Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II in Hamm

Anfrage an: Jobcenter Hamm

Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen Kriterien vorgegeben, wie die angemessenen Kosten der Unterkunft zu ermitteln seien.

1. Bitte teilen Sie mir mit wer das aktuell gültige und das vorherige Konzept für Hamm erstellt hat.

2. Bitte teilen Sie mir mit wie hoch die jeweiligen Kosten waren.

3. Bitte teilen Sie mir mit ob bereits sozialgerichtliche Urteile zur Beurteilung Ihrer Konzepte vorliegen und falls ja, benennen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen.

4. Bitte übersenden Sie mir die beiden schlüssigen Konzepte als pdf-Dateien.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. März 2016
  • Frist
    8. April 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Jobcenter Hamm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II in Hamm [#15941]
Datum
7. März 2016 22:25
An
Jobcenter Hamm
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen Kriterien vorgegeben, wie die angemessenen Kosten der Unterkunft zu ermitteln seien. 1. Bitte teilen Sie mir mit wer das aktuell gültige und das vorherige Konzept für Hamm erstellt hat. 2. Bitte teilen Sie mir mit wie hoch die jeweiligen Kosten waren. 3. Bitte teilen Sie mir mit ob bereits sozialgerichtliche Urteile zur Beurteilung Ihrer Konzepte vorliegen und falls ja, benennen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen. 4. Bitte übersenden Sie mir die beiden schlüssigen Konzepte als pdf-Dateien.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Hamm
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG per E-Mail vom 07.0…
Von
Jobcenter Hamm
Betreff
AW: Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II in Hamm [#15941]
Datum
9. März 2016 12:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG per E-Mail vom 07.03.2016 ist bei uns eingegangen und wird schnellstmöglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Hamm
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgendes mitteilen: 1. Das Konzept zu den K…
Von
Jobcenter Hamm
Betreff
AW: IFG_Anfrage - WG: Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II in Hamm [#15941]
Datum
17. März 2016 16:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgendes mitteilen: 1. Das Konzept zu den Kosten der Unterkunft in der Stadt Hamm und dessen Fortschreibung werden im Auftrag der Stadt Hamm unter der Federführung des Kommunalen Jobcenters erstellt. 2. s. 1. 3. Sozialgerichtliche Urteile zum KdU-Konzept der Stadt Hamm: Urt. v. 10.11.2008 - S 32 AS 178/07. 4. Das aktuelle schlüssige Konzept zu den Kosten der Unterkunft in Hamm finden Sie auf unserer Internetpräsenz unter: http://www.jobcenter-hamm.de/fileadmin/user_upload/oertliche_Hinweise/___22_SGB_II_-_Leistungen_fuer_Unterkunft_und_Heizung/Paragr_22_Angemessenheit_von_Wohnraum_2016_01_Internetversion.pdf und im Anhang als pdf. Die Version bis zum 31.12.2015 zu den Kosten der Unterkunft finden Sie ebenfalls im Anhang. Mit freundlichen Grüßen