Ermittlung der Regelsätze des Existenzminimums nach der EVS / Probleme und Fehler in der Statistik
Ich habe dazu folgende Fragen:
1. Wann und von wem wurde die Referenzgruppe der EVS für Alleinstehende von den unteren 20% auf die unteren 15% der Einkommensschwächsten geändert?
2. Wie wurde diese Änderung begründet?
3. Wer entschied darüber, die Posten alkoholische Getränke, Tabak, Schnittblumen/Zimmerpflanzen, chemische Reinigung etc. zu streichen?
4. Wo kann ich die sachlichen Begründungen für die Streichungen finden?
5. Wenn die nicht unerheblichen Posten alkoholische Getränke und Tabak gestrichen wurden, warum gab es dann keine Sonderauswertung (analog der Verkehrskosten für Haushalte ohne Auto), in der nur Haushalte ohne Ausgaben für Tabak und alkoholische Getränke berücksichtigt wurden? (Es ist offensichtlich, dass Haushalte, die Tabak und alkoholische Getränke konsumieren, dafür an anderer Stelle sparen müssen, also niedrigere Ausgaben an anderen Positionen haben.)
6. Warum sind die Unterhaltskosten für Haustiere (Tierfutter, Tierarztkosten etc.) gestrichen worden? Wie sollen Menschen, die in soziale Mindestsicherung fallen, ihre vorher schon vorhandenen Haustiere weiterversorgen?
7. Wieso wurden die "verdeckt Armen", also Menschen, die aufgrund ihres niedrigen Einkommens Sozialleistungen beziehen könnten, es aber aus unterschiedlichen Gründen nicht tun, nicht aus den Referenzgruppen herausgefiltert? Kann es sein, dass die Ausgaben von Menschen, denen weniger als das aktuelle Existenzminimum zur Verfügung steht, mit in die EVS eingeflossen sind? Falls ja, warum werden die Regelsätze nicht entsprechend nach oben korrigiert?
8. Wie konnte ausgeschlossen werden, dass in die EVS Haushalte mit eingeflossen sind, die in erheblichem Maße Hilfangebote wie die Tafeln, Kleiderkammern etc. genutzt haben, deshalb also Ausgaben für entsprechende Positionen zu niedrig ermittelt wurden?
9. Wird bei den aktuell ermittelten Regelsätzen davon ausgegangen, dass die Empfänger auch Hilfsangebote wie die Tafeln, Kleiderkammern nutzen müssen, damit das Geld reicht?
10. Wie kann man mittels Stichproben, die in etlichen Positionen der EVS de facto teils deutlich unter 100 befragten Personen liegen, valide Aussagen darüber treffen, wie hoch die entsprechenden Regelsätze für ca. 8 Milllionen, die in Deutschland Leistungen der sozialen Mindestsicherung bekommen, liegen müssen?
11. Warum werden offensichtliche, statistische Fehler in der EVS, die dazu führen, dass die Ergebnisse dem gesunden Menschenverstand bzw. der Alltagsrealität in eklatanter Weise widersprechen, nicht korrrigiert?
- Bsp.: Ausgaben für Anschaffung und Leasing von Fahrrädern: 0,00 Euro/Monat
Ausgaben für Zubehör, Einzel- und Ersatzteile für Fahrräder: 1,32 Euro
Ausgaben für Wartungen/Reparaturen von Fahrrädern (da Auto, Motorräder, Mopeds etc. nicht regelbedarfsrelevenat sind): 1,16 Euro
Das Ergebnis der Statistik steht in klarem Widerspruch zur Realität und zum gesunden Menschenverstand: Es gibt Kosten für den Unterhalt eines Fahrrad, das nie gekauft werden kann!
12. Ist die Qualität der Bestimmung des Existenzminimums nach der EVS, wie sie seit 2010 angewendet wird, von einem unabhängigen Prüfungsinstitut validiert worden?
13. Wurde eine Art Gegenprobe gemacht und statistisch überprüft, ob die Empfänger des Existenzminimums mit den ermittelten Regelsätzen tatsächlich auskommen können oder zu welchen Prozentsätzen sie defacto ihren Lebensunterhalt durch Angebote wie die Tafeln oder Kleiderkammern o.ä. bestreiten müssen, weil das Geld für unverzichtbare Ausgaben, die zum soziokulturellen Existenminimum zählen, sonst nicht reicht?
Danke im Voraus für Ihre Antworten!
Anfrage eingeschlafen
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Datum13. April 2018
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15. Mai 2018
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