Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes der Firma IWS Mundt nach §34a GewO
Anfrage an:
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis
-eine Abschrift der gegenüber der Firma Industrie- und Werkschutz Mundt GmbH, Alfred-Nobel-Str. 1-3, 50226 Frechen durch den Rhein-Erft Kreis erteilten Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes gemäß §34a Gewerbeordnung sowie eine Abschrift des Antrags des betroffenen Unternehmens auf diese.
Anfrage erfolgreich
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Datum23. April 2019
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25. Mai 2019
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Kosten dieser Information:15,00 Euro
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