Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für Bad Doberan

Anfrage an: Jobcenter Bad Doberan

Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten.

1. Bitte teilen Sie mir mit, wer das aktuelle Konzept für Bad Doberan erstellt hat.
2. Um die Übersendung dieses Konzepts wird gebeten (möglichst als pdf-Datei)
3. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen mit, falls bereits rechtskräftige Urteile zu dem "schlüssigen Konzept" für Bad Doberan vorliegen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Januar 2017
  • Frist
    7. Februar 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Ermittlung d…
An Jobcenter Bad Doberan Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für Bad Doberan [#19773]
Datum
5. Januar 2017 08:35
An
Jobcenter Bad Doberan
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten. 1. Bitte teilen Sie mir mit, wer das aktuelle Konzept für Bad Doberan erstellt hat. 2. Um die Übersendung dieses Konzepts wird gebeten (möglichst als pdf-Datei) 3. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen mit, falls bereits rechtskräftige Urteile zu dem "schlüssigen Konzept" für Bad Doberan vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Jobcenter Bad Doberan
Sehr geehrtAntragsteller/in Träger der Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch…
Von
Jobcenter Bad Doberan
Betreff
Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für Bad Doberan [#19773]
Datum
12. Januar 2017 10:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Träger der Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sind gem. § 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II die kreisfreien Städte und Kreise. Im Falle des Jobcenters Bad Doberan ist es der Landkreis Rostock. Das Jobcenter Bad Doberan arbeitet als ausführende Behörde nur mit der zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung ergangenen Richtlinie, die im Internet veröffentlicht ist. Das Jobcenter verfügt nicht über die Unterlagen, die der Richtlinie zugrunde liegen und ist nicht befugt, über deren Erstellung Auskunft zu erteilen. Rechtskräftige Urteile zum "schlüssigen Konzept" liegen im Jobcenter noch nicht vor. Ihrem Wunsch entsprechend leite ich Ihre Anfrage an den Landkreis Rostock weiter. Mit freundlichen Grüßen