Erlasse zur Umsetzung der Corona-Verordnung

- Erlasse, Dienstanweisungen o. Ä. an die Polizeibehörden und Ordnungsämter zur Umsetzung und konkreten Kontrolle der Niedersächsischen Verordnung (VO) zur Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. April 2020
  • Frist
    15. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Erlasse, Dienstanwei…
An Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erlasse zur Umsetzung der Corona-Verordnung [#184617]
Datum
15. April 2020 11:54
An
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Erlasse, Dienstanweisungen o. Ä. an die Polizeibehörden und Ordnungsämter zur Umsetzung und konkreten Kontrolle der Niedersächsischen Verordnung (VO) zur Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184617
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport -Landespolizeipräsidium- 21.11/ KoSt Corona __________________…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Betreff
Ihre Anfrage vom 15.04.2020; Erlasse zur Umsetzung der Corona-Verordnung
Datum
17. April 2020 07:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport -Landespolizeipräsidium- 21.11/ KoSt Corona ___________________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an den Erlasse des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport an die Polizeibehörden zur Umsetzung und Kontrolle der Niedersächsischen Verordnung (VO) zur Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Das Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz (NUIG) regelt den Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen sowie die Verbreitung von Umweltinformationen. Das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) regelt den freien Zugang der Verbraucherinnen und Verbraucher zu den bei informationspflichtigen Stellen vorliegenden Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen, damit der Markt transparenter gestaltet und hierdurch der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitsschädlichen oder sonst unsicheren Erzeugnissen und Verbraucherprodukten sowie vor Täuschung beim Verkehr mit Erzeugnissen und Verbraucherprodukten verbessert wird. Hierzu wurden keine Erlasse oder Dienstanweisungen an die Polizeibehörden versandt. Die Erlasse des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport an die Polizeibehörden regeln interne Abläufe und sind nicht für eine Weitergabe bestimmt. Eine Übersendung kann somit nicht erfolgen. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer Antwort vom 17. April 2020 schreiben Sie: "Das Niedersächsisches Umwel…
An Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 15.04.2020; Erlasse zur Umsetzung der Corona-Verordnung [#184617]
Datum
12. Mai 2020 23:10
An
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer Antwort vom 17. April 2020 schreiben Sie: "Das Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz (NUIG) regelt den Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen sowie die Verbreitung von Umweltinformationen." Bei den Erlassen des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport an die Polizeibehörden zur Umsetzung und Kontrolle der Niedersächsischen Verordnung (VO) zur Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG). Die Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus haben einen Bezug zum Umweltbestandteil Luft, da sich das Corona-Virus maßgeblich über die Luft verbreitet. Ich verweise dabei auch auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover mit Aktenzeichen 4 B 2369/20. Ich bitte daher abermals um Übersendung der angefragten Erlasse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184617

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport -Landespolizeipräsidium- - KoSt Corona - _ …
Von
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 15.04.2020; Erlasse zur Umsetzung der Corona-Verordnung [#184617]
Datum
19. Mai 2020 10:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport -Landespolizeipräsidium- - KoSt Corona - _ Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem erneut formulierten Auskunftsverlangen vom 12.05.2020 wird mitgeteilt, dass diesem derzeit nicht entsprochen werden kann. Soweit Sie zur Begründung auf die Eilentscheidung des VG Hannover vom 12.05.2020 verweisen, mit der das Niedersächsische Justizministerium verpflichtet wurde, entsprechende Erlasse auf Verlangen an den Antragsteller herauszugeben, ist zu berücksichtigen, dass diese Entscheidung noch keine Rechtskraft entfaltet. Das Niedersächsische Justizministerium hat vielmehr die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen und das Verfahren vor dem OVG fortzuführen. Wie das OVG in diesem Fall entscheiden würde, bleibt abzuwarten. Bevor hier also eine endgültige Entscheidung zu derartigen Auskunftsverlangen getroffen wird, soll der weitere Fortgang in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren, insbesondere eine rechtskräftige Entscheidung, abgewartet werden. Bis dahin werden Erlasse, Dienstanweisungen o.ä., die interne Abläufe regeln und nicht für eine Weitergabe bestimmt sind, nicht herausgegeben. Mit freundlichem Gruß