Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Kreis Herford

Anfrage an: Jobcenter Herford

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten. Bei Recherchen im Internet konnte ich weder vollständige Konzepte noch Fortschreibungen finden.

1. Bitte teilen Sie mir mit, wer die Konzepte ab 2013 für den Kreis Herford erstellt hat.
2. Um die Übersendung dieser Konzepte wird gebeten (möglichst als pdf-Datei)
3. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen mit, falls bereits rechtskräftige Urteile zu dem "schlüssigen Konzept" für den Kreis Herford vorliegen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Ergebnis der Anfrage

zügige Übersendung, klasse.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. April 2018
  • Frist
    23. Mai 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Ermittlung der Kosten…
An Jobcenter Herford Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Kreis Herford [#29036]
Datum
20. April 2018 09:42
An
Jobcenter Herford
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten. Bei Recherchen im Internet konnte ich weder vollständige Konzepte noch Fortschreibungen finden. 1. Bitte teilen Sie mir mit, wer die Konzepte ab 2013 für den Kreis Herford erstellt hat. 2. Um die Übersendung dieser Konzepte wird gebeten (möglichst als pdf-Datei) 3. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen mit, falls bereits rechtskräftige Urteile zu dem "schlüssigen Konzept" für den Kreis Herford vorliegen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Herford
Sehr geehrtAntragsteller/in als Datenschutzbeauftragter und verantwortlicher Mitarbeiter für das Informationsfrei…
Von
Jobcenter Herford
Betreff
AW: Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Kreis Herford [#29036]
Datum
25. April 2018 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in als Datenschutzbeauftragter und verantwortlicher Mitarbeiter für das Informationsfreiheitsgesetz nehme ich mich Ihrer Fragen gerne an: Das schlüssige Konzept wurde durch das Beratungsunternehmen "Analyse & Konzepte" im Auftrag des Kreises Herford in 2016 erstellt. Das Konzept und die Fortschreibung aus 2017 sind auf der Homepage des Jobcenter Herford (http://www.jobcenter-herford.de/site/unterkunft_heizung/) als auch auf der Homepage des Kreis Herford (https://www.kreis-herford.de/PDF/Konzept_zur_Ermittlung_der_Bedarfe_f%C3%BCr_Unterkunft_im_Kreis_Herford_Stand_November_2016.PDF?ObjSvrID=2807&ObjID=2326&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts= bzw. https://www.kreis-herford.de/PDF/Fortschreibung_2017_basierend_auf_dem_Konzept_zur_Ermittlung_der_Bedarfe_f%C3%BCr_Unterkunft_2015_Stand_August_2017.PDF?ObjSvrID=2807&ObjID=2327&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=) eingestellt. Alternativ habe ich Ihnen die Konzepte auch als Anlage beigefügt. Urteile wurden, im Zusammenhang mit dem " Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft im Kreis Herford" wurden bislang nicht getroffen. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen