Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im Landkreis Neustadt a.d.Aisch
Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen Kriterien vorgegeben, wie die angemessenen Kosten der Unterkunft zu ermitteln seien.
1. Bitte teilen Sie mir mit wer das aktuell gültige und das vorherige Konzept für den Landkreis Neustadt a.d.Aisch erstellt hat.
2. Bitte teilen Sie mir mit wie hoch die jeweiligen Kosten waren.
3. Bitte teilen Sie mir mit ob bereits sozialgerichtliche Urteile zur Beurteilung Ihrer Konzepte vorliegen und falls ja, benennen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen.
4. Bitte übersenden Sie mir die beiden schlüssigen Konzepte als pdf-Dateien.
Ergebnis der Anfrage
Es gibt kein Konzept - keine Klagen seit der Sicherheitszuschlag gezahlt wird
"Im hiesigen Sozialamt gab es noch keinen Rechtsstreit bezüglich der angemessen Unterkunftskosten.
Lt. Jobcenter Neustadt/A. - Bad Windsheim gab es seit der Berücksichtigung des Sicherheitszuschlages von 10 Prozent ebenfalls keinen Rechtsstreit bezüglich der angemessenen Unterkunftskosten im Sozialamt..
Anfrage erfolgreich
-
Datum17. Juli 2016
-
19. August 2016
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!