Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Gießen

Anfrage an: Landkreis Gießen

Antrag, hilfsweise über Jobcenter Gießen gem. IFG/Bund

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten.

1. Bitte teilen Sie mir mit, wer das aktuelle Konzept für den Landkreis Gießen erstellt hat.
2. Um die Übersendung der letzten 2 Konzepte und ggfs. Fortschreibung wird gebeten (möglichst als pdf-Datei)
3. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen mit, falls bereits rechtskräftige Urteile zu dem "schlüssigen Konzept" für den Landkreis Gießen vorliegen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft.
Sollten IFG-Gesetze für Ihre Behörde nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage bzw. IFG-Anfrage über das Jobcenter Gießen zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Der Landkreis beruft sich auf ein veraltetes "Aussageverweigerungsrecht".

Nach den vernichtenden Urteilen des BSG vom Januar 2019 wurde die gleiche Anfrage an das Jobcenter Gießen erneut gestellt. Auch dieses Mal wurde versucht die Anfrage abzuweisen. Aber Jobcenter unterstehen dem IFG des Bundes. Nach Einschaltung des Bundesdatenschutzbeauftragten wurden 2 Konzepte, 2 Fortschreibungen und 4 Korrekturberichte übersandt.
https://fragdenstaat.de/anfrage/ermittl…

http://www.beispielklagen.de/IFG042/A&K…

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. April 2018
  • Frist
    15. Mai 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag, hilfsweise über Jobcenter Gießen gem. IFG/Bund Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Fo…
An Landkreis Gießen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Gießen [#28873]
Datum
13. April 2018 10:14
An
Landkreis Gießen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag, hilfsweise über Jobcenter Gießen gem. IFG/Bund Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten. 1. Bitte teilen Sie mir mit, wer das aktuelle Konzept für den Landkreis Gießen erstellt hat. 2. Um die Übersendung der letzten 2 Konzepte und ggfs. Fortschreibung wird gebeten (möglichst als pdf-Datei) 3. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen mit, falls bereits rechtskräftige Urteile zu dem "schlüssigen Konzept" für den Landkreis Gießen vorliegen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft. Sollten IFG-Gesetze für Ihre Behörde nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage bzw. IFG-Anfrage über das Jobcenter Gießen zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Gießen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden E-Mail kann ich Ihnen mitteilen, dass unser Konzept schlüssi…
Von
Landkreis Gießen
Betreff
WG: Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Gießen [#28873]
Datum
13. April 2018 12:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden E-Mail kann ich Ihnen mitteilen, dass unser Konzept schlüssig ist durch mehrfache Bestätigung des Sozialgerichts Gießen als auch durch das Hess.LSG. Darüber hinausgehende Auskünfte kann ich Ihnen nicht erteilen. Im Übrigen gilt das IFG/Bund auch nur den Bundesbehörden gegenüber und nicht gegenüber uns als Kommune. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung in der Sie mich wissen lassen, w…
An Landkreis Gießen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Gießen [#28873]
Datum
13. April 2018 17:16
An
Landkreis Gießen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung in der Sie mich wissen lassen, wie Ihre Behörde mit Bürgeranfragen umgeht. Vorsorglich hatte ich auch meinen "Antrag, hilfsweise über Jobcenter Gießen gem. IFG/Bund" begründet. Das Jobcenter untersteht nämlich dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und muss mir meine Fragen beantworten, die Sie mir verweigern und muss mir auch die Konzepte übersenden, die Sie nicht herausgeben wollen. Im Verweigerungsfall würde ich kurzfristig die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit einschalten. Allerdings sind Sie als Behörde sehr wohl in der Pflicht meinen Antrag weiterzuleiten: "Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten." Die Beantwortung meiner Anfrage erwarte ich dann fristgerecht durch das Jobcenter Landkreis Gießen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28873 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlü…
An Landkreis Gießen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Gießen [#28873]
Datum
11. Juni 2018 08:03
An
Landkreis Gießen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Gießen“ vom 13.04.2018 (#28873) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Hessisches Datenschutz - und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) trat am 24. April 2018 - 11 Tage nach meiner Anfrage - in Kraft. Damit ist die Rechtsgrundlage für die Übersendung des aktuellen Konzeptes hinreichend begründet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28873 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlü…
An Landkreis Gießen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Gießen [#28873]
Datum
19. August 2018 07:00
An
Landkreis Gießen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Gießen“ vom 13.04.2018 (#28873) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 97 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Hessisches Datenschutz - und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) trat am 24. April 2018 - 11 Tage nach meiner Anfrage - in Kraft. Damit ist die Rechtsgrundlage für die Übersendung des aktuellen Konzeptes hinreichend begründet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28873 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hessisches Datenschutz - und Inf…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Gießen“ [#28873] [#28873]
Datum
25. Februar 2020 18:47
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hessisches Datenschutz - und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/28873 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil bereits Gerichtsentscheidungen vorliegen die auf eine Veröffentlichungspflicht abstellen. Für eine Vielzahl von Städten und Kommunen ist die Veröffentlichung solcher Konzepte auf der eigenen Website selbstverständlich. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 28873.pdf Anfragenr: 28873 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/28873