Ermittlung gegen ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Gibt es Ermittlungsunterlagen dazu, das die GEZ (Ist kürzer als dieser neue Name) vorsätzlich Briefe mit Anträgen verschwinden lässt ? Welchen Antrag muß man stellen damit die Staatsgewalt in diese Richtung ermittelt ? Es ist nicht nachvollziehbar das von 4 Briefen ausgerechnet die 2 verschollen gehen, die einen Antrag auf Befreiung, mit dem Besätigugsschreiben der ARGE enthielten. Hier liegt doch vorsatz vor.
Auch ist es eigenartig das wenn man dort anruft, gleich gesagt bekommt, haben sie es als Einschreiben geschickt. Seit wann ist die Post so unfähig, das sie keine 50% der Briefe korrekt zustellen kann.
Sollte hier die Staatsgewalt nicht mal nachschauen, ob es da mit rechten dingen zu geht ?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. März 2016
  • Frist
    5. April 2016
  • 2 Follower:innen
Hans-Joachim Langhals
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Generalstaatsanwaltschaft Köln Details
Von
Hans-Joachim Langhals
Betreff
Ermittlung gegen ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice [#15880]
Datum
2. März 2016 15:55
An
Generalstaatsanwaltschaft Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es Ermittlungsunterlagen dazu, das die GEZ (Ist kürzer als dieser neue Name) vorsätzlich Briefe mit Anträgen verschwinden lässt ? Welchen Antrag muß man stellen damit die Staatsgewalt in diese Richtung ermittelt ? Es ist nicht nachvollziehbar das von 4 Briefen ausgerechnet die 2 verschollen gehen, die einen Antrag auf Befreiung, mit dem Besätigugsschreiben der ARGE enthielten. Hier liegt doch vorsatz vor. Auch ist es eigenartig das wenn man dort anruft, gleich gesagt bekommt, haben sie es als Einschreiben geschickt. Seit wann ist die Post so unfähig, das sie keine 50% der Briefe korrekt zustellen kann. Sollte hier die Staatsgewalt nicht mal nachschauen, ob es da mit rechten dingen zu geht ?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hans-Joachim Langhals <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Hans-Joachim Langhals
Generalstaatsanwaltschaft Köln
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil…
Von
Generalstaatsanwaltschaft Köln
Betreff
RE: Ermittlung gegen ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice [#15880]
Datum
2. März 2016 17:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an die Generalstaatsanwaltschaft Köln eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr<http://www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_fuer_partner_der_justiz/elektronischer_rechtsverkehr/index.php> - soweit er in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten sie im Justizportal. Mit freundlichen Grüßen

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Generalstaatsanwaltschaft Köln
Ihre Anfrage vom 2. März 2016 - Ermittlung gegen ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice übersandt durch: Gen…
Von
Generalstaatsanwaltschaft Köln
Betreff
Ihre Anfrage vom 2. März 2016 - Ermittlung gegen ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice
Datum
21. März 2016 09:17
Status
Anfrage abgeschlossen
übersandt durch: Generalstaatsanwaltschaft Köln Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln Tel.: 0221 7711-466, Fax: 0221 7711-418 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Internet: www.gsta.koeln.nrw.de<gsta.koeln.nrw.de>