Ermittlung der Fallzahlen zu Sars-Cov-2 und Covid-19

Anfrage an: Robert Koch-Institut

mir ist seit dem Bericht der Initiative Qualitätsmedizin vom 01.12.2020 etwas bei den Zahlen aufgefallen.
Der Bericht umfasst nur die Daten bis Oktober 2020 und auch nur von 272 IQM Kliniken, damit ist er nicht ganz vergleichbar mit den Zahlen aus dem Lageberichtbericht vom RKI vom 31.10.2020, untermauert im Verhältnis die vom RKI ermittelten Zahlen.
Aus ihrem Corona-Lagebericht vom 31.10.2020 gab es 10.452 Verstorbene. Im Krankenhaus sind davon 4.704 (~45%) Menschen verstorben. Das Verhältnis ist am 9.12.2020 ähnlich (19.932 zu 8.705).
Wo sterben die restlichen Menschen und wie entstehen hier die Zahlen? Werden die Menschen nachträglich auf Sars-Cov-2 getestet?
Ab wann geht ein positiver Sars-Cov-2-Test nicht mehr in die Sterbestatistik ein?
Warum werden symptomlose Patienten im Krankenhaus getestet? Meine Oma wurde mit einem Herzinfarkt ins Krankenhaus eingeliefert und in dem Aufenthalt zwei Mal getestet. Jetzt nur mal hypothetisch: Wenn sie nach einem positiven Test dann gestorben wäre, ist das dann ein Covid-19-Fall oder ein Herzinfarkt?
Ich frage deswegen, weil die Schwester von meiner Oma ist mit einem Magengeschwür ins Krankenhaus gekommen und wurde positiv getestet. Seitdem wird sie als Covid-19-Fall geführt.
Sind Ihnen die Zahlen für Patienten im Krankenhaus mit einem anderen Erstbefund als Covid-19 bekannt?
Warum werden überhaupt so viele die Menschen als Covid-19-Fall geführt, wenn doch nur ein Arzt nach Infektionsschutzgesetz die Krankheit feststellen darf? Bei der Schwester meiner Oma, kann das ja wohl schwer der Fall sein, dass sie Covid-19 hat?
Kann der PCR-Test überhaupt die Aussage treffen, ob eine Person daran gerade Erkrankt oder stellt dieser Test wirklich nur irgendwelche RNA-Strukturen vom Virus fest?
Gibt es bisher irgendeine Erklärung, warum so gut wie keine Influenzaviren festgestellt werden?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Dezember 2020
  • Frist
    12. Januar 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: mir ist seit dem Be…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlung der Fallzahlen zu Sars-Cov-2 und Covid-19 [#205398]
Datum
10. Dezember 2020 10:13
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mir ist seit dem Bericht der Initiative Qualitätsmedizin vom 01.12.2020 etwas bei den Zahlen aufgefallen. Der Bericht umfasst nur die Daten bis Oktober 2020 und auch nur von 272 IQM Kliniken, damit ist er nicht ganz vergleichbar mit den Zahlen aus dem Lageberichtbericht vom RKI vom 31.10.2020, untermauert im Verhältnis die vom RKI ermittelten Zahlen. Aus ihrem Corona-Lagebericht vom 31.10.2020 gab es 10.452 Verstorbene. Im Krankenhaus sind davon 4.704 (~45%) Menschen verstorben. Das Verhältnis ist am 9.12.2020 ähnlich (19.932 zu 8.705). Wo sterben die restlichen Menschen und wie entstehen hier die Zahlen? Werden die Menschen nachträglich auf Sars-Cov-2 getestet? Ab wann geht ein positiver Sars-Cov-2-Test nicht mehr in die Sterbestatistik ein? Warum werden symptomlose Patienten im Krankenhaus getestet? Meine Oma wurde mit einem Herzinfarkt ins Krankenhaus eingeliefert und in dem Aufenthalt zwei Mal getestet. Jetzt nur mal hypothetisch: Wenn sie nach einem positiven Test dann gestorben wäre, ist das dann ein Covid-19-Fall oder ein Herzinfarkt? Ich frage deswegen, weil die Schwester von meiner Oma ist mit einem Magengeschwür ins Krankenhaus gekommen und wurde positiv getestet. Seitdem wird sie als Covid-19-Fall geführt. Sind Ihnen die Zahlen für Patienten im Krankenhaus mit einem anderen Erstbefund als Covid-19 bekannt? Warum werden überhaupt so viele die Menschen als Covid-19-Fall geführt, wenn doch nur ein Arzt nach Infektionsschutzgesetz die Krankheit feststellen darf? Bei der Schwester meiner Oma, kann das ja wohl schwer der Fall sein, dass sie Covid-19 hat? Kann der PCR-Test überhaupt die Aussage treffen, ob eine Person daran gerade Erkrankt oder stellt dieser Test wirklich nur irgendwelche RNA-Strukturen vom Virus fest? Gibt es bisher irgendeine Erklärung, warum so gut wie keine Influenzaviren festgestellt werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205398 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205398/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 10.12.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 10.12.2020
Datum
11. Dezember 2020 16:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2020-250. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 10.12.2020 [#205398] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermitt…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 10.12.2020 [#205398]
Datum
12. Januar 2021 07:27
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlung der Fallzahlen zu Sars-Cov-2 und Covid-19“ vom 10.12.2020 (#205398) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205398 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205398/
Bundesministerium für Gesundheit
AW: Ihre Anfrage vom 10.12.2020 [#205398] Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre unten stehende Nachf…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 10.12.2020 [#205398]
Datum
14. Januar 2021 11:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen mit, dass kein Eingang zu Ihrer Anfrage vom 10.12.2020 im Bundesministerium für Gesundheit registriert worden ist und möchte Sie darum bitten, diese erneut zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 10.12.2020 [#205398] Sehr geehrte Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermit…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 10.12.2020 [#205398]
Datum
1. Februar 2021 15:16
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlung der Fallzahlen zu Sars-Cov-2 und Covid-19“ vom 10.12.2020 (#205398) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205398 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205398/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 10.12.2020 [#205398] Sehr geehrte Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermit…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 10.12.2020 [#205398]
Datum
1. Februar 2021 15:17
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlung der Fallzahlen zu Sars-Cov-2 und Covid-19“ vom 10.12.2020 (#205398) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205398 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205398/

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 10.12.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 10.12.2020
Datum
3. Februar 2021 17:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist ebenfalls nicht anzuwenden, da sich Ihre Anfrage nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 S.1 i.V.m. § 2 Nr. 1 IFG, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Die von Ihnen eigereichte Anfrage wird von uns im Weiteren daher als allgemeine Bürgeranfrage bearbeitet und an das zuständige Postfach <<E-Mail-Adresse>> weitergeleitet. In den FAQ des Robert Koch-Instituts zum Coronavirus SARS-CoV-2 / Krankheit COVID-19, abrufbar unter https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html;jsessionid=77E6BF981BB4663656DD866667698AF7.internet081?nn=13490888 finden Sie Informationen zu der Erfassung von Todesfällen, insbesondere unter dem Punkt "Wie werden Todesfälle erfasst?" Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Meldung von Verdachtsfällen von COVID-19 finden Sie unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Empfehlung_Meldung.html. Informationen zur Sterbefallstatistik erhalten Sie beim Statistischen Bundesamt. Eine "Sonderauswertung zu Sterbefallzahlen des Jahres 2020" des Statistischen Bundesamtes auf Basis vorläufiger Daten können Sie unter folgendem Link nachlesen: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/sterbefallzahlen.html. Beachten Sie dabei die Einschränkung: "Für das Jahr 2020 werden erste vorläufige Daten dargestellt. Bei den vorläufigen Daten handelt es sich um eine reine Fallzahlauszählung der eingegangenen Sterbefallmeldungen aus den Standesämtern ohne die übliche Plausibilisierung und Vollständigkeitskontrolle der Daten. Die Zahl der Sterbefälle 2020 wird sich durch Nachmeldungen noch leicht erhöhen. Durch gesetzliche Regelungen zur Meldung von Sterbefällen beim Standesamt und Unterschiede im Meldeverhalten der Standesämter an die amtliche Statistik sind aktuelle Aussagen zur Zahl der Sterbefälle mit einem Verzug von etwa vier Wochen möglich. Eine Aktualisierung der Sonderauswertung erfolgt derzeit jeden Freitag um 12 Uhr. Sie enthält dann Daten für jeweils eine zusätzliche Kalenderwoche." Wir weißen darauf hin, dass das Robert Koch-Institut (RKI) in besonderer Verantwortung steht, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Bitte richten Sie Nachfragen zum Sachstand Ihrer Anfrage künftig an das Postfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen