Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Altenburger Land

Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten.

1. Bitte teilen Sie mir mit, wer das aktuelle Konzept für den Landkreis Altenburger Land erstellt hat.
2. Um die Übersendung dieses Konzepts wird gebeten (möglichst als pdf-Datei)
3. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen mit, falls bereits rechtskräftige Urteile zu dem "schlüssigen Konzept" für den Landkreis Altenburger Land vorliegen.

Ergebnis der Anfrage

Schon möglich, dass das Jobcenter überfordert ist.
Der Erwerbslosenverein Tacheles in Wuppertalhilft gern aus:

Landkreis Altenburger Land
Fortschreibung des schlüssigen Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2014
Bericht April 2016

http://harald-thome.de/fa/harald-thome/…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Januar 2017
  • Frist
    7. Februar 2017
  • 0 Follower:innen
Jobcenter Altenburger Land
Kein Nachrichtentext
Von
Jobcenter Altenburger Land
Via
Briefpost
Betreff
Datum
1. April 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Ermittlung d…
An Jobcenter Altenburger Land Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Altenburger Land [#19771]
Datum
5. Januar 2017 08:22
An
Jobcenter Altenburger Land
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten. 1. Bitte teilen Sie mir mit, wer das aktuelle Konzept für den Landkreis Altenburger Land erstellt hat. 2. Um die Übersendung dieses Konzepts wird gebeten (möglichst als pdf-Datei) 3. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen mit, falls bereits rechtskräftige Urteile zu dem "schlüssigen Konzept" für den Landkreis Altenburger Land vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlü…
An Jobcenter Altenburger Land Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Altenburger Land [#19771]
Datum
13. Februar 2017 18:39
An
Jobcenter Altenburger Land
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Altenburger Land“ vom 05.01.2017 (#19771) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Altenburger Land
Sehr geehrtAntragsteller/in sicherlich handelt es sich bei Ihrem Erinnerungsschreiben um ein Versehen. Ihre Anfra…
Von
Jobcenter Altenburger Land
Betreff
WG: Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Altenburger Land [#19771]
Datum
15. Februar 2017 12:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in sicherlich handelt es sich bei Ihrem Erinnerungsschreiben um ein Versehen. Ihre Anfrage vom 05.01.2017 wurde bereits mit Schreiben vom 06.01.2017 beantwortet. Dieses füge ich zu Ihrer Kenntnis als Anlage bei. Zudem übersende ich Ihnen erneut die Richtlinie zu den Kosten der Unterkunft. Ich gehe davon aus, dass sich der Sachverhalt hiermit erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für die Übersendung der Richtlinie zu den Kosten der Unterkun…
An Jobcenter Altenburger Land Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Altenburger Land [#19771]
Datum
15. Februar 2017 20:55
An
Jobcenter Altenburger Land
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für die Übersendung der Richtlinie zu den Kosten der Unterkunft als pdf-Datei. Allerdings war meine Anfrage von Anfang an auf das vollständige Konzept von Analyse & Konzepte ausgelegt. Sollte Ihnen wider Erwarten das vollständige Konzept nicht vorliegen, so bitte ich um die Weiterleitung meiner Mail an die zuständige Person. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Altenburger Land
Sehr geehrtAntragsteller/in für die Bereitstellung der KdU-Richtlinie ist der kommunale Träger - Landratsamt Alte…
Von
Jobcenter Altenburger Land
Betreff
AW: Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Altenburger Land [#19771]
Datum
16. Februar 2017 08:46
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in für die Bereitstellung der KdU-Richtlinie ist der kommunale Träger - Landratsamt Altenburger Land - zuständig. Die Erstellung eines Konzepts wurde demnach vom kommunalen Träger in Auftrag gegeben. Daher bitte ich Sie, sich mit Ihrer Anfrage direkt an kommunalen Träger zu wenden: Landratsamt Altenburger Land, Lindenaustraße 9, 04600 Altenburg Ich empfehle Ihnen sich an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit zu wenden. http://www.altenburgerland.de/sixcms/detail.php?id=14106&_nav_id1=4867&_nav_id2=4924&_lang=de Mit freundlichen Grüßen