Erlasse, Dienstanweisungen zur CoronaSchVO
- Erlasse, Dienstanweisungen o. Ä. an die Polizeibehörden und Ordnungsämter zur Umsetzung und konkreten Kontrolle der CoronaSchVO und deren Änderungen
- In elektronischer Form
- Das UIG ist hier einschlägig - siehe dazu auch Beschluss des VG Hannover vom 12. Mai 2020
"Die 4. Kammer des Gerichts hat dem Antrag mit Beschluss vom 12. Mai 2020 stattgegeben. Bei den Erlassen handele es sich um Umweltinformationen im Sinne der Umweltinformationsgesetze. Der Begriff sei nach der Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts weit auszulegen. Erforderlich für eine Einstufung als Umweltinformation sei nicht, dass die Maßnahme den Schutz der Luft als solcher bezwecke; es reiche ein Bezug der Maßnahme zum Umweltbestandteil Luft, der hier gegeben sei, weil sich das Virus maßgeblich über die Luft verbreite. Es werde durch Aerosole übertragen. Ziel der Maßnahmen des Antragsgegners sei es (unter anderem), die Viren- und Aerosolbelastung vor allem der Luft in den Bereichen, in denen sich Bedienstete und/oder Besucher aufhielten bzw. diesen Viren bzw. Aerosolen ausgesetzt wären, zu verringern."
Anfrage erfolgreich
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Datum13. Mai 2020
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16. Juni 2020
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