Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im Landkreis Ennepe-Ruhr-Kreis

Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen Kriterien vorgegeben, wie die angemessenen Kosten der Unterkunft zu ermitteln seien.

1. Bitte teilen Sie mir mit wer das aktuell gültige und das vorherige Konzept für den Landkreis Ennepe-Ruhr-Kreis erstellt hat.

2. Bitte teilen Sie mir mit wie hoch die jeweiligen Kosten waren.

3. Bitte teilen Sie mir mit ob bereits sozialgerichtliche Urteile zur Beurteilung Ihrer Konzepte vorliegen und falls ja, benennen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen.

4. Bitte übersenden Sie mir die beiden schlüssigen Konzepte als pdf-Dateien.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. März 2016
  • Frist
    8. April 2016
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
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Betreff
Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im Landkreis Ennepe-Ruhr-Kreis [#15938]
Datum
7. März 2016 21:46
An
Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen Kriterien vorgegeben, wie die angemessenen Kosten der Unterkunft zu ermitteln seien. 1. Bitte teilen Sie mir mit wer das aktuell gültige und das vorherige Konzept für den Landkreis Ennepe-Ruhr-Kreis erstellt hat. 2. Bitte teilen Sie mir mit wie hoch die jeweiligen Kosten waren. 3. Bitte teilen Sie mir mit ob bereits sozialgerichtliche Urteile zur Beurteilung Ihrer Konzepte vorliegen und falls ja, benennen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen. 4. Bitte übersenden Sie mir die beiden schlüssigen Konzepte als pdf-Dateien.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ermittlung der angemessenen Kosten der Un…
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Betreff
AW: Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im Landkreis Ennepe-Ruhr-Kreis [#15938]
Datum
9. April 2016 19:32
An
Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im Landkreis Ennepe-Ruhr-Kreis" vom 07.03.2016 (#15938) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15938 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ermittlung der angemessenen Kosten der Un…
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Betreff
AW: AW: Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im Landkreis Ennepe-Ruhr-Kreis [#15938]
Datum
14. Mai 2016 22:50
An
Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im Landkreis Ennepe-Ruhr-Kreis" vom 07.03.2016 (#15938) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15938 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis
Antw: AW: AW: Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im= 20Landkreis Ennepe-Ruhr-Kreis…
Von
Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis
Betreff
Antw: AW: AW: Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im= 20Landkreis Ennepe-Ruhr-Kreis [#15938]
Datum
14. Juli 2016 15:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage und bitte um Entschuldigung für die verspätete Bestätigung und Bearbeitung Ihres Antrags. Leider war Ihre Anfrage durch ein internes Missverständnis als erledigt archiviert worden. Um Ihnen die von Ihnen begehrten Informationen zukommen zu lassen, brauche ich noch Ihre postalische Adresse. Mein Bescheid ist soweit vorbereitet. Sobald mir Ihre Anschrift vorliegt, kann ich Ihnen das Schreiben direkt in der von Ihnen gewünschten Form (per Email als PDF) zukommen lassen. Beste Grüße Vassiliki Stadimos, M.A. Ennepe-Ruhr-Kreis Jobcenter EN Zentrale Bereiche - Verwaltung Öffentlichkeitsarbeit Nordstraße 21 58332 Schwelm Tel.: 0 23 36 / 44 48-119 Fax: 0 23 36 / 931-3919 Email: <<E-Mail-Adresse>> ( <<E-Mail-Adresse>> www.en-kreis.de / www.jobcenter-en.de >>> Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> 14.05.2016 22:50 >>> Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im Landkreis Ennepe-Ruhr-Kreis" vom 07.03.2016 (#15938) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antw: AW: AW: Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im= 20Landkreis Ennepe-Ruhr-K…
An Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis Details
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Betreff
AW: Antw: AW: AW: Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im= 20Landkreis Ennepe-Ruhr-Kreis [#15938]
Datum
14. Juli 2016 16:31
An
Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> gern lasse ich Ihnen hiermit meine Postanschrift zukommen und sehe Ihrer Zusendung mit Interesse entgegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15938 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis
Betreff
AW: Antw: AW: AW: Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im= 20Landkreis Ennepe-Ruhr-Kreis [#15938]
Datum
18. Juli 2016 16:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Email. Anbei erhalten Sie die von Ihnen begehrten Informationen in unten eingefügtem PDF. Beste Grüße