Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im Landkreis Schwandorf

Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen Kriterien vorgegeben, wie die angemessenen Kosten der Unterkunft zu ermitteln seien.

1. Bitte teilen Sie mir mit wer das aktuell gültige und das vorherige Konzept für den Landkreis Schwandorf erstellt hat.

2. Bitte teilen Sie mir mit wie hoch die jeweiligen Kosten waren.

3. Bitte teilen Sie mir mit ob bereits sozialgerichtliche Urteile zur Beurteilung Ihrer Konzepte vorliegen und falls ja, benennen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen.

4. Bitte übersenden Sie mir die beiden schlüssigen Konzepte als pdf-Dateien.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juli 2016
  • Frist
    19. August 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Bundessozial…
An Jobcenter Landkreis Schwandorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im Landkreis Schwandorf [#17333]
Datum
17. Juli 2016 18:25
An
Jobcenter Landkreis Schwandorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen Kriterien vorgegeben, wie die angemessenen Kosten der Unterkunft zu ermitteln seien. 1. Bitte teilen Sie mir mit wer das aktuell gültige und das vorherige Konzept für den Landkreis Schwandorf erstellt hat. 2. Bitte teilen Sie mir mit wie hoch die jeweiligen Kosten waren. 3. Bitte teilen Sie mir mit ob bereits sozialgerichtliche Urteile zur Beurteilung Ihrer Konzepte vorliegen und falls ja, benennen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen. 4. Bitte übersenden Sie mir die beiden schlüssigen Konzepte als pdf-Dateien.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Landkreis Schwandorf
Kosten der Unterkunft - Landkreis Schwandorf Sehr geehrtAntragsteller/in der Landkreis Schwandorf, der für die E…
Von
Jobcenter Landkreis Schwandorf
Betreff
Kosten der Unterkunft - Landkreis Schwandorf
Datum
11. August 2016 08:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in der Landkreis Schwandorf, der für die Erstellung und Anpassung der KdU-Richtlinien zuständig ist, hat mich autorisiert, die entsprechenden Vorschriften an Sie weiter zu geben. Zu Ihrer Information weise ich darauf hin, dass in den nächsten Monaten voraussichtlich eine Anpassung der Richtlinien erfolgen wird. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Kosten der Unterkunft - Landkreis Schwandorf [#17333] Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die …
An Jobcenter Landkreis Schwandorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten der Unterkunft - Landkreis Schwandorf [#17333]
Datum
16. November 2016 21:14
An
Jobcenter Landkreis Schwandorf
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die Übersendung der Unterlagen. Leider sind meine Fragen 2-4 noch nicht vollständig beantwortet. Vielleicht darf ich Sie bitten dies noch zu ergänzen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17333 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>