Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im Kreis Olpe

Anfrage an: Jobcenter Kreis Olpe

Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen Kriterien vorgegeben, wie die angemessenen Kosten der Unterkunft zu ermitteln seien.

1. Bitte teilen Sie mir mit wer das aktuell gültige und das vorherige Konzept für den Kreis Olpe erstellt hat.

2. Bitte teilen Sie mir mit wie hoch die jeweiligen Kosten waren.

3. Bitte teilen Sie mir mit ob bereits sozialgerichtliche Urteile zur Beurteilung Ihrer Konzepte vorliegen und falls ja, benennen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen.

4. Bitte übersenden Sie mir die beiden schlüssigen Konzepte als pdf-Dateien.

Ergebnis der Anfrage

Olpe schafft Transparenz. Zwar macht sich der Kreis Olpe ohne ein schlüssiges Konzept grundsätzlich angreifbar, aber wenn die Mieten fair ermittelt wurden, wird die wohl keine oder nur wenige Miet-Aufstocker geben.

Zumindest werden anscheinend keine Klagen über die Kosten der Unterkunft geführt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. März 2016
  • Frist
    8. April 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Bundessozial…
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Von
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Betreff
Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im Kreis Olpe [#15937]
Datum
7. März 2016 21:44
An
Jobcenter Kreis Olpe
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen Kriterien vorgegeben, wie die angemessenen Kosten der Unterkunft zu ermitteln seien. 1. Bitte teilen Sie mir mit wer das aktuell gültige und das vorherige Konzept für den Kreis Olpe erstellt hat. 2. Bitte teilen Sie mir mit wie hoch die jeweiligen Kosten waren. 3. Bitte teilen Sie mir mit ob bereits sozialgerichtliche Urteile zur Beurteilung Ihrer Konzepte vorliegen und falls ja, benennen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen. 4. Bitte übersenden Sie mir die beiden schlüssigen Konzepte als pdf-Dateien.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ermittlung der angemessenen Kosten der Un…
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Betreff
AW: Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im Kreis Olpe [#15937]
Datum
8. April 2016 21:53
An
Jobcenter Kreis Olpe
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im Kreis Olpe" vom 07.03.2016 (#15937) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Kreis Olpe
Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im Kreis Olpe
Von
Jobcenter Kreis Olpe
Via
Briefpost
Betreff
Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im Kreis Olpe
Datum
11. April 2016
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> für die Übersendung der aktuelle Arbeitshilfe oder auch eines entsprechenden …
An Jobcenter Kreis Olpe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im Kreis Olpe [#15937]
Datum
12. April 2016 13:16
An
Jobcenter Kreis Olpe
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> für die Übersendung der aktuelle Arbeitshilfe oder auch eines entsprechenden Links wäre ich ihnen sehr dankbar. Meine Frage Nr. 3 zielt auf Gerichtsentscheidungen bezüglich Ihrer Mietkostenvorgaben und der Angemessenheitsprüfung durch das Dortmunder Sozialgericht. Die Benennung der erbetenen Aktenzeichen erleichtert die Volltextsuche im Internet oder auch die Urteilsanforderung bei Gericht, um die Entscheidungskriterien nachvollziehen zu können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Kreis Olpe
Sehr geehrtAntragsteller/in anhängend erhalten Sie die erwünschte Arbeitshilfe des Kreises Olpe zu den angemessen…
Von
Jobcenter Kreis Olpe
Betreff
WG: Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im Kreis Olpe [#15937]
Datum
13. April 2016 08:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anhängend erhalten Sie die erwünschte Arbeitshilfe des Kreises Olpe zu den angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung. Gerichtsentscheidung hierzu wurden bislang noch nicht getroffen. Zu Ihrer Frage Nummer 2 bitte ich um Angaben über welchen Zeitraum Sie Informationen wünschen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für die Übersendung der Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen …
An Jobcenter Kreis Olpe Details
Von
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Betreff
AW: WG: Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im Kreis Olpe [#15937]
Datum
13. April 2016 22:11
An
Jobcenter Kreis Olpe
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für die Übersendung der Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>