Ermekeilkaserne Bonn

Im Rahmen einer Bürgerwerkstatt der Stadt Bonn wurden Ende des Jahres 2015 Konzepte für einen Bebauungsplan zur Nachfolgenutzung des Geländes der Ermekeilkaserne erarbeitet (http://www.bonn.de/umwelt_gesundheit_planen_bauen_wohnen/stadtplanung/staedtebau/17071/).

In der Zwischenzeit habe ich gehört, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nun selber plant, Gebäude auf dem Gelände zu sanieren (Haus 1) bzw. einzeln zu versteigern (Haus 5).

Welche konkreten Pläne existieren zur Zeit tatsächlich von Seiten der Bundesanstalt für die genannten Gebäude bzw. das gesamte Gelände der Ermekeilkaserne in Bonn?
Welche Kosten plant die Bundesanstalt für die Aufrechterhaltung des Zustands bzw. die Entwicklung des Geländes aktuell und in Zukunft ein?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Februar 2016
  • Frist
    8. März 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Rahmen einer …
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermekeilkaserne Bonn [#15053]
Datum
5. Februar 2016 00:39
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen einer Bürgerwerkstatt der Stadt Bonn wurden Ende des Jahres 2015 Konzepte für einen Bebauungsplan zur Nachfolgenutzung des Geländes der Ermekeilkaserne erarbeitet (http://www.bonn.de/umwelt_gesundheit_planen_bauen_wohnen/stadtplanung/staedtebau/17071/). In der Zwischenzeit habe ich gehört, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nun selber plant, Gebäude auf dem Gelände zu sanieren (Haus 1) bzw. einzeln zu versteigern (Haus 5). Welche konkreten Pläne existieren zur Zeit tatsächlich von Seiten der Bundesanstalt für die genannten Gebäude bzw. das gesamte Gelände der Ermekeilkaserne in Bonn? Welche Kosten plant die Bundesanstalt für die Aufrechterhaltung des Zustands bzw. die Entwicklung des Geländes aktuell und in Zukunft ein?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG): Nachfolgenutzung der Ermekeilkaserne Sehr geehrtAnt…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG): Nachfolgenutzung der Ermekeilkaserne
Datum
26. Februar 2016 08:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme auf Ihre an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gerichtete E-Mail vom 05.02.2016 zurück. Sie bitten darin um Auskunft zu den konkreten Plänen der BImA für die "genannten Gebäude bzw. das gesamte Gelände der Ermekeilkaserne in Bonn" sowie zu den Kosten, die die BImA für die "Aufrechterhaltung des Zustands bzw. die Entwicklung des Geländes aktuell und in Zukunft" einplant. Die Antwort wird "in elektronischer Form" erbeten. Ihren Antrag stützen Sie ausdrücklich auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Der Stabsbereich Recht ist innerhalb der BImA für solche Anträge zuständig. Ich habe die zuständige Fachabteilung um die zur Bearbeitung Ihres Antrages notwendigen Informationen gebeten. Sobald mir diese vorliegen werde ich unaufgefordert auf Ihren Antrag zurückkommen. Die BImA bescheidet Anträge nach dem IFG auf dem Postwege. Bitte teilen Sie mir hierfür Ihre Anschrift mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG): Nachfolgenutzung der Ermekeilkaserne [#15053] …
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG): Nachfolgenutzung der Ermekeilkaserne [#15053]
Datum
28. Februar 2016 22:52
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Postanschrift sollten Sie im Anhang an diese Nachricht finden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15053 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG): Nachfolgenutzung der Ermekeilkaserne [#15053] S…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG): Nachfolgenutzung der Ermekeilkaserne [#15053]
Datum
22. März 2016 18:22
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ermekeilkaserne Bonn" vom 05.02.2016 (#15053) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15053 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Automatische Antwort: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG): Nachfolgenutzung der Ermekeil…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Automatische Antwort: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG): Nachfolgenutzung der Ermekeilkaserne [#15053]
Datum
22. März 2016 18:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie kann vor dem 07.04.2016 nicht gelesen oder bearbeitet werden und wird auch nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen können Sie sich an Herrn Mücke <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>) wenden und an <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> . Mit freundlichen Grüßen

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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bezüglich der Nutzung der Liegenschaft der ehem. Ermekeilkaserne in Bonn
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bezüglich der Nutzung der Liegenschaft der ehem. Ermekeilkaserne in Bonn
Datum
13. April 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
865,4 KB