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Ermittlungen Soko LinX nach Demogeschehen in Leipzig 7./8.11.20

ist es richtig, dass die SoKo LinX nach dem Demonstrationsgeschehen in Leipzig am 7./8.11.20 Ermittlungen aufgenommen hat? Auf Grund welcher Anhaltspunkte wurden die Ermittlungen aufgenommen? Hat die SoKo Rex ebenfalls Ermittlungen aufgenommen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. November 2020
  • Frist
    12. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ist es richtig, …
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlungen Soko LinX nach Demogeschehen in Leipzig 7./8.11.20 [#203327]
Datum
10. November 2020 14:05
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ist es richtig, dass die SoKo LinX nach dem Demonstrationsgeschehen in Leipzig am 7./8.11.20 Ermittlungen aufgenommen hat? Auf Grund welcher Anhaltspunkte wurden die Ermittlungen aufgenommen? Hat die SoKo Rex ebenfalls Ermittlungen aufgenommen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 203327 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203327/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 20-62 Sehr <Information-entfernt> anliegendes Schreiben zu Ihrer Anfrage vom 1…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Ermittlungen Soko LinX nach Demogeschehen in Leipzig 7./8.11.20 [#203327]
Datum
24. November 2020 07:55
Status
Anfrage abgeschlossen
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 20-62 Sehr <Information-entfernt> anliegendes Schreiben zu Ihrer Anfrage vom 10.11.2020 übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
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