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ab Juni 2022. Sie erhalten zunächst beigefügt ein Hinweisblatt, welches Sie über Ihre Rechte informiert. Ihren Antrag habe ich dem zuständigen Fachreferat meines Hauses zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Über das Ergebnis werde ich Sie unterrichten. Mit freundlichen Grüßen

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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Erlasse aus Mail als PDF [#192425]: Ergebnis Ihres Antrags auf Aktenauskunft Z-028-g-09-03-04-2024#002 Sehr geeh…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
Erlasse aus Mail als PDF [#192425]: Ergebnis Ihres Antrags auf Aktenauskunft
Datum
15. Februar 2024 21:09
Status
Z-028-g-09-03-04-2024#002 Sehr geehrter Herr Voeth, als Ergebnis Ihres Antrags vom 26.01.2024 erhalten Sie anliegend die Erlasse betreffend straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, welche von meinem Haus seit Juni 2022 herausgegeben worden sind. Namentlich sind dies: 1) vom 31.08.2022: Genehmigung von Fahrten mit Planwagen zur Personenbeförderung 2) vom 06.02.2023: Handreichung für die Anordnung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes 3) vom 16.08.2023: Ergänzende Hinweise/Vorgaben zur "Handreichung für die Anordnung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes" vom 06.02.2023 4) vom 22.11.2023: Durchführung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) - Verlängerung von Erlassen des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung aus dem Jahr 2016 5) vom 22.11.2023: Zustimmungsvorbehalte nach der Straßenverkehrs-Ordnung sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung 6) vom 07.12.2023: Mündliche Anordnungen der Straßenverkehrsbehörden 7) vom 13.12.2023: Durchführung von Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie von Volksbegehren und Volksentscheiden 8) vom 29.01.2024: Gemeinsamer Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz und des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum betreffend Analyse von Straßenverkehrsunfällen In Ihrem inhaltsgleichen Antrag vom 29.01.2024, der jedoch durch Ihre Nachricht vom 06.02.2024 als erledigt betrachtet werden konnte (mein Az. Z-028-g-09-03-04-2024#003), hatten Sie zusätzlich um den Hinweis gebeten, ob die im Rahmen Ihrer "vorherigen Anfragen (zuletzt 08.06.2022)" zugesendeten Erlasse noch aktuell sind. Dazu verweise ich auf das bei o. g. Nr. 4 genannte Schreiben vom 22.11.2023 ("Verlängerung von Erlassen des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung aus dem Jahr 2016") bzw. die dazugehörige Anlage. Mit freundlichen Grüßen