Erlasse, Dienstanweisungen zur CoronaSchVO

- Erlasse, Dienstanweisungen o. Ä. an die Polizeibehörden und Ordnungsämter zur Umsetzung und konkreten Kontrolle der CoronaSchVO und deren Änderungen

- In elektronischer Form

- Das UIG ist hier einschlägig - siehe dazu auch Beschluss des VG Hannover vom 12. Mai 2020

https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/eilantrag-eines-journalisten-auf-auskunft-uber-die-corona-erlasse-des-niedersachsischen-justizministeriums-hat-erfolg-188285.html

Volltext:
https://fragdenstaat.de/dokumente/4275-verwaltungsgericht-hannover-beschluss-4-b-236920-corona-erlasse/

"Die 4. Kammer des Gerichts hat dem Antrag mit Beschluss vom 12. Mai 2020 stattgegeben. Bei den Erlassen handele es sich um Umweltinformationen im Sinne der Umweltinformationsgesetze. Der Begriff sei nach der Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts weit auszulegen. Erforderlich für eine Einstufung als Umweltinformation sei nicht, dass die Maßnahme den Schutz der Luft als solcher bezwecke; es reiche ein Bezug der Maßnahme zum Umweltbestandteil Luft, der hier gegeben sei, weil sich das Virus maßgeblich über die Luft verbreite. Es werde durch Aerosole übertragen. Ziel der Maßnahmen des Antragsgegners sei es (unter anderem), die Viren- und Aerosolbelastung vor allem der Luft in den Bereichen, in denen sich Bedienstete und/oder Besucher aufhielten bzw. diesen Viren bzw. Aerosolen ausgesetzt wären, zu verringern."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erlasse, Dienstanweisungen zur CoronaSchVO [#186501]
Datum
13. Mai 2020 11:05
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Erlasse, Dienstanweisungen o. Ä. an die Polizeibehörden und Ordnungsämter zur Umsetzung und konkreten Kontrolle der CoronaSchVO und deren Änderungen - In elektronischer Form - Das UIG ist hier einschlägig - siehe dazu auch Beschluss des VG Hannover vom 12. Mai 2020 https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/eilantrag-eines-journalisten-auf-auskunft-uber-die-corona-erlasse-des-niedersachsischen-justizministeriums-hat-erfolg-188285.html Volltext: https://fragdenstaat.de/dokumente/4275-verwaltungsgericht-hannover-beschluss-4-b-236920-corona-erlasse/ "Die 4. Kammer des Gerichts hat dem Antrag mit Beschluss vom 12. Mai 2020 stattgegeben. Bei den Erlassen handele es sich um Umweltinformationen im Sinne der Umweltinformationsgesetze. Der Begriff sei nach der Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts weit auszulegen. Erforderlich für eine Einstufung als Umweltinformation sei nicht, dass die Maßnahme den Schutz der Luft als solcher bezwecke; es reiche ein Bezug der Maßnahme zum Umweltbestandteil Luft, der hier gegeben sei, weil sich das Virus maßgeblich über die Luft verbreite. Es werde durch Aerosole übertragen. Ziel der Maßnahmen des Antragsgegners sei es (unter anderem), die Viren- und Aerosolbelastung vor allem der Luft in den Bereichen, in denen sich Bedienstete und/oder Besucher aufhielten bzw. diesen Viren bzw. Aerosolen ausgesetzt wären, zu verringern."
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186501 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186501 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 13. Mai 2020 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in Sehr geehrte…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 13. Mai 2020 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in
Datum
25. Mai 2020 13:55
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 13. Mai 2020 begehrten Sie Erlasse, Dienstanweisungen o. Ä. an die Polizeibehörden und Ordnungsämter zur Umsetzung und konkreten Kontrolle der CoronaSchVO und deren Änderungen. Die von Ihnen begehrten Informationen sind großenteils mittels einfacher Suche im Internet zu recherchieren und somit öffentlich zugänglich (vgl. § 5 Absatz 4 IFG NRW). Die Fundstellen führe ich zu Ihrer Arbeitserleichterung nachfolgend auf: https://fragdenstaat.de/anfrage/erlas... https://fragdenstaat.de/anfrage/erlas... https://fragdenstaat.de/anfrage/coron... In der Anlage übersende ich einen weiteren von Ihrem Antrag umfassten Erlass. Die Anlage zu diesem Erlass ist ebenfalls mittels einfacher Suche im Internet zu recherchieren und somit öffentlich zugänglich (vgl. § 5 Absatz 4 IFG NRW); Zu Ihrer Arbeitserleichterung finden Sie diese ebenfalls in der Anlage. Freundliche Grüße