Ermittlungen gegen netzpolitik.org

Der Generalbundesanwalt hat laut Medienberichten ein Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber des Weblogs Netzpolitik.org wegen des Verdachts auf Landesverrat eingeleitet. Auslöser ist die Veröffentlichung von Dokumenten des Verfassungsschutz, die als vertraulich eingestuft wurden und von Plänen der Internet-Überwachung durch die „Erweiterte Fachunterstützung Internet“ berichten.

Folgende Fragen: Wie bewerten Sie den Quellenschutz von Medien bei kritischen Berichten gegen staatliche Organe?

Wie beurteilen Sie die Gefahr einer Demontage der Pressefreiheit, die durch Ihr Ermittlungsverfahren gegen Netzpolitik.org ausgelöst werden könnte?

Der Vorwurf des Landesverrats gegen Journalisten wird von Juristen und Politikern als heikel eingestuft. Nach der Spiegel-Affäre Anfang der sechziger Jahre, in der ein solcher Vorwurf erhoben wurde, wurde davor gewarnt, dass durch das Vorgehen der Behörden der unabhängige Journalismus in Gefahr geraten könne. Es ging um eine Abwägung zwischen strikter Geheimhaltung und dem zentralen Grundrecht auf Pressefreiheit. Wie beurteilen Sie heute Ihr Vorgehen gegen Netzpolitik.org im Zusammenhang mit der so genannten Spiegel-Affäre in den sechziger Jahren?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. Juli 2015
  • Frist
    1. September 2015
  • 2 Follower:innen
Gunnar Sohn
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Generalbunde…
An Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Details
Von
Gunnar Sohn
Betreff
Ermittlungen gegen netzpolitik.org [#10895]
Datum
31. Juli 2015 10:35
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Generalbundesanwalt hat laut Medienberichten ein Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber des Weblogs Netzpolitik.org wegen des Verdachts auf Landesverrat eingeleitet. Auslöser ist die Veröffentlichung von Dokumenten des Verfassungsschutz, die als vertraulich eingestuft wurden und von Plänen der Internet-Überwachung durch die „Erweiterte Fachunterstützung Internet“ berichten. Folgende Fragen: Wie bewerten Sie den Quellenschutz von Medien bei kritischen Berichten gegen staatliche Organe? Wie beurteilen Sie die Gefahr einer Demontage der Pressefreiheit, die durch Ihr Ermittlungsverfahren gegen Netzpolitik.org ausgelöst werden könnte? Der Vorwurf des Landesverrats gegen Journalisten wird von Juristen und Politikern als heikel eingestuft. Nach der Spiegel-Affäre Anfang der sechziger Jahre, in der ein solcher Vorwurf erhoben wurde, wurde davor gewarnt, dass durch das Vorgehen der Behörden der unabhängige Journalismus in Gefahr geraten könne. Es ging um eine Abwägung zwischen strikter Geheimhaltung und dem zentralen Grundrecht auf Pressefreiheit. Wie beurteilen Sie heute Ihr Vorgehen gegen Netzpolitik.org im Zusammenhang mit der so genannten Spiegel-Affäre in den sechziger Jahren?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Gunnar Sohn <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gunnar Sohn << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gunnar Sohn
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender,   E-Mails haben ke…
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
31. Juli 2015 10:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender,   E-Mails haben keine fristwahrende Wirkung. Sollte Ihre Nachricht fristgebundene Verfahrensantraege oder Schriftsaetze enthalten, uebermitteln Sie diese bitte nochmals per Telefax (Nr.: 0721/8191-590) oder Briefpost.   Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail koennen nur unter Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden.   Bitte beachten Sie, dass elektronische Posteingaenge nur montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.40 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.35 Uhr bearbeitet werden koennen. Weiterhin bitten wir Sie zu beachten, dass dieses E-Mail-Konto nur für das Absenden dieser Rückantwort verwendet wird. E-Mails an diese Adresse werden automatisch gelöscht.   ########################################################### Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort auf Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> ###########################################################
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender,   E-Mails haben ke…
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
1. September 2015 10:01
Status
Warte auf Antwort
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Gunnar Sohn
AW: Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> [#10895] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfrei…
An Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Details
Von
Gunnar Sohn
Betreff
AW: Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> [#10895]
Datum
1. September 2015 10:01
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ermittlungen gegen netzpolitik.org" vom 31.07.2015 (#10895) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Gunnar Sohn Anfragenr: 10895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gunnar Sohn << Adresse entfernt >>
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
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Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
19. September 2015 08:43
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
5,7 KB


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Gunnar Sohn
AW: AW: Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> [#10895] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsf…
An Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Details
Von
Gunnar Sohn
Betreff
AW: AW: Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> [#10895]
Datum
19. September 2015 08:43
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ermittlungen gegen netzpolitik.org" vom 31.07.2015 (#10895) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Gunnar Sohn Anfragenr: 10895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gunnar Sohn << Adresse entfernt >>