Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für Oldenburg

Antrag nach dem NUIG/VIG u.a.

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten.

1. Bitte teilen Sie mir mit, wer das aktuelle Konzept für Oldenburg erstellt hat.
2. Um die Übersendung der letzten 2 Konzepte und ggfs. Fortschreibung wird gebeten (möglichst als pdf-Datei)
3. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen mit, falls bereits rechtskräftige Urteile zu dem "schlüssigen Konzept" für den Oldenburg vorliegen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller/in >>

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

In Ermangelung eines Informationsfreiheitsgesetzes ist die Kommune nicht zur Antwort zu verpflichten.

Das Jobcenter Oldenburg untersteht dem IFG des Bundes. Aber die reden sich anders heraus.
https://fragdenstaat.de/anfrage/ermittl…

"Politik im Dunkeln" widerspricht dem Demokratiegedanken.

Pressemeldungen zum Thema lassen vermuten, das die Kommune durch Gefälligkeitsgutachten Sozialleistungsbetrug an Leistungsberechtigten im großen Stil beabsichtigt hatte.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. April 2018
  • Frist
    12. Mai 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG u.a. Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Ermittlung…
An Oldenburg, kreisfreie Stadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für Oldenburg [#28859]
Datum
12. April 2018 15:17
An
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG u.a. Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten. 1. Bitte teilen Sie mir mit, wer das aktuelle Konzept für Oldenburg erstellt hat. 2. Um die Übersendung der letzten 2 Konzepte und ggfs. Fortschreibung wird gebeten (möglichst als pdf-Datei) 3. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen mit, falls bereits rechtskräftige Urteile zu dem "schlüssigen Konzept" für den Oldenburg vorliegen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, [… Zeige kompletten Anfragetext] Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller/in >> Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlü…
An Oldenburg, kreisfreie Stadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für Oldenburg [#28859]
Datum
19. August 2018 06:49
An
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für Oldenburg“ vom 12.04.2018 (#28859) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 99 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28859 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Oldenburg, kreisfreie Stadt
Sehr geehrtAntragsteller/in Durch ein Versehen ist Ihre Anfrage vom 12.04.2018 leider bisher unbeantwortet geblie…
Von
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Betreff
Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für Oldenburg [#28859]
Datum
10. September 2018 12:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Durch ein Versehen ist Ihre Anfrage vom 12.04.2018 leider bisher unbeantwortet geblieben. Wegen der Namensgleichheit gehe ich davon aus, dass die auf der Seite FragDenStaat veröffentlichte Anfrage an das Jobcenter Oldenburg zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für Oldenburg auch von Ihnen gestellt worden ist. Zutreffend haben Sie dabei in der E-Mail vom 28.05.2018 bereits festgestellt, dass gegenüber der Stadt Oldenburg kein Anspruch auf die Auskunft besteht. Zwischenzeitlich ist auch das Vermittlungsverfahren nach dem IFG durch das BDI mit Schreiben vom 23.8.2018 abgeschlossen worden. Aus meiner Sicht ist daher nichts mehr zu veranlassen. Mit freundlichem Gruß