Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für Bad Kreuznach

Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten.

1. Bitte teilen Sie mir mit, wer das aktuelle Konzept für Bad Kreuznach erstellt hat.
2. Um die Übersendung dieses Konzepts wird gebeten (möglichst als pdf-Datei)
3. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen mit, falls bereits rechtskräftige Urteile zu dem "schlüssigen Konzept" für Bad Kreuznach vorliegen.

Ergebnis der Anfrage

Rasche und vollständige Übersendung der Konzepte. Super.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Januar 2017
  • Frist
    7. Februar 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Ermittlung d…
An Jobcenter Bad Kreuznach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für Bad Kreuznach [#19774]
Datum
5. Januar 2017 08:40
An
Jobcenter Bad Kreuznach
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten. 1. Bitte teilen Sie mir mit, wer das aktuelle Konzept für Bad Kreuznach erstellt hat. 2. Um die Übersendung dieses Konzepts wird gebeten (möglichst als pdf-Datei) 3. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen mit, falls bereits rechtskräftige Urteile zu dem "schlüssigen Konzept" für Bad Kreuznach vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Jobcenter Bad Kreuznach
#19774 Anfrage nach IFG - Ermittlung Kosten der Unterkunft im Landkreis Bad Kreuznach Sehr geehrtAntragsteller/in
Von
Jobcenter Bad Kreuznach
Betreff
#19774 Anfrage nach IFG - Ermittlung Kosten der Unterkunft im Landkreis Bad Kreuznach
Datum
20. Januar 2017 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir beziehen uns auf Ihre Anfrage vom 05.01.2017 an das Jobcenter Bad Kreuznach, die an uns weiter gegeben wurde. Zu Ihren Fragen teilen wir folgendes mit: 1. Die aktuelle Mietstrukturanalyse für den Landkreis Bad Kreuznach wurde durch die Firma Analyse & Konzepte aus Hamburg erstellt. 2. Die Konzeptberichte (Ursprungskonzept und Fortschreibung) fügen wir als Datei bei. 3. Es liegt noch kein bestandskräftiges Urteil bzgl. des "schlüssigen Konzeptes" vor. Mit freundlichen Grüßen