Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für die Stadt Bremen

Anfrage an: Jobcenter Bremen

Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten.

1. Bitte teilen Sie mir mit, wer das aktuelle Konzept für die Stadt Bremen erstellt hat.
2. Um die Übersendung dieses Konzepts wird gebeten (möglichst als pdf-Datei)
3. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen mit, falls bereits rechtskräftige Urteile zu dem "schlüssigen Konzept" für Bremen vorliegen.

Ergebnis der Anfrage

Das Jobcenter Bremen verweist an das Referat 33 bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen und Sport, Herrn Gulau.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Januar 2017
  • Frist
    7. Februar 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Ermittlung d…
An Jobcenter Bremen Details
Von
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Betreff
Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für die Stadt Bremen [#19767]
Datum
5. Januar 2017 06:30
An
Jobcenter Bremen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten. 1. Bitte teilen Sie mir mit, wer das aktuelle Konzept für die Stadt Bremen erstellt hat. 2. Um die Übersendung dieses Konzepts wird gebeten (möglichst als pdf-Datei) 3. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen mit, falls bereits rechtskräftige Urteile zu dem "schlüssigen Konzept" für Bremen vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in gern bestätige ich Ihnen, dass Ihre Mail hier im Jobcenter Bremen eingegangen is…
Von
Jobcenter Bremen
Betreff
AW: Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für die Stadt Bremen [#19767]
Datum
5. Januar 2017 11:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in gern bestätige ich Ihnen, dass Ihre Mail hier im Jobcenter Bremen eingegangen ist. Das schlüssige Konzept wurde erstellt im Referat 33 der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen und Sport, Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen. Daher habe ich Ihre Anfrage an den dort zuständigen Ansprechpartner, Herrn Gulau, weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlü…
An Jobcenter Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für die Stadt Bremen [#19767]
Datum
13. Februar 2017 18:37
An
Jobcenter Bremen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für die Stadt Bremen“ vom 05.01.2017 (#19767) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Jobcenter Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in danke für Ihre Nachfrage. Ich nehme Bezug auf meine Antwortmail vom 05.01.2017 und…
Von
Jobcenter Bremen
Betreff
AW: AW: Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für die Stadt Bremen [#19767]
Datum
14. Februar 2017 11:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in danke für Ihre Nachfrage. Ich nehme Bezug auf meine Antwortmail vom 05.01.2017 und verweise erneut an das Referat 33 bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen und Sport. Bitte wenden Sie sich dort an Herrn Gulau. Mit freundlichen Grüßen