Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II in Bochum

Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen Kriterien vorgegeben, wie die angemessenen Kosten der Unterkunft zu ermitteln seien.

1. Bitte teilen Sie mir mit wer das aktuell gültige und das vorherige Konzept für Bochum erstellt hat.

2. Bitte teilen Sie mir mit wie hoch die jeweiligen Kosten waren.

3. Bitte teilen Sie mir mit ob bereits sozialgerichtliche Urteile zur Beurteilung Ihrer Konzepte vorliegen und falls ja, benennen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen.

4. Bitte übersenden Sie mir die beiden schlüssigen Konzepte als pdf-Dateien.

Ergebnis der Anfrage

Aus anderen Quelle war zu erfahren, dass die vorherigen Konzepte für Bochum wohl als nicht schlüssig verworfen wurden.
Ob die aktuellen Vorgaben bereits gerichtlich ausgeurteilt wurde. ist nicht bekannt.

kein schlüssiges Konzept
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
L 19 AS 1372/15, 28.11.2016
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. April 2016
  • Frist
    14. Mai 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II in Bochum [#16356]
Datum
12. April 2016 13:32
An
Kommunalverwaltung Bochum
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen Kriterien vorgegeben, wie die angemessenen Kosten der Unterkunft zu ermitteln seien. 1. Bitte teilen Sie mir mit wer das aktuell gültige und das vorherige Konzept für Bochum erstellt hat. 2. Bitte teilen Sie mir mit wie hoch die jeweiligen Kosten waren. 3. Bitte teilen Sie mir mit ob bereits sozialgerichtliche Urteile zur Beurteilung Ihrer Konzepte vorliegen und falls ja, benennen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen. 4. Bitte übersenden Sie mir die beiden schlüssigen Konzepte als pdf-Dateien.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ermittlung der angemessenen Kosten der Un…
An Kommunalverwaltung Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II in Bochum [#16356]
Datum
14. Mai 2016 22:21
An
Kommunalverwaltung Bochum
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II in Bochum" vom 12.04.2016 (#16356) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Bochum
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre nachstehende Erinnerung an eine per E-Mail gestellte Anfrage im Rahmen des Info…
Von
Kommunalverwaltung Bochum
Betreff
Antw: Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II in Bochum [#16356]
Datum
17. Mai 2016 15:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre nachstehende Erinnerung an eine per E-Mail gestellte Anfrage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes vom 12. 04. 2016 ist mir zur Bearbeitung weitergeleitet worden; Ihre Anfrage jedoch nicht, so dass ich nicht früher antworten konnte. Zum Inhalt Ihrer Anfrage verweise ich zunächst auf die Veröffentlichungen auf der Homepage der Stadt Bochum. Dort ist auch das angefragte schlüssige Konzept zu den angemessenen Kosten der Unterkunft bei der Leistungsgewährung nach dem SGB II und XII zu finden. Bitte benutzen Sie den nachstehenden Link http://www.bochum.de/C125708500379A31/vwContentByKey/W2A6ADAZ211BOCMDE und klicken Sie anschließend im Bereich "Kosten der Unterkunft" auf den Link "Anerkennungsfähige Kosten der Unterkunft". Sie erhalten dann das PDF-Dokument "Das Buch Unterkunft SGB XII", welches auf den Seiten 50 - 57 das schlüssige Konzept beinhaltet. Dieses ist sowohl für den Leistungsbereich des SGB XII wie des SGB II maßgeblich. Im Übrigen bitte ich mir Ihre Anschrift mitzuteilen um Ihre weitergehende Anfrage schriftlich zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für den Link. Meine Postanschrift liegt bei. Mit freundlichen Gr…
An Kommunalverwaltung Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II in Bochum [#16356]
Datum
17. Mai 2016 18:04
An
Kommunalverwaltung Bochum
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für den Link. Meine Postanschrift liegt bei. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Bochum
Antrag auf Zugang zu bei der Stadt Bochum vorhandenen amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz…
Von
Kommunalverwaltung Bochum
Betreff
Antrag auf Zugang zu bei der Stadt Bochum vorhandenen amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
19. Mai 2016 09:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrem o. g. Antrag, untergliedert in 4 Anfragen bzw. Bitten, begehren Sie den Informationszugang betreffend das schlüssige Konzept zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft nach den Bestimmungen des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII). Diese beantworte ich wie folgt: Zu Anfrage 1: Beide Fassungen des schlüssigen Konzepts wurden durch die Stadt Bochum erstellt. Zu Anfrage 2: Außer den Kosten für das eingesetzte Personal sind keine Kosten entstanden. Zu Frage 3: Aus dem Bereich des SGB XII, für den die Stadt Bochum zuständig ist, sind beide Fassungen des schlüssigen Konzept bisher nicht Gegenstand von sozialgerichtlichen Entscheidungen gewesen, so dass ich Ihnen dementsprechend keine Aktenzeichen mitteilen kann. Nach hiesiger Kenntnis sind die schlüssigen Konzepte im Rechtsbereich des SGB II ebenfalls nicht Gegenstand sozialgerichtlicher Entscheidungen gewesen. Dies ist jedoch eine unverbindliche Mitteilung, da diese gewünschte Information hier nicht vorliegt. Zwecks genauer Feststellung wollen Sie sich bitte an das Jobcenter Bochum wenden. Zu Frage 4: Das schlüssige Konzept zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft nach den Bestimmungen des SGB II und SGB XII in der aktuellen Fassung können Sie von der Homepage der Stadt Bochum herunterladen (Link hatte ich Ihnen bereits geschickt); die dieser aktuellen Fassung vorausgehende, bis 31. 08. 2014 gültige Fassung hänge ich als pdf-Datei dieser E-Mail an. Ich hoffe, Ihre Fragen damit hinreichend beantwortet und Ihnen den gewünschten Informationszugang ermöglicht zu haben; Verwaltungsgebühren werden hierfür nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen

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Von
Kommunalverwaltung Bochum
Via
Briefpost
Betreff
Mietspiegel 2014
Datum
28. November 2016
Status