Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im Landkreis Hof

Anfrage an: Jobcenter Hof Stadt

Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen Kriterien vorgegeben, wie die angemessenen Kosten der Unterkunft zu ermitteln seien.

1. Bitte teilen Sie mir mit wer das aktuell gültige und das vorherige Konzept für den Landkreis Hof erstellt hat.

2. Bitte teilen Sie mir mit wie hoch die jeweiligen Kosten waren.

3. Bitte teilen Sie mir mit ob bereits sozialgerichtliche Urteile zur Beurteilung Ihrer Konzepte vorliegen und falls ja, benennen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen.

4. Bitte übersenden Sie mir die beiden schlüssigen Konzepte als pdf-Dateien.

Ergebnis der Anfrage

Das Jobcenter Hof Stadt hat sowohl das Konzept vom September 2012 als auch die Fortschreibung der Fa. Analyse & Konzepte, Hamburg vom Juni 2014 im Volltext übersandt. Das ist erfreulich.
Die Frage nach Gerichtsentscheidungen zur Beurteilung der Konzepte ist leider unzureichend.

Anders als vom Jobcenter angegeben hat die Kanzlei Detering aus Hof zwei Entscheidungen des Sozialgerichts Bayreuth zu den Kosten der Unterkunft und Heizung veröffentlicht.

Demnach sind die Mietobergrenzen unwirksam, es liegt kein schlüssiges Konzept vor.

Beschluss vom 22.04.2013 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren: S 13 AS 303/13 ER
Urteil des SG Bayreuth im Bereich Jobcenter Hof Stadt vom 14.10.2015, S 17 AS 768/13
Quelle: http://www.kanzlei-deterding.de/15.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. März 2016
  • Frist
    7. April 2016
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Antrag nach dem BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Bundessozialg…
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Betreff
Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im Landkreis Hof [#15946]
Datum
8. März 2016 08:13
An
Jobcenter Hof Stadt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen Kriterien vorgegeben, wie die angemessenen Kosten der Unterkunft zu ermitteln seien. 1. Bitte teilen Sie mir mit wer das aktuell gültige und das vorherige Konzept für den Landkreis Hof erstellt hat. 2. Bitte teilen Sie mir mit wie hoch die jeweiligen Kosten waren. 3. Bitte teilen Sie mir mit ob bereits sozialgerichtliche Urteile zur Beurteilung Ihrer Konzepte vorliegen und falls ja, benennen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen. 4. Bitte übersenden Sie mir die beiden schlüssigen Konzepte als pdf-Dateien.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind sowie nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ermittlung der angemessenen Kosten der Un…
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Betreff
AW: Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im Landkreis Hof [#15946]
Datum
18. April 2016 20:43
An
Jobcenter Hof Stadt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im Landkreis Hof" vom 08.03.2016 (#15946) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie die Veröffentlichung des Jobcenters Hof Land zu den angemessenen K…
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Jobcenter Hof Stadt
Betreff
AW: Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im Landkreis Hof [#15946]
Datum
19. April 2016 12:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie die Veröffentlichung des Jobcenters Hof Land zu den angemessenen Kosten der Unterkunft. Für evtl. weiter Anfragen beachten Sie bitte die unten angegebene korrekt E-Mail-Anschrift des Jobcenters. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die allgemeine Info zu der KDU. Auf die Beantwortung meiner A…
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Von
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Betreff
Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im Landkreis Hof [#15946]
Datum
21. April 2016 23:37
An
Jobcenter Hof Stadt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die allgemeine Info zu der KDU. Auf die Beantwortung meiner Anfragen warte ich noch. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Hof Stadt
Sehr geehrtAntragsteller/in dann müssten Sie bitte Ihre ursprüngliche Anfrage nochmals an uns senden, diese sche…
Von
Jobcenter Hof Stadt
Betreff
AW: Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im Landkreis Hof [#15946]
Datum
25. April 2016 06:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in dann müssten Sie bitte Ihre ursprüngliche Anfrage nochmals an uns senden, diese scheint nicht bei uns eingetroffen zu sein. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen Kriterien vorgegeben, wie d…
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Von
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Betreff
AW: AW: Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im Landkreis Hof [#15946]
Datum
28. April 2016 18:51
An
Jobcenter Hof Stadt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen Kriterien vorgegeben, wie die angemessenen Kosten der Unterkunft zu ermitteln seien. 1. Bitte teilen Sie mir mit wer das aktuell gültige und das vorherige Konzept für den Landkreis Hof erstellt hat. 2. Bitte teilen Sie mir mit wie hoch die jeweiligen Kosten waren. 3. Bitte teilen Sie mir mit ob bereits sozialgerichtliche Urteile zur Beurteilung Ihrer Konzepte vorliegen und falls ja, benennen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen. 4. Bitte übersenden Sie mir die beiden schlüssigen Konzepte als pdf-Dateien. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihren Fragen: 1. Die Konzepterstellung erfolgte durch die Fa. Analyse und Konzep…
Von
Jobcenter Hof Stadt
Betreff
AW: Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im Landkreis Hof [#15946]
Datum
29. April 2016 12:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihren Fragen: 1. Die Konzepterstellung erfolgte durch die Fa. Analyse und Konzepte. 2. Das Jobcenter musste keine Kosten tragen - das Konzept wurde durch das Landratsamt in Auftrag gegeben und finanziert. 3. Es gibt keine Gerichtsurteile, die das Konzept verworfen hätten. 4. Konzepte wurden beigefügt. Mit freundlichen Grüßen