Erlasse zur Umsetzung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

- Erlasse, Dienstanweisungen o. Ä. an die Polizeibehörden und Ordnungsämter zur Umsetzung und konkreten Kontrolle der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. April 2020
  • Frist
    16. Mai 2020
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erlasse zur Umsetzung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung [#184440]
Datum
12. April 2020 14:08
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- Erlasse, Dienstanweisungen o. Ä. an die Polizeibehörden und Ordnungsämter zur Umsetzung und konkreten Kontrolle der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184440
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrteAntragsteller/in das Amt für Innere Verwaltung und Planung der Behörde für Inneres und Sport hat kein…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
WG: [EXTERN]- Erlasse zur Umsetzung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung [#184440]
Datum
16. April 2020 17:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in das Amt für Innere Verwaltung und Planung der Behörde für Inneres und Sport hat keine Dienstanweisungen o. ä. an die Hamburger Polizei erlassen. Interne Anweisungen der Polizei sind generell als Verschlusssache eingestuft und unterliegen nicht dem Informationsanspruch. Zuständige Behörde für die sog. Eindämmungsverordnung ist die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz. Diese ist auch Fachbehörde gegenüber den zuständigen Gesundheitsämtern der Bezirksämter. Inwieweit dort Dienstanweisungen o. ä. erlassen wurden, kann die Behörde für Inneres und Sport nicht sagen. Ich bitte Sie, sich direkt an die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz zu wenden. Mit freundlichen Grüßen