Ermittlungen gegen netzpolitik.org
Der Generalbundesanwalt hat laut Medienberichten ein Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber des Weblogs Netzpolitik.org wegen des Verdachts auf Landesverrat eingeleitet. Auslöser ist die Veröffentlichung von Dokumenten des Verfassungsschutz, die als vertraulich eingestuft wurden und von Plänen der Internet-Überwachung durch die „Erweiterte Fachunterstützung Internet“ berichten.
Folgende Fragen: Wie bewerten Sie den Quellenschutz von Medien bei kritischen Berichten gegen staatliche Organe?
Wie beurteilen Sie die Gefahr einer Demontage der Pressefreiheit, die durch Ihr Ermittlungsverfahren gegen Netzpolitik.org ausgelöst werden könnte?
Der Vorwurf des Landesverrats gegen Journalisten wird von Juristen und Politikern als heikel eingestuft. Nach der Spiegel-Affäre Anfang der sechziger Jahre, in der ein solcher Vorwurf erhoben wurde, wurde davor gewarnt, dass durch das Vorgehen der Behörden der unabhängige Journalismus in Gefahr geraten könne. Es ging um eine Abwägung zwischen strikter Geheimhaltung und dem zentralen Grundrecht auf Pressefreiheit. Wie beurteilen Sie heute Ihr Vorgehen gegen Netzpolitik.org im Zusammenhang mit der so genannten Spiegel-Affäre in den sechziger Jahren?
Anfrage abgelehnt
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Datum31. Juli 2015
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1. September 2015
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- Von
- Gunnar Sohn
- Betreff
- Ermittlungen gegen netzpolitik.org [#10895]
- Datum
- 31. Juli 2015 10:35
- An
- Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
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- Warte auf Antwort
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- Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
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- Datum
- 31. Juli 2015 10:41
- Status
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- Von
- Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
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- Datum
- 1. September 2015 10:01
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- Von
- Gunnar Sohn
- Betreff
- AW: Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> [#10895]
- Datum
- 1. September 2015 10:01
- An
- Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
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- Von
- Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
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- Datum
- 19. September 2015 08:43
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Gunnar Sohn
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- AW: AW: Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> [#10895]
- Datum
- 19. September 2015 08:43
- An
- Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
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