Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für die Stadt Bremen

Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten.

1. Bitte teilen Sie mir mit, wer das aktuelle Konzept für die Stadt Bremen erstellt hat.
2. Um die Übersendung dieses Konzepts wird gebeten (möglichst als pdf-Datei)
3. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen mit, falls bereits rechtskräftige Urteile zu dem "schlüssigen Konzept" für Bremen vorliegen.

Ergebnis der Anfrage

Problemlose Übersendung des Konzeptes. Super.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. März 2017
  • Frist
    4. April 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die E…
An Amt für Soziale Dienste Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für die Stadt Bremen [#20538]
Datum
1. März 2017 21:28
An
Amt für Soziale Dienste Bremen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten. 1. Bitte teilen Sie mir mit, wer das aktuelle Konzept für die Stadt Bremen erstellt hat. 2. Um die Übersendung dieses Konzepts wird gebeten (möglichst als pdf-Datei) 3. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen mit, falls bereits rechtskräftige Urteile zu dem "schlüssigen Konzept" für Bremen vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für Soziale Dienste Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem BremIFG ist bei mir eingegangen und wurde an das zuständige Fachr…
Von
Amt für Soziale Dienste Bremen
Betreff
WG: Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für die Stadt Bremen [#20538]
Datum
3. März 2017 08:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem BremIFG ist bei mir eingegangen und wurde an das zuständige Fachreferat, Referatsleitung Frau Adam, zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Amt für Soziale Dienste Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen das aktuelle Fachgutachten (schlüssiges Konzept) für die…
Von
Amt für Soziale Dienste Bremen
Betreff
WG: Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für die Stadt Bremen [#20538] - Antrag nach dem IFG
Datum
23. März 2017 14:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen das aktuelle Fachgutachten (schlüssiges Konzept) für die KdU in der Stadt Bremen. Das Gutachten hat das Institut F+B erarbeitet. Es liegen noch keine rechtskräftigen Urteile zu unseren aktuellen Richtwerten vor. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die zügige Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller…
An Amt für Soziale Dienste Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für die Stadt Bremen [#20538] - Antrag nach dem IFG [#20538]
Datum
5. April 2017 16:08
An
Amt für Soziale Dienste Bremen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die zügige Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20538 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>