ERMITTLUNGSSTAND AZ: 911 Js 424/17 DATUM DER STRAFANZEIGE 04.02.2017 !!!

ERNEUT MÖCHTE ICH MICH NACHDEM ERMITTLUNGSSTAND INFORMIEREN. DAS AZ: 911 Js 424/17 DIE STRAFANZEIGE WURDE VON MIR AM 04.02.2017 GESTELLT.

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  • Datum
    13. Oktober 2019
  • Frist
    16. November 2019
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THOMAS MÖLLER
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Staatsanwaltschaft Köln Details
Von
THOMAS MÖLLER
Betreff
ERMITTLUNGSSTAND AZ: 911 Js 424/17 DATUM DER STRAFANZEIGE 04.02.2017 !!! [#168510]
Datum
13. Oktober 2019 22:06
An
Staatsanwaltschaft Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ERNEUT MÖCHTE ICH MICH NACHDEM ERMITTLUNGSSTAND INFORMIEREN. DAS AZ: 911 Js 424/17 DIE STRAFANZEIGE WURDE VON MIR AM 04.02.2017 GESTELLT.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen THOMAS MÖLLER <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift THOMAS MÖLLER << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen THOMAS MÖLLER

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Staatsanwaltschaft Köln
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Von
Staatsanwaltschaft Köln
Betreff
Betreff versteckt
Datum
13. Oktober 2019 22:08
Status
Warte auf Antwort

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