Erläuterungen zu § 4a SARS-CoV-2-BekämpfV vom 3. April 2020

Antrag nach dem IFG M-V

Sehr << Antragsteller:in >>
sehr geehrte Damen und Herren,

mit Datum vom 3. April 2020 wurde die SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung aktualisiert und neu darin aufgenommen wurde der § 4a "Reisen innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern".

"(1) Für den Zeitraum von Freitag, 10. April 2020, 00:00 Uhr, bis Montag, 13. April 2020, 24:00 Uhr, ist es den Einwohnern Mecklenburg Vorpommerns untersagt, tagestouristische Ausflüge, etwa auf die Ostseeinseln, an die Ostseeküste und an die Mecklenburgische Seenplatte, zu unternehmen. Spaziergänge, Sport und Bewegung im Freien, vorrangig im Umfeld des eigenen Wohnbereichs, sind ausdrücklich gestattet."

Seit Bekanntmachung dieser, aktualisierten Verordnung stelle ich eine große Verunsicherung in meinem Bekanntenkreis und Kollegium in Bezug auf diesen Paragraphen fest und bitte Sie daher um folgende Auskünfte:
1.) Wie definieren Sie tagestouristische Ausflüge?
2.) Wie definiert sich das Umfeld des eigenen Wohnbereichs in Metern, Kilometern etc.?
3.) Worin sehen Sie den Unterschied zwischen einem Spaziergang / einer sportlichen Betätigung an der Ostseeküste im Gegensatz zu einem Spaziergang im Wald oder in einem Park?

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Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz M-V.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.
Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. April 2020
  • Frist
    8. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, mit Datum vom 3. April 2020…
An Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erläuterungen zu § 4a SARS-CoV-2-BekämpfV vom 3. April 2020 [#184094]
Datum
6. April 2020 17:52
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, mit Datum vom 3. April 2020 wurde die SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung aktualisiert und neu darin aufgenommen wurde der § 4a "Reisen innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern". "(1) Für den Zeitraum von Freitag, 10. April 2020, 00:00 Uhr, bis Montag, 13. April 2020, 24:00 Uhr, ist es den Einwohnern Mecklenburg Vorpommerns untersagt, tagestouristische Ausflüge, etwa auf die Ostseeinseln, an die Ostseeküste und an die Mecklenburgische Seenplatte, zu unternehmen. Spaziergänge, Sport und Bewegung im Freien, vorrangig im Umfeld des eigenen Wohnbereichs, sind ausdrücklich gestattet." Seit Bekanntmachung dieser, aktualisierten Verordnung stelle ich eine große Verunsicherung in meinem Bekanntenkreis und Kollegium in Bezug auf diesen Paragraphen fest und bitte Sie daher um folgende Auskünfte: 1.) Wie definieren Sie tagestouristische Ausflüge? 2.) Wie definiert sich das Umfeld des eigenen Wohnbereichs in Metern, Kilometern etc.? 3.) Worin sehen Sie den Unterschied zwischen einem Spaziergang / einer sportlichen Betätigung an der Ostseeküste im Gegensatz zu einem Spaziergang im Wald oder in einem Park? ------------------------------------------------ Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz M-V. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184094 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
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Erläuterungen zu § 4a SARS-CoV-2-BekämpfV vom 3. April 2020 [#184094]
An Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Erläuterungen zu § 4a SARS-CoV-2-BekämpfV vom 3. April 2020 [#184094]
Datum
6. April 2020 17:52
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
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Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Ihr Antrag nach IFG MV Sehr geehrter Herr [geschwärzt], Ihr Antrag nach IFG MV betr. § 4a der SARS-Corona-Verordn…
Von
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach IFG MV
Datum
14. April 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], Ihr Antrag nach IFG MV betr. § 4a der SARS-Corona-Verordnung des Landes MV ist hier eingegangen und wird bearbeitet. Das Oberverwaltungsgericht MV hat am 09.04.2020 mit einer Entscheidung in einem Eilverfahren den Vollzug von § 4a der vorbezeichneten Verordnung ausgesetzt. Im Vorgriff auf eine Bescheidung bitte ich um Mitteilung, ob Sie dennoch an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern - Staatskanzlei – Referatsleiter Medienrecht und –politik, Ehrenamtsstiftung, Stiftungswesen, Justiziariat Schloßstr. 2-4 19053 Schwerin [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] www.stk.regierung-mv.de
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach IFG MV Sehr geehrteAntragsteller/in da ich meine Anfrage vor der Entscheidung des Oberverwalt…
An Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
AW: Ihr Antrag nach IFG MV
Datum
14. April 2020
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in da ich meine Anfrage vor der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes MV gestellt habe, und in Hinblick auf das folgende Hauptsacheverfahren, halte ich an meinem Antrag fest. Mit freundlichen Grüßen

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Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Simone Loechel Sehr geehrter Herr [geschwärzt], anliegendes Schreiben von Herrn Dr. [geschwärzt] übersende ich Ih…
Von
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Via
Briefpost
Betreff
Simone Loechel
Datum
16. April 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], anliegendes Schreiben von Herrn Dr. [geschwärzt] übersende ich Ihnen zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern Landtagsangelegenheiten Geschäftsstelle Kabinett, Staatssekretärsrunden [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]