Ermittlungen gegen einzelne Ortsgruppen des Bandidos MC

Welche Maßnahmen wurden in den letzten 5 Jahren zur Beweismittelsicherung, Observierung oder Informationserhebung gegen Personen der Personenvereinigungen Bandidos MC in Magdeburg, Halberstadt, Halle und Haldensleben durch Polizei, Verfassungsschutz und oder Landeskriminalamt angewandt?

Gehen Sie dabei insbesondere auf die Anzahl an Personenarbeitsstunden, bei Einsatz von Kraftfahrzeugen auf deren Fahrzeugtyp und Motorisierung und bei Einsatz von Dronen oder anderen Fluggeräten auf deren Typ ein.

Zu wievielen gerichtlichen Verurteilungen mit welchen Strafmaßen führten diese Maßnahmen?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Januar 2018
  • Frist
    27. Februar 2018
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: W…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
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Betreff
Ermittlungen gegen einzelne Ortsgruppen des Bandidos MC [#26264]
Datum
25. Januar 2018 09:00
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Maßnahmen wurden in den letzten 5 Jahren zur Beweismittelsicherung, Observierung oder Informationserhebung gegen Personen der Personenvereinigungen Bandidos MC in Magdeburg, Halberstadt, Halle und Haldensleben durch Polizei, Verfassungsschutz und oder Landeskriminalamt angewandt? Gehen Sie dabei insbesondere auf die Anzahl an Personenarbeitsstunden, bei Einsatz von Kraftfahrzeugen auf deren Fahrzeugtyp und Motorisierung und bei Einsatz von Dronen oder anderen Fluggeräten auf deren Typ ein. Zu wievielen gerichtlichen Verurteilungen mit welchen Strafmaßen führten diese Maßnahmen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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