Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im Kreis Soest
Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen Kriterien vorgegeben, wie die angemessenen Kosten der Unterkunft zu ermitteln seien.
1. Bitte teilen Sie mir mit wer das aktuell gültige und das vorherige Konzept für den Kreis Soest erstellt hat.
2. Bitte teilen Sie mir mit wie hoch die jeweiligen Kosten waren.
3. Bitte teilen Sie mir mit ob bereits sozialgerichtliche Urteile zur Beurteilung Ihrer Konzepte vorliegen und falls ja, benennen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen.
4. Bitte übersenden Sie mir die beiden schlüssigen Konzepte als pdf-Dateien.
Ergebnis der Anfrage
Das Konzept wurde vom Kreis erstellt, daher keine Zusatzkosten.
Urteile zum Konzept liegen zum Zeitpunkt der Beantwortung noch nicht vor.
Anfrage erfolgreich
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Datum7. März 2016
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8. April 2016
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