Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im Landkreis Hof
Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen Kriterien vorgegeben, wie die angemessenen Kosten der Unterkunft zu ermitteln seien.
1. Bitte teilen Sie mir mit wer das aktuell gültige und das vorherige Konzept für den Landkreis Hof erstellt hat.
2. Bitte teilen Sie mir mit wie hoch die jeweiligen Kosten waren.
3. Bitte teilen Sie mir mit ob bereits sozialgerichtliche Urteile zur Beurteilung Ihrer Konzepte vorliegen und falls ja, benennen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen.
4. Bitte übersenden Sie mir die beiden schlüssigen Konzepte als pdf-Dateien.
Ergebnis der Anfrage
Das Jobcenter Hof Stadt hat sowohl das Konzept vom September 2012 als auch die Fortschreibung der Fa. Analyse & Konzepte, Hamburg vom Juni 2014 im Volltext übersandt. Das ist erfreulich.
Die Frage nach Gerichtsentscheidungen zur Beurteilung der Konzepte ist leider unzureichend.
Anders als vom Jobcenter angegeben hat die Kanzlei Detering aus Hof zwei Entscheidungen des Sozialgerichts Bayreuth zu den Kosten der Unterkunft und Heizung veröffentlicht.
Demnach sind die Mietobergrenzen unwirksam, es liegt kein schlüssiges Konzept vor.
Beschluss vom 22.04.2013 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren: S 13 AS 303/13 ER
Urteil des SG Bayreuth im Bereich Jobcenter Hof Stadt vom 14.10.2015, S 17 AS 768/13
Quelle: http://www.kanzlei-deterding.de/15.html
Anfrage erfolgreich
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Datum8. März 2016
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7. April 2016
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