Ermittlungsbericht der Antikorruptionsrecherchen - Ermittlungen gegen die ehemalige Leiterin des Jobcenters Halle

Die Staatsanwaltschaft Halle hat Ermittlungen gegen die ehemalige Leiterin des Jobcenters Halle, Sylvia Tempel, aufgenommen. Hintergrund sind u.a. Berichte der Mitteldeutschen Zeitung über Ein-Euro-Jobber, die auf ihrem Grundstück rechtswidrig beschäftigt gewesen sein sollen.
http://www.mz-web.de/halle-saalekreis/staatsanwalt-ermittelt-im-fall-tempel,20640778,28575994.html

Die Zeitung berichtete außerdem über interne Ermittlungen des Antikorruptionsbeauftragten der Regionaldirektion der Bundesagentur und über einen Prozess, den der Personalrat im Jobcenter seit 2012 gegen Tempel führte, berichtet. Der Rechtsstreit drehte sich um Tempels Sohn, der anderthalb Jahre lang unter Umgehung der Mitbestimmung des Personalrats in Tempels Behörde beschäftigt war.
http://www.mz-web.de/halle-saalekreis/sylvia-tempel-affaere-um-ehemalige-jobcenter-chefin-weitet-sich-aus,20640778,29138648,view,printVersion.html

Bitte übersenden Sie mir:

1. die Berichte der Antikorruptionsermittler
2. eine Übersicht der Anzahl der Arbeitsgelegenheiten in den Jahren 2010, 2011, 2013 und 2014
3. eine Übersicht der Kosten der AGHs in den Jahren,
4. sowie eine Aufschlüsselung der Steuermittel nach Trägern und Erwerbslosen

Ich setze voraus, dass die angefragten Daten im Rahmen Ihrer Untersuchungen ermittelt wurden.

Ergebnis der Anfrage

Um den Ausgang des Strafprozesses gegen die ehemalige Leiterin des Jobcenters Halle nicht zu gefährden, wird der Antrag abgelehnt.
Nach Abschluss des Strafverfahrens entfällt dieses Argument.

"Wie bereits im Bescheid vom 15.1.2015 ausgeführt, steht einem Informationszugang zu Berichten der Abteilung Kriminalitätsprävention und - bekämpfung (KPB) § 3 Nr. 1 g IFG entgegen. Die Ermittlungsergebnisse der für die Korruptionsbekämpfung zuständigen Organisationseinheit der Bundesagentur für Arbeit werden unmittelbar an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet und dort Bestandteil der jeweiligen Ermittlungsakte."

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. März 2015
  • Frist
    10. April 2015
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Bundesagentur für Arbeit
Ermittlungsbericht der Antikorruptionsrecherchen
Von
Bundesagentur für Arbeit
Via
Briefpost
Betreff
Ermittlungsbericht der Antikorruptionsrecherchen
Datum
15. Januar 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Staatsanwalt…
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Von
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Betreff
Ermittlungsbericht der Antikorruptionsrecherchen - Ermittlungen gegen die ehemalige Leiterin des Jobcenters Halle [#8828]
Datum
9. März 2015 14:41
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Staatsanwaltschaft Halle hat Ermittlungen gegen die ehemalige Leiterin des Jobcenters Halle, Sylvia Tempel, aufgenommen. Hintergrund sind u.a. Berichte der Mitteldeutschen Zeitung über Ein-Euro-Jobber, die auf ihrem Grundstück rechtswidrig beschäftigt gewesen sein sollen. http://www.mz-web.de/halle-saalekreis/staatsanwalt-ermittelt-im-fall-tempel,20640778,28575994.html Die Zeitung berichtete außerdem über interne Ermittlungen des Antikorruptionsbeauftragten der Regionaldirektion der Bundesagentur und über einen Prozess, den der Personalrat im Jobcenter seit 2012 gegen Tempel führte, berichtet. Der Rechtsstreit drehte sich um Tempels Sohn, der anderthalb Jahre lang unter Umgehung der Mitbestimmung des Personalrats in Tempels Behörde beschäftigt war. http://www.mz-web.de/halle-saalekreis/sylvia-tempel-affaere-um-ehemalige-jobcenter-chefin-weitet-sich-aus,20640778,29138648,view,printVersion.html Bitte übersenden Sie mir: 1. die Berichte der Antikorruptionsermittler 2. eine Übersicht der Anzahl der Arbeitsgelegenheiten in den Jahren 2010, 2011, 2013 und 2014 3. eine Übersicht der Kosten der AGHs in den Jahren, 4. sowie eine Aufschlüsselung der Steuermittel nach Trägern und Erwerbslosen Ich setze voraus, dass die angefragten Daten im Rahmen Ihrer Untersuchungen ermittelt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 15.12.2014 hatten Sie einen wortgleichen Antrag nach dem IFG gestellt,…
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Bundesagentur für Arbeit
Betreff
WG: Ermittlungsbericht der Antikorruptionsrecherchen - Ermittlungen gegen die ehemalige Leiterin des Jobcenters Halle [#8828]
Datum
12. März 2015 11:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 15.12.2014 hatten Sie einen wortgleichen Antrag nach dem IFG gestellt, über den mit Bescheid vom 15.1.2015 bereits entschieden wurde (vgl. fragdenstaat.de #8154). Zu den Fragen 2-4 wurde Ihnen außerdem mit E-Mail vom 13.1.2015 mitgeteilt, dass die Bundesagentur für Arbeit über die gewünschten Informationen nicht verfügt und auch nicht verfügungsbefugt wäre, soweit sich Ihr Antrag auf die Anzahl und die Kosten für Arbeitsgelegenheiten des betroffenen Jobcenters Halle bezieht. Die Sach- und Rechtslage hat sich seitdem nicht geändert. Eine erneute Verbescheidung ist daher nicht veranlasst. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst einmal erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass meine erste Anfrage an di…
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Von
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Betreff
AW: WG: Ermittlungsbericht der Antikorruptionsrecherchen - Ermittlungen gegen die ehemalige Leiterin des Jobcenters Halle [#8828]
Datum
15. März 2015 19:10
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst einmal erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass meine erste Anfrage an die Regionaldirektion Sachsen Anhalt Thüringen adressiert war und von dort an die BA weitergeleitet wurde. Außerdem wurde mitgeteilt: "Das Korruptionspräventions- und –bekämpfungsteam untersteht dem Bereich Justiziariat, Datenschutz und Compliance der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. An diesen habe ich Ihren Antrag heute weitergeleitet." Diese Zuständigkeit wird von Ihnen nicht bestritten. Dennoch wollen Sie meinem Antrag auf Übersendung der Berichte der Antikorruptionsermittler offensichtlich nicht Folge leisten. Ich erlaube mir also meinen Antrag zu wiederholen, soweit er in Ihre Zuständigkeit fällt. Bitte übersenden Sie mir: 1. die Berichte der Antikorruptionsermittler Bei der Gelegenheit erlaube ich mir meine Frage zu erweitern und bitte um weiterführende Informationen zu Recherchen UND Berichten des/der Korruptionspräventions- und –bekämpfungsteams. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesagentur für Arbeit
Ermittlungsbericht der Antikorruptionsrecherchen - hier Ermittlungen gegen die ehemalige Leiterin des Jobcenters Halle
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Bundesagentur für Arbeit
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Briefpost
Betreff
Ermittlungsbericht der Antikorruptionsrecherchen - hier Ermittlungen gegen die ehemalige Leiterin des Jobcenters Halle
Datum
16. April 2015
Status
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AW: Ermittlungsbericht der Antikorruptionsrecherchen - hier Ermittlungen gegen die ehemalige Leiterin des Jobcente…
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Betreff
AW: Ermittlungsbericht der Antikorruptionsrecherchen - hier Ermittlungen gegen die ehemalige Leiterin des Jobcenters Halle [#8828]
Datum
11. April 2016 21:42
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Nachdem das Verfahren gegen die ehemalige Leiterin des Jobcenters Halle, Sylvia Tempel, abgeschlossen ist, steht einer Beantwortung meiner Ausgangs-Anfrage nichts mehr im Wege. ---------------------------------- Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Staatsanwaltschaft Halle hat Ermittlungen gegen die ehemalige Leiterin des Jobcenters Halle, Sylvia Tempel, aufgenommen. Hintergrund sind u.a. Berichte der Mitteldeutschen Zeitung über Ein-Euro-Jobber, die auf ihrem Grundstück rechtswidrig beschäftigt gewesen sein sollen. http://www.mz-web.de/halle-saalekreis... Die Zeitung berichtete außerdem über interne Ermittlungen des Antikorruptionsbeauftragten der Regionaldirektion der Bundesagentur und über einen Prozess, den der Personalrat im Jobcenter seit 2012 gegen Tempel führte, berichtet. Der Rechtsstreit drehte sich um Tempels Sohn, der anderthalb Jahre lang unter Umgehung der Mitbestimmung des Personalrats in Tempels Behörde beschäftigt war. http://www.mz-web.de/halle-saalekreis... Bitte übersenden Sie mir: 1. die Berichte der Antikorruptionsermittler 2. eine Übersicht der Anzahl der Arbeitsgelegenheiten in den Jahren 2010, 2011, 2013 und 2014 3. eine Übersicht der Kosten der AGHs in den Jahren, 4. sowie eine Aufschlüsselung der Steuermittel nach Trägern und Erwerbslosen Ich setze voraus, dass die angefragten Daten im Rahmen Ihrer Untersuchungen ermittelt wurden. ----------------------------------- Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Betreff
AW: AW: Ermittlungsbericht der Antikorruptionsrecherchen - hier Ermittlungen gegen die ehemalige Leiterin des Jobcenters Halle [#8828]
Datum
17. August 2016 10:56
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Nachdem das Verfahren gegen die ehemalige Leiterin des Jobcenters Halle, Sylvia Tempel, abgeschlossen ist, steht einer Beantwortung meiner Ausgangs-Anfrage nichts mehr im Wege. ---------------------------------- Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Staatsanwaltschaft Halle hat Ermittlungen gegen die ehemalige Leiterin des Jobcenters Halle, Sylvia Tempel, aufgenommen. Hintergrund sind u.a. Berichte der Mitteldeutschen Zeitung über Ein-Euro-Jobber, die auf ihrem Grundstück rechtswidrig beschäftigt gewesen sein sollen. http://www.mz-web.de/halle-saalekreis... Die Zeitung berichtete außerdem über interne Ermittlungen des Antikorruptionsbeauftragten der Regionaldirektion der Bundesagentur und über einen Prozess, den der Personalrat im Jobcenter seit 2012 gegen Tempel führte, berichtet. Der Rechtsstreit drehte sich um Tempels Sohn, der anderthalb Jahre lang unter Umgehung der Mitbestimmung des Personalrats in Tempels Behörde beschäftigt war. http://www.mz-web.de/halle-saalekreis... Bitte übersenden Sie mir: 1. die Berichte der Antikorruptionsermittler 2. eine Übersicht der Anzahl der Arbeitsgelegenheiten in den Jahren 2010, 2011, 2013 und 2014 3. eine Übersicht der Kosten der AGHs in den Jahren, 4. sowie eine Aufschlüsselung der Steuermittel nach Trägern und Erwerbslosen Ich setze voraus, dass die angefragten Daten im Rahmen Ihrer Untersuchungen ermittelt wurden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Datum
18. September 2016 17:44
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlungsbericht der Antikorruptionsrecherchen - Ermittlungen gegen die ehemalige Leiterin des Jobcenters Halle“ vom 09.03.2015 (#8828) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 528 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ermittlungsbericht der Antikorruptionsrecherchen - Ermittlungen gegen die ehemalige Leiterin des Jobcenters Halle“ [#8828]
Datum
18. September 2016 17:55
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/8828 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Strafrechtliche Verfahren abgeschlossen ist und damit die Immunität aufgehoben sein dürfte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: 33212_2016 [#8828] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlungsbericht der …
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Betreff
AW: 33212_2016 [#8828]
Datum
15. Februar 2017 21:39
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlungsbericht der Antikorruptionsrecherchen - Ermittlungen gegen die ehemalige Leiterin des Jobcenters Halle“ vom 09.03.2015 (#8828) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 678 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: AW: 33212_2016 [#8828] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlungsbericht …
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Betreff
AW: AW: 33212_2016 [#8828]
Datum
1. März 2017 21:34
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlungsbericht der Antikorruptionsrecherchen - Ermittlungen gegen die ehemalige Leiterin des Jobcenters Halle“ vom 09.03.2015 (#8828) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 692 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
AW: 33212_2016 [#8828] Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-720-1/001 II#0149…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: 33212_2016 [#8828]
Datum
28. März 2017 13:05
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-720-1/001 II#0149 Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 15. Februar 2017 habe Sie um Mitteilung zum Sachstand gebeten. Die Bundesagentur für Arbeit hat mir mittlerweile geantwortet (am 18. Oktober 2016) , jedoch ist bei uns aufgrund eines Wechsels in der Sachbearbeitung der Vorgang zunächst nicht weiter bearbeitet worden. Dies bitte ich zu entschuldigen. Zur Stellungnahme der Bundesagentur habe ich noch einige Nachfragen, die ich noch mit der Behörde klären muss, bevor ich den Fall abschließend bewerten kann. Sobald dies der Fall ist, werde ich mich wieder an Sie wenden. Mit freundlichen Grüßen

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Ihr Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit
Datum
2. Juni 2017 15:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-720-1/001 II#0149 Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe mittlerweile eine Stellungnahme der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit (BA) erhalten. Dort konnte mir plausibel dargelegt werden, dass die von gewünschten Unterlagen des Teams Kriminalitätsprävention und -bekämpfung (KPB) nicht mehr vorhanden sind. Diese sind dauerhaft den Ermittlungsbehörden übergeben worden. Eine Verfügungsbefugnis des Bundesagentur besteht nicht mehr. Darüber hinaus wären von den Ermittlungsbehörden die vorrangigen §§ 147, 475 StPO bei der Herausgabe von Informationen anzuwenden. Bezüglich der weiteren Punkte wurde darauf verwiesen, dass die gewünschten Informationen nicht bei der Zentrale der BA, sondern bei der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen oder im Jobcenter Halle vorhanden sind. Der Antrag sei deshalb in diesen Punkten abgelehnt worden. Zwar hat die Behörde in diesen Punkten nicht rechtswidrig gehandelt, ich habe die BA jedoch vor dem Hintergrund Ihrer Bitte um etwaige Weiterleitung des Antrags an die zuständige Stelle darüber informiert, dass hier eine solche Weiterleitung angezeigt gewesen wäre. Mit freundlichen Grüßen