Ermittlung der Regelsätze des Existenzminimums nach der EVS / Probleme und Fehler in der Statistik

Ich habe dazu folgende Fragen:

1. Wann und von wem wurde die Referenzgruppe der EVS für Alleinstehende von den unteren 20% auf die unteren 15% der Einkommensschwächsten geändert?

2. Wie wurde diese Änderung begründet?

3. Wer entschied darüber, die Posten alkoholische Getränke, Tabak, Schnittblumen/Zimmerpflanzen, chemische Reinigung etc. zu streichen?

4. Wo kann ich die sachlichen Begründungen für die Streichungen finden?

5. Wenn die nicht unerheblichen Posten alkoholische Getränke und Tabak gestrichen wurden, warum gab es dann keine Sonderauswertung (analog der Verkehrskosten für Haushalte ohne Auto), in der nur Haushalte ohne Ausgaben für Tabak und alkoholische Getränke berücksichtigt wurden? (Es ist offensichtlich, dass Haushalte, die Tabak und alkoholische Getränke konsumieren, dafür an anderer Stelle sparen müssen, also niedrigere Ausgaben an anderen Positionen haben.)

6. Warum sind die Unterhaltskosten für Haustiere (Tierfutter, Tierarztkosten etc.) gestrichen worden? Wie sollen Menschen, die in soziale Mindestsicherung fallen, ihre vorher schon vorhandenen Haustiere weiterversorgen?

7. Wieso wurden die "verdeckt Armen", also Menschen, die aufgrund ihres niedrigen Einkommens Sozialleistungen beziehen könnten, es aber aus unterschiedlichen Gründen nicht tun, nicht aus den Referenzgruppen herausgefiltert? Kann es sein, dass die Ausgaben von Menschen, denen weniger als das aktuelle Existenzminimum zur Verfügung steht, mit in die EVS eingeflossen sind? Falls ja, warum werden die Regelsätze nicht entsprechend nach oben korrigiert?

8. Wie konnte ausgeschlossen werden, dass in die EVS Haushalte mit eingeflossen sind, die in erheblichem Maße Hilfangebote wie die Tafeln, Kleiderkammern etc. genutzt haben, deshalb also Ausgaben für entsprechende Positionen zu niedrig ermittelt wurden?

9. Wird bei den aktuell ermittelten Regelsätzen davon ausgegangen, dass die Empfänger auch Hilfsangebote wie die Tafeln, Kleiderkammern nutzen müssen, damit das Geld reicht?

10. Wie kann man mittels Stichproben, die in etlichen Positionen der EVS de facto teils deutlich unter 100 befragten Personen liegen, valide Aussagen darüber treffen, wie hoch die entsprechenden Regelsätze für ca. 8 Milllionen, die in Deutschland Leistungen der sozialen Mindestsicherung bekommen, liegen müssen?

11. Warum werden offensichtliche, statistische Fehler in der EVS, die dazu führen, dass die Ergebnisse dem gesunden Menschenverstand bzw. der Alltagsrealität in eklatanter Weise widersprechen, nicht korrrigiert?

- Bsp.: Ausgaben für Anschaffung und Leasing von Fahrrädern: 0,00 Euro/Monat
Ausgaben für Zubehör, Einzel- und Ersatzteile für Fahrräder: 1,32 Euro
Ausgaben für Wartungen/Reparaturen von Fahrrädern (da Auto, Motorräder, Mopeds etc. nicht regelbedarfsrelevenat sind): 1,16 Euro

Das Ergebnis der Statistik steht in klarem Widerspruch zur Realität und zum gesunden Menschenverstand: Es gibt Kosten für den Unterhalt eines Fahrrad, das nie gekauft werden kann!

12. Ist die Qualität der Bestimmung des Existenzminimums nach der EVS, wie sie seit 2010 angewendet wird, von einem unabhängigen Prüfungsinstitut validiert worden?

13. Wurde eine Art Gegenprobe gemacht und statistisch überprüft, ob die Empfänger des Existenzminimums mit den ermittelten Regelsätzen tatsächlich auskommen können oder zu welchen Prozentsätzen sie defacto ihren Lebensunterhalt durch Angebote wie die Tafeln oder Kleiderkammern o.ä. bestreiten müssen, weil das Geld für unverzichtbare Ausgaben, die zum soziokulturellen Existenminimum zählen, sonst nicht reicht?

Danke im Voraus für Ihre Antworten!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. April 2018
  • Frist
    15. Mai 2018
  • 0 Follower:innen
Andreas Rudolph
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe dazu fo…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Andreas Rudolph
Betreff
Ermittlung der Regelsätze des Existenzminimums nach der EVS / Probleme und Fehler in der Statistik [#28869]
Datum
13. April 2018 02:58
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe dazu folgende Fragen: 1. Wann und von wem wurde die Referenzgruppe der EVS für Alleinstehende von den unteren 20% auf die unteren 15% der Einkommensschwächsten geändert? 2. Wie wurde diese Änderung begründet? 3. Wer entschied darüber, die Posten alkoholische Getränke, Tabak, Schnittblumen/Zimmerpflanzen, chemische Reinigung etc. zu streichen? 4. Wo kann ich die sachlichen Begründungen für die Streichungen finden? 5. Wenn die nicht unerheblichen Posten alkoholische Getränke und Tabak gestrichen wurden, warum gab es dann keine Sonderauswertung (analog der Verkehrskosten für Haushalte ohne Auto), in der nur Haushalte ohne Ausgaben für Tabak und alkoholische Getränke berücksichtigt wurden? (Es ist offensichtlich, dass Haushalte, die Tabak und alkoholische Getränke konsumieren, dafür an anderer Stelle sparen müssen, also niedrigere Ausgaben an anderen Positionen haben.) 6. Warum sind die Unterhaltskosten für Haustiere (Tierfutter, Tierarztkosten etc.) gestrichen worden? Wie sollen Menschen, die in soziale Mindestsicherung fallen, ihre vorher schon vorhandenen Haustiere weiterversorgen? 7. Wieso wurden die "verdeckt Armen", also Menschen, die aufgrund ihres niedrigen Einkommens Sozialleistungen beziehen könnten, es aber aus unterschiedlichen Gründen nicht tun, nicht aus den Referenzgruppen herausgefiltert? Kann es sein, dass die Ausgaben von Menschen, denen weniger als das aktuelle Existenzminimum zur Verfügung steht, mit in die EVS eingeflossen sind? Falls ja, warum werden die Regelsätze nicht entsprechend nach oben korrigiert? 8. Wie konnte ausgeschlossen werden, dass in die EVS Haushalte mit eingeflossen sind, die in erheblichem Maße Hilfangebote wie die Tafeln, Kleiderkammern etc. genutzt haben, deshalb also Ausgaben für entsprechende Positionen zu niedrig ermittelt wurden? 9. Wird bei den aktuell ermittelten Regelsätzen davon ausgegangen, dass die Empfänger auch Hilfsangebote wie die Tafeln, Kleiderkammern nutzen müssen, damit das Geld reicht? 10. Wie kann man mittels Stichproben, die in etlichen Positionen der EVS de facto teils deutlich unter 100 befragten Personen liegen, valide Aussagen darüber treffen, wie hoch die entsprechenden Regelsätze für ca. 8 Milllionen, die in Deutschland Leistungen der sozialen Mindestsicherung bekommen, liegen müssen? 11. Warum werden offensichtliche, statistische Fehler in der EVS, die dazu führen, dass die Ergebnisse dem gesunden Menschenverstand bzw. der Alltagsrealität in eklatanter Weise widersprechen, nicht korrrigiert? - Bsp.: Ausgaben für Anschaffung und Leasing von Fahrrädern: 0,00 Euro/Monat Ausgaben für Zubehör, Einzel- und Ersatzteile für Fahrräder: 1,32 Euro Ausgaben für Wartungen/Reparaturen von Fahrrädern (da Auto, Motorräder, Mopeds etc. nicht regelbedarfsrelevenat sind): 1,16 Euro Das Ergebnis der Statistik steht in klarem Widerspruch zur Realität und zum gesunden Menschenverstand: Es gibt Kosten für den Unterhalt eines Fahrrad, das nie gekauft werden kann! 12. Ist die Qualität der Bestimmung des Existenzminimums nach der EVS, wie sie seit 2010 angewendet wird, von einem unabhängigen Prüfungsinstitut validiert worden? 13. Wurde eine Art Gegenprobe gemacht und statistisch überprüft, ob die Empfänger des Existenzminimums mit den ermittelten Regelsätzen tatsächlich auskommen können oder zu welchen Prozentsätzen sie defacto ihren Lebensunterhalt durch Angebote wie die Tafeln oder Kleiderkammern o.ä. bestreiten müssen, weil das Geld für unverzichtbare Ausgaben, die zum soziokulturellen Existenminimum zählen, sonst nicht reicht? Danke im Voraus für Ihre Antworten!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Andreas Rudolph <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Rudolph << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Rudolph

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