Erlöse und Kosten der Üertragungsnetzbetreiber

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Antwort der Bundesnetzagentur auf die Anfrage der Autoren der Studie „Netzentgelte 2018: Problematische Umverteilung zulasten von Geringverbrauchern“ zu den Übertragungsnetzentgelten (erwähnt als „zentrale Quelle für die Daten“: https://www.agora-energiewende.de/de/themen/-agothem-/Produkt/produkt/473/Netzentgelte+2018%3A+Problematische+Umverteilung+zulasten+von+Geringverbrauchern/)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. April 2018
  • Frist
    8. Mai 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antwort der Bund…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
Erlöse und Kosten der Üertragungsnetzbetreiber [#28630]
Datum
5. April 2018 14:25
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antwort der Bundesnetzagentur auf die Anfrage der Autoren der Studie „Netzentgelte 2018: Problematische Umverteilung zulasten von Geringverbrauchern“ zu den Übertragungsnetzentgelten (erwähnt als „zentrale Quelle für die Daten“: https://www.agora-energiewende.de/de/themen/-agothem-/Produkt/produkt/473/Netzentgelte+2018%3A+Problematische+Umverteilung+zulasten+von+Geringverbrauchern/)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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