Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für die Stadt Dortmund

Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten.

1. Bitte teilen Sie mir mit, wer das aktuelle Konzept für die Stadt Dortmund erstellt hat.
2. Um die Übersendung dieses Konzepts wird gebeten (möglichst als pdf-Datei)
3. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen mit, falls bereits rechtskräftige Urteile zu dem "schlüssigen Konzept" für Dortmund vorliegen.

Ergebnis der Anfrage


Link:
http://www.jobcenterdortmund.de/common/…

Angemessenheitskriterien nach dem Mietspiegel 01.03.2011 . . . ?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. November 2015
  • Frist
    1. Januar 2016
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
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Betreff
Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für die Stadt Dortmund [#12095]
Datum
29. November 2015 23:49
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten. 1. Bitte teilen Sie mir mit, wer das aktuelle Konzept für die Stadt Dortmund erstellt hat. 2. Um die Übersendung dieses Konzepts wird gebeten (möglichst als pdf-Datei) 3. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen mit, falls bereits rechtskräftige Urteile zu dem "schlüssigen Konzept" für Dortmund vorliegen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ermittlung der Kosten der Unterkunft als …
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Betreff
AW: Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für die Stadt Dortmund [#12095]
Datum
18. April 2016 20:44
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für die Stadt Dortmund" vom 29.11.2015 (#12095) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 109 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12095 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ermittlung der Kosten der Unterkunft als …
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Betreff
AW: AW: Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für die Stadt Dortmund [#12095]
Datum
14. Mai 2016 22:14
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für die Stadt Dortmund" vom 29.11.2015 (#12095) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 135 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12095 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlü…
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Betreff
AW: AW: AW: Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für die Stadt Dortmund [#12095]
Datum
17. Juli 2016 08:07
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für die Stadt Dortmund“ vom 29.11.2015 (#12095) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 199 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12095 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Mail vom 17.07.2016 ist im Büro für Anregun…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für die Stadt Dortmund [#12095]
Datum
18. Juli 2016 06:36
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Mail vom 17.07.2016 ist im Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit eingegangen und wurde an das Sozialamt weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Dortmund
Auskunft über die Ermittlung der Kosten der Unterkunft http://www.jobcenterdortmund.de/common/library/dbt/sections…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft über die Ermittlung der Kosten der Unterkunft
Datum
19. Juli 2016
Status
Anfrage abgeschlossen