Ermittlung von mobilen Netzersatzanlagen

- Studie Ermittlung von mobilen Netzersatzanlagen im privaten Markt mit dem Ziel der Abschätzung der erforderlichen Vorhaltungen im Bereich der Gefahrenabwehr (2014)
- Projektbericht „Ermittlung von mobilen Netzersatzanlagen“ (2015)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2019
  • Frist
    26. Juli 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Studie Ermittlung…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlung von mobilen Netzersatzanlagen [#152151]
Datum
23. Juni 2019 04:17
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Studie Ermittlung von mobilen Netzersatzanlagen im privaten Markt mit dem Ziel der Abschätzung der erforderlichen Vorhaltungen im Bereich der Gefahrenabwehr (2014) - Projektbericht „Ermittlung von mobilen Netzersatzanlagen“ (2015)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 23.06.2019.…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: Ermittlung von mobilen Netzersatzanlagen [#152151]
Datum
24. Juni 2019 09:51
Status
Warte auf Antwort
image001.png
17,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 23.06.2019. Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass wir Ihre Anfrage mit der Nummer 152151 erhalten haben. Wir werden zeitnah auf diese zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse am Bundesamt für Bevölkerungsschutz …
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: Ermittlung von mobilen Netzersatzanlagen [#152151]
Datum
11. Juli 2019 13:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse am Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Anbei erhalten Sie die Auskünfte unseres Hauses auf Ihren Antrag nach IFG/UIG/VIG vom 23.06.2019 [#152151]. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen