Erlasse zur Umsetzung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

- Erlasse, Dienstanweisungen o. Ä. an die Polizeibehörden und Ordnungsämter zur Umsetzung und konkreten Kontrolle der ersten, zweiten und dritten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    12. April 2020
  • Frist
    16. Mai 2020
  • Kosten dieser Information:
    142,50 Euro
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Er…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
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Betreff
Erlasse zur Umsetzung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung [#184435]
Datum
12. April 2020 14:03
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Erlasse, Dienstanweisungen o. Ä. an die Polizeibehörden und Ordnungsämter zur Umsetzung und konkreten Kontrolle der ersten, zweiten und dritten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184435 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184435
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erlasse zur Umsetzung der SARS-CoV-2-Eindämmungs…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
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Betreff
AW: Erlasse zur Umsetzung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung [#184435]
Datum
16. Mai 2020 02:18
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erlasse zur Umsetzung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“ vom 12.04.2020 (#184435) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184435 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184435
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist derzeitig noch in Bearbeitung. Für Ihr Verständnis bedanke ich mich…
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
WG: [EXTERN] AW: Erlasse zur Umsetzung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung [#184435]
Datum
18. Mai 2020 09:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist derzeitig noch in Bearbeitung. Für Ihr Verständnis bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Sehr geehrteAntragsteller/in entsprechend Ihrem Antrag gem. §§ 1, 7 IZG LSA vom 12. April 2020 möchte ich Ihnen …
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
Erlasse zur Umsetzung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung [#184435]
Datum
22. Mai 2020 10:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in entsprechend Ihrem Antrag gem. §§ 1, 7 IZG LSA vom 12. April 2020 möchte ich Ihnen die erbetene Kalkulation zu den voraussichtlich entstehenden Kosten zukommen lassen. Hinsichtlich der Erlasse und Dienstanweisungen an die Behörden der Landespolizei zur Umsetzung und Kontrolle der ersten bis dritten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung muss ich Ihnen mitteilen, dass einzelne Dokumente, wie einige Einsatzkonzeptionen und Meldeverpflichtungen, der Verschlusssachenanweisung des Landes Sachsen-Anhalt unterliegen. Daher besteht für solche Verwaltungsvorschriften kein Informationszugang nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 IZG LSA und Ihr Antrag ist insoweit abzulehnen. Kosten sind auch zu erheben, wenn ein auf Vornahme einer kostenpflichtigen Amtshandlung gerichteter Antrag abgelehnt wird. Daher bitte ich Sie um Mitteilung, ob sich Ihr Antrag auch auf Unterlagen bezieht, die der Verschlusssachenanweisung des Landes Sachsen-Anhalt unterliegen. Die von Ihnen ebenfalls begehrte vorherige nähere Aufstellung und Begründung bezüglich der zu erwartenden Kosten (§ 10 Abs. 1 IZG LSA) entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Aufstellung; Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Kosten sind: - das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) vom 19. Juni 2008 (GVBl. LSA 2008, S. 242), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2019 (GVBl. LSA 2019, S. 124), - die Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) vom 21. August 2008 (GVBl. LSA 2008, S. 302), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Juni 2018 (GVBl. LSA 2018, S. 159), - das Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA) vom 27. Juni 1991 (GVBl. LSA 1991, S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Mai 2010 (GVBl. LSA 2010, S. 340) und - die Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) vom 10. Oktober 2012 (GVBl. LSA 2012, S. 336), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. September 2019 (GVBl. LSA S. 272). Die Gebührenberechnung erfolgt gemäß Teil A der Anlage zu § 1 der IZG LSA KostVO nach Zeitaufwand. Der im Vorfeld einer Bearbeitung nur sehr grob kalkulierbare Zeitaufwand für die Bearbeiter - fünf zu beteiligende Referate -, Beamte der Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt bzw. Beschäftigte der Entgeltgruppen E 9 bis E 12, beträgt voraussichtlich jeweils 30 Minuten (insgesamt 2:30 Stunden). Gemäß § 3 Abs. 1 Nrn. 3 AllGO LSA sind für Beamten der Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt bzw. Beschäftigte der Entgeltgruppen E 9 bis E 12 als Stundensatz 57 Euro zugrunde zu legen. Für den geschätzten Gesamtzeitaufwand zur Bearbeitung Ihres Antrages ergeben sich somit voraussichtlich Gebühren in Höhe von 142,50 Euro. Zur Beantwortung Ihres Antrages gehe ich zudem davon aus, dass Ihnen die versendbaren Unterlagen in elektronischer Form und damit kostenfrei übermittelt werden können. Sollten Sie jedoch Papierabzüge wünschen, entstünden hierfür zusätzliche Kosten. Die Pauschbeträge für Auslagen im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 8 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bestimmen sich nach Teil B zu § 1 der IZG LSA KostVO. Nach Nr. 1.1.1 des Teils B zu § 1 der IZG LSA KostVO sind bei Kopien ab 10 Seiten je Seite 0,31 Euro anzusetzen. Über das genaue Seitenvolumen der Ihnen zu übermittelnden Unterlagen und entsprechend der entstehenden Kosten kann zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch keine Aussage getroffen werden. Somit betragen die für Sie zu erwartenden Gesamtkosten voraussichtlich mindestens 142,50 Euro. Ich bitte um eine entsprechende Rückmeldung, ob Sie an Ihrem Antrag, mit Blick auf die oben genannten Punkte, auf Informationszugang festhalten. Sollte ich innerhalb von zwei Wochen nichts von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Sie kein weiteres Interesse haben. Mit freundlichen Grüßen