Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II in Bochum
Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen Kriterien vorgegeben, wie die angemessenen Kosten der Unterkunft zu ermitteln seien.
1. Bitte teilen Sie mir mit wer das aktuell gültige und das vorherige Konzept für Bochum erstellt hat.
2. Bitte teilen Sie mir mit wie hoch die jeweiligen Kosten waren.
3. Bitte teilen Sie mir mit ob bereits sozialgerichtliche Urteile zur Beurteilung Ihrer Konzepte vorliegen und falls ja, benennen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen.
4. Bitte übersenden Sie mir die beiden schlüssigen Konzepte als pdf-Dateien.
Ergebnis der Anfrage
Aus anderen Quelle war zu erfahren, dass die vorherigen Konzepte für Bochum wohl als nicht schlüssig verworfen wurden.
Ob die aktuellen Vorgaben bereits gerichtlich ausgeurteilt wurde. ist nicht bekannt.
kein schlüssiges Konzept
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
L 19 AS 1372/15, 28.11.2016
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es…
Anfrage erfolgreich
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Datum12. April 2016
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14. Mai 2016
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