Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Wittenberg

Anfrage an: Landkreis Wittenberg

Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten.

1. Bitte teilen Sie mir mit, wer das aktuelle Konzept für den Landkreis Wittenberg erstellt hat.
2. Um die Übersendung dieses Konzepts im Volltext wird gebeten (möglichst als pdf-Datei)
3. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen mit, falls bereits rechtskräftige Urteile zu dem "schlüssigen Konzept" für den Landkreis Wittenberg vorliegen.

Ergebnis der Anfrage

Nach Einschaltung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt wurden mit einer Bearbeitungsdauer von 12 Monaten die Konzepte vom 01.01.2011, vom 14.11.2013 und 11.11.2016 übersandt.

Etwas befremdlich und altbacken klingt die Aufforderung:

"Ich weise erneut ausdrücklich darauf hin, dass die übersandten Unterlagen nur zu Ihrem privaten Gebrauch bestimmt sind. Sie sind nicht befugt diese Unterlagen zu verbreiten oder gar dem öffentlichen Gebrauch
zugänglich zu machen."

So eine Forderung macht eher misstrauisch.
Interessierte können die Konzepte unter Berufung auf diese Anfrage direkt beim Landkreis Wittenberg anfordern.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2017
  • Frist
    14. Februar 2017
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: D…
An Landkreis Wittenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Wittenberg [#19884]
Datum
13. Januar 2017 16:56
An
Landkreis Wittenberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten. 1. Bitte teilen Sie mir mit, wer das aktuelle Konzept für den Landkreis Wittenberg erstellt hat. 2. Um die Übersendung dieses Konzepts im Volltext wird gebeten (möglichst als pdf-Datei) 3. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen mit, falls bereits rechtskräftige Urteile zu dem "schlüssigen Konzept" für den Landkreis Wittenberg vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Wittenberg
Sehr geehrtAntragsteller/in ihre u.a. Anfrage ist bei mir eingegangen. Nachfolgend erhalten Sie die erbetenen…
Von
Landkreis Wittenberg
Betreff
Antw: Wtrlt: Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Wittenberg [#19884]
Datum
18. Januar 2017 07:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ihre u.a. Anfrage ist bei mir eingegangen. Nachfolgend erhalten Sie die erbetenen Auskünfte. 1. Analyse & Konzepte GmbH aus Hamburg 3. Es gibt kein Urteil, welches rechtskräftig die Rechtmäßigkeit des schlüssigen Konzeptes bestätigt oder negiert hätte. Eine Übersendung des schlüssigen Konzeptes wird nicht erfolgen. Sie können es gerne nach Terminabsprache zu den Sprechzeiten in meinen Räumlichkeiten einsehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ihrer freu…
An Landkreis Wittenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Wittenberg [#19884]
Datum
18. Januar 2017 17:16
An
Landkreis Wittenberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ihrer freundlichen Einladung zur Terminabsprache zu den Sprechzeiten in Ihren Räumlichkeiten kann ich leider nicht nachkommen. An meiner Bitte auf Übersendung des Konzepts als pdf-Datei halte ich jedoch fest. Meine Bitte ist durch das Informationsfreiheitsgesetz vollumfänglich gedeckt. Wenn Sie es wünschen, könnte ich zur Abklärung der Vorbehalte auch gern die Datenschutzbeauftragte des Bundes einschalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19884 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Wittenberg
Sehr geehrtAntragsteller/in in diesem Fall bitte ich darum, dass Sie Ihren Antrag schriftlich formulieren und mi…
Von
Landkreis Wittenberg
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Wittenberg [#19884]
Datum
19. Januar 2017 07:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in in diesem Fall bitte ich darum, dass Sie Ihren Antrag schriftlich formulieren und mit einer Unterschrift versehen. Eine Begründung wäre möglicherweise hilfreich. Sie erhalten dann einen formellen Ablehnungs- oder Bewilligungsbescheid mit einer ausführlichen Erklärung zu der hier gängigen Verfahrensweise. Dort wird Ihnen auch detailliert dargestellt werden, warum diese Verfahrensweise dem Informationszugangsgesetz Land Sachsen-Anhalt entspricht. Der Rechtsweg steht Ihnen dann ggf. offen. Weitere Anfragen per E-Mail werden nicht beantwortet. Mit Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Sach…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Wittenberg“ [#19884]
Datum
20. Januar 2017 23:13
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/19884 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht abgewiesen, weil bereits meine Erfahrungen mit etlichen anderen Jobcentern in mehreren Bundesländern belegen, dass ähnliche Konzept-Anforderungen keinen rechtlichen Bedenken begegnen und auch keine geschützten Daten Dritter betroffen sind. Wie der II. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit richtig kritisiert: „Dies führt zu absurden Ergebnissen: So haben die Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Jobcentern mit gemeinsamer Trägerschaft durch Bundesagentur für Arbeit und Kommune auch in den vier Ländern ohne Informationsfreiheitsgesetze einen Anspruch auf der Grundlage des Bundesgesetzes. Dagegen besteht gegenüber den Jobcentern der Optionskommunen in ausschließlich kommunaler Trägerschaft in diesen Ländern kein Anspruch auf Informationszugang.“ http://www.informationsfreiheit.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesaemter/LfD/PDF/binary/Informationsfreiheit/Informationen/Veroeffentlichungen/T%C3%A4tigkeitsberichte/TB2/Zweiter_TB_zur_Informationsfreiheit.pdf Das Angebot einer „Akteneinsicht“ aus einem entfernten Bundesland verhöhnt den Gedanken der Informationsfreiheit und bereits die Forderung einer Begründung der Anfrage missachtet den Grundgedanken des Informationszugangsgesetzes. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19884 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Sach…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Wittenberg“ [#19884]
Datum
24. Juni 2017 08:41
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/19884 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das IFG ausdrücklich keine Begründung fordert. Zudem sollten sogenannte "schlüssige Konzepte" der Öffentlichkeit zugängig sein. Eine Veröffentlichung als pdf im Internet ist zeitgemäß. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19884 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
27. Juni 2017 13:36
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> Ihrem Wunsch nach meiner Adresse komme ich ger…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Wittenberg“ [#19884]
Datum
27. Juni 2017 19:32
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> Ihrem Wunsch nach meiner Adresse komme ich gern nach. Seit Jahren recherchiere ich zum Thema der Kosten der Unterkunft für Sozialleistungsberechtigter, Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Anfragenr: 19884 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Wittenberg
Kein Nachrichtentext
Von
Landkreis Wittenberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. Juli 2017
Status
Warte auf Antwort
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Ablehnung Ihres Antrags auf Übersendung des schlüssigen Konzepts zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft durch den Landkreis Wittenberg
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung Ihres Antrags auf Übersendung des schlüssigen Konzepts zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft durch den Landkreis Wittenberg
Datum
18. Dezember 2017
Status
Warte auf Antwort
Landkreis Wittenberg
Ermittlung der Kosten der Unterkunft Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre erneute Anfrage per Fax vom 21.12.2017 …
Von
Landkreis Wittenberg
Betreff
Ermittlung der Kosten der Unterkunft
Datum
5. Januar 2018 10:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre erneute Anfrage per Fax vom 21.12.2017 ergeht anliegende Antwort. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ermittlung der Kosten der Unterkunft [#19884] Sehr geehrte Damen und Herren, Die übersandte „Mietwerterhebung…
An Landkreis Wittenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ermittlung der Kosten der Unterkunft [#19884]
Datum
7. Januar 2018 09:30
An
Landkreis Wittenberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Die übersandte „Mietwerterhebungen zur Ermittlung der KdU-Kosten im Landkreis Wittenberg 2011“ war nicht Gegenstand meiner Anfrage. Dieses Konzept ist veraltet und bereits rechtskräftig als „nicht schlüssig“ ausgeurteilt worden: (z.B. Zeitraum vom 01.06.2012 bis 30.09.2012) „Die zugrundeliegende Mietwerterhebung entspricht nach Auffassung der Kammer nicht den Mindestanforderungen des Bundessozialgerichts an ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung von Angemessenheitsgrenzwerten.“ Sozialgericht Dessau-Roßlau, S 30 AS 1609/13, 23.08.2016 https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=191561&s0=Konzept&s1=&s2=&words=&sensitive= In meiner Anfrage vom 13.01.2017 habe ich ausdrücklich das aktuelle Konzept für den Landkreis Wittenberg angefragt. Dieses ist ab dem 01.01.2017 in Kraft: Bekanntgabe der Ergebnisse aus der Mietwerterhebung 2016 durch den Landkreis Wittenberg Im Jahr 2016 wurde durch die Firma Analyse und Konzepte GmbH aus Hamburg - im Auftrag des Landkreises Wittenberg – eine Mietwerterhebung für den Landkreis Wittenberg durchgeführt. Die Mietwerterhebung dient der Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen für die Feststellung von Leistungsansprüchen in den Bereichen der Sozialgesetzbücher II (ALG II), XII (Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt) und des Asylbewerberleistungsgesetzes. Diese Angemessenheitsgrenzen werden über die Verwaltungsvorschrift des Landkreises Wittenberg zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung verbindlich festgeschrieben. Die hier bekannt gegebenen neuen Angemessenheitsgrenzen treten zum 01.01.2017 in Kraft. Damit werden die alten Angemessenheitsgrenzen ab diesem Zeitpunkt aufgehoben. https://www.landkreis-wittenberg.de/download/22340/angemessenheitsgrenzen_aus_der_mietwerterhebung_2016.pdf Zusätzlich erweitere ich meine Anfrage um den „Endbericht KdU Richtwerte 2013 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2010 vom 14.11.2013 der Firma Analyse und Konzepte GmbH. Ich bitte um kurzfristige Übersendung beider Konzepte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19884 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Wittenberg
Antw: AW: Ermittlung der Kosten der Unterkunft [#19884] Sehr geehrtAntragsteller/in entgegen Ihrer Auffassung ist…
Von
Landkreis Wittenberg
Betreff
Antw: AW: Ermittlung der Kosten der Unterkunft [#19884]
Datum
8. Januar 2018 14:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in entgegen Ihrer Auffassung ist das von mir bereits übersandte Konzept noch nicht rechtskräftig als "nicht schlüssig" ausgeurteilt worden. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, läuft ein entsprechendes Verfahren vor dem Landessozialgericht Sachsen-Anhalt. Verwundert bin ich über Ihre Aussage, dass das bereits übersandte Konzept nicht Gegenstand Ihrer Anfrage war und Sie dennoch die Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2010 vom 14.11.2013 der Firma Analyse und Konzepte GmbH anfordern. Trotzdem übersende ich anliegend den entsprechenden Bericht. Ebenfalls in der Anlage befindet sich das Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft vom November 2016. Ich weise erneut ausdrücklich darauf hin, dass die übersandten Unterlagen nur zu Ihrem privaten Gebrauch bestimmt sind. Sie sind nicht befugt diese Unterlagen zu verbreiten oder gar dem öffentlichen Gebrauch zugänglich zu machen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Antw: AW: Ermittlung der Kosten der Unterkunft [#19884] Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die Kooperat…
An Landkreis Wittenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: AW: Ermittlung der Kosten der Unterkunft [#19884]
Datum
9. Januar 2018 22:13
An
Landkreis Wittenberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die Kooperation. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19884 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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