Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Gießen

Anfrage an: Jobcenter Gießen

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten.

1. Bitte teilen Sie mir mit, wer das aktuelle Konzept für den Landkreis Gießen erstellt hat.
2. Um die Übersendung der letzten 2 Konzepte und ggfs. Fortschreibung wird gebeten (möglichst als pdf-Datei)
3. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen mit, falls bereits rechtskräftige Urteile zu dem "schlüssigen Konzept" für den Landkreis Gießen vorliegen.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) .

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Der Landkreis Gießen hat die Übersendung des Konzeptes verweigert. Als Jobcenter untersteht Ihr Haus dem IFG des Bundes. Somit sehe ich der vollständigen Übersendung des Konzeptes erwartungsvoll entgegen.
https://fragdenstaat.de/anfrage/ermittlung-der-kosten-der-unterkunft-als-schlussiges-konzept-fur-den-landkreis-gieen/#nachricht-88050

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Der Landkreis Gießen berief sich auf ein veraltetes "Aussageverweigerungsrecht", das hessische Informationsfreiheitsgesetz und entzog sich so der Antwort.

Nach den vernichtenden Urteilen des BSG vom Januar 2019 wurde die gleiche Anfrage erneut an das Jobcenter Gießen gestellt. Auch dieses Mal wurde versucht die Anfrage abzuweisen. Aber Jobcenter unterstehen dem IFG des Bundes. Nach Einschaltung des Bundesdatenschutzbeauftragten wurden 2 Konzepte, 2 Fortschreibungen und 4 Korrekturberichte übersandt.
https://fragdenstaat.de/anfrage/ermittl…

Damit wurde die abweisende Antwort des Landkreises widerlegt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Mai 2018
  • Frist
    30. Juni 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Ermittlung der Koste…
An Jobcenter Gießen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Gießen [#30108]
Datum
29. Mai 2018 13:16
An
Jobcenter Gießen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten. 1. Bitte teilen Sie mir mit, wer das aktuelle Konzept für den Landkreis Gießen erstellt hat. 2. Um die Übersendung der letzten 2 Konzepte und ggfs. Fortschreibung wird gebeten (möglichst als pdf-Datei) 3. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen mit, falls bereits rechtskräftige Urteile zu dem "schlüssigen Konzept" für den Landkreis Gießen vorliegen. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) . Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Der Landkreis Gießen hat die Übersendung des Konzeptes verweigert. Als Jobcenter untersteht Ihr Haus dem IFG des Bundes. Somit sehe ich der vollständigen Übersendung des Konzeptes erwartungsvoll entgegen. https://fragdenstaat.de/anfrage/ermittlung-der-kosten-der-unterkunft-als-schlussiges-konzept-fur-den-landkreis-gieen/#nachricht-88050 Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Gießen
Anfrage IFG Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Jobcenter Gießen ist eine gemeinsame Ei…
Von
Jobcenter Gießen
Betreff
Anfrage IFG
Datum
25. Juni 2018 14:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Jobcenter Gießen ist eine gemeinsame Einrichtung nach §44b Zweites Sozialgesetzbuch (SGBII). Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung fallen daher nach § 6 SGBII in die Zuständigkeit des kommunalen Trägers, in unserem Fall des Landkreises Gießen. Infolgedessen ist dieser für die Erstellung des schlüssigen Konzepts zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft zuständig und erlässt auf Grundlage dieses Konzeptes für das Jobcenter Gießen Richtlinien zur Ermittlung, Anrechnung und Umsetzung der Kosten der Unterkunft und Heizung. Das Jobcenter setzt ausschließlich die Richtlinien und die Handlungsanweisungen des Landkreises um. Wir haben diese Richtlinien auf unserer Homepage www.jobcenter-giessen.de<http://www.jobcenter-giessen.de> veröffentlicht. Das schlüssige Konzept erfragen Sie daher zuständigkeitshalber bitte beim Landkreis Gießen als zuständigen Träger. Ich bedaure, Ihnen keine andere Mitteilung geben zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Gießen“ [#30108]
Datum
27. Juni 2018 15:14
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/30108 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Konzepte dem Jobcenter Gießen vorliegen und der Kreis Gießen sich auf die Ermangelung eines Landes-IFG zurückzieht. https://fragdenstaat.de/anfrage/ermittlung-der-kosten-der-unterkunft-als-schlussiges-konzept-fur-den-landkreis-gieen Bereits mehrere Jobcenter haben nach Sachaufklärung aus Ihrem Hause, die Konzepte umgehend und problemlos übersandt Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> ich habe mir erlaubt die Datenschutzbeauftragt…
An Jobcenter Gießen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Gießen“ [#30108]
Datum
28. Juni 2018 20:00
An
Jobcenter Gießen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> ich habe mir erlaubt die Datenschutzbeauftragte des Bundes über Ihre Rechtsauffassung in Kenntnis zu setzen und freue mich auf die Klärung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüss…
An Jobcenter Gießen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Gießen“ [#30108]
Datum
25. Februar 2020 18:57
An
Jobcenter Gießen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Gießen“ vom 29.05.2018 (#30108) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 606 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/30108
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Gießen“ [#30108] [#30108]
Datum
25. Februar 2020 18:59
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/30108 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil bereits Gerichtsentscheidungen vorliegen die auf eine Veröffentlichungspflicht abstellen. Für eine Vielzahl von Städten und Kommunen ist die Veröffentlichung solcher Konzepte auf der eigenen Website selbstverständlich. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 30108.pdf Anfragenr: 30108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/30108
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. März 2020 08:27
Status
Warte auf Antwort
141,5 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Jobcenter Gießen
Gewünschte Unterlagen IFG + Anfrage: 30108 (fragdenstaat.de) Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihn…
Von
Jobcenter Gießen
Betreff
Gewünschte Unterlagen IFG + Anfrage: 30108 (fragdenstaat.de)
Datum
30. März 2020 11:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die in Ihrer Anfrage unter den Punkten (1) und (2) gewünschten Unterlagen als PDF. Die von Ihnen unter (3) gewünschten Aktenzeichen der das Jobcenter Gießen betreffenden Urteile zum KdU-Konzept sind: S 25 AS 225/14 vom 27.1.2016 S 25 AS 8/14 vom 27.1.2016 S 25 AS 394/14 vom 5.7.2017 S 25 AS 108/16 vom 1.11.2017 L 9 AS 368/16 vom 10.5.2019 Die genannten Entscheidungen sind auch in Juris (www.juris.de<http://www.juris.de>) hinterlegt. Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
S 25 AS 225/14 vom 27.1.2016 [#30108] Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in zunächst einmal mö…
An Jobcenter Gießen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
S 25 AS 225/14 vom 27.1.2016 [#30108]
Datum
9. April 2020 08:14
An
Jobcenter Gießen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in zunächst einmal möchte ich mich für die Übersendung der Konzepte und Aktenzeichen danken. Bei der weiterführenden Recherche wurde das oben genannte Urteil S 25 AS 225/14 vom 27.01.2016 jedoch lediglich als unveröffentlicht erwähnt. Als Verfahrensbeteiligter liegt Ihnen die Volltextentscheidung vor. Ich bitte höflich darum mir diese als pdf-Datei zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/30108
Jobcenter Gießen
S 25 AS 225/14 vom 27.1.2016 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen das gewünschte Urteil als PDF.…
Von
Jobcenter Gießen
Betreff
S 25 AS 225/14 vom 27.1.2016
Datum
8. Mai 2020 11:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen das gewünschte Urteil als PDF. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: S 25 AS 225/14 vom 27.1.2016 [#30108] Sehr geehrteAntragsteller/in für die Übersendung der Unterlagen bedanke…
An Jobcenter Gießen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: S 25 AS 225/14 vom 27.1.2016 [#30108]
Datum
16. Mai 2020 18:10
An
Jobcenter Gießen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in für die Übersendung der Unterlagen bedanke ich mich herzlich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/30108