Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im Kreis Olpe
Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen Kriterien vorgegeben, wie die angemessenen Kosten der Unterkunft zu ermitteln seien.
1. Bitte teilen Sie mir mit wer das aktuell gültige und das vorherige Konzept für den Kreis Olpe erstellt hat.
2. Bitte teilen Sie mir mit wie hoch die jeweiligen Kosten waren.
3. Bitte teilen Sie mir mit ob bereits sozialgerichtliche Urteile zur Beurteilung Ihrer Konzepte vorliegen und falls ja, benennen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen.
4. Bitte übersenden Sie mir die beiden schlüssigen Konzepte als pdf-Dateien.
Ergebnis der Anfrage
Olpe schafft Transparenz. Zwar macht sich der Kreis Olpe ohne ein schlüssiges Konzept grundsätzlich angreifbar, aber wenn die Mieten fair ermittelt wurden, wird die wohl keine oder nur wenige Miet-Aufstocker geben.
Zumindest werden anscheinend keine Klagen über die Kosten der Unterkunft geführt.
Anfrage erfolgreich
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Datum7. März 2016
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8. April 2016
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