Ermittlungsverfahren anlässlich der AZ-Demo am 2013-06-07

Vorhandene Dokumente zu den Ermittlungsverfahren anlässlich der Demo "One struggle - one fight - Kein Tag ohne Autonomes Zentrum Köln" am 2013-06-07.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. August 2013
  • Frist
    14. September 2013
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlungsverfahren anlässlich der AZ-Demo am 2013-06-07
Datum
13. August 2013 12:54
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vorhandene Dokumente zu den Ermittlungsverfahren anlässlich der Demo "One struggle - one fight - Kein Tag ohne Autonomes Zentrum Köln" am 2013-06-07.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Fabian Keil
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Undelivered Mail Returned to Sender This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to in…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Undelivered Mail Returned to Sender
Datum
18. August 2013 13:11
Status
Warte auf Antwort
This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to inform you that your message could not be delivered to one or more recipients. It's attached below. For further assistance, please send mail to postmaster. If you do so, please include this problem report. You can delete your own text from the attached returned message. The mail system <<Name und E-Mail-Adresse>>: connect to koeln.polizei.nrw.de[168.63.101.98]:25: Connection timed out Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vorhandene Dokumente zu den Ermittlungsverfahren anlässlich der Demo "One struggle - one fight - Kein Tag ohne Autonomes Zentrum Köln" am 2013-06-07. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Fabian Keil
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ermittlungsverfahren anlässlich der AZ-De…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlungsverfahren anlässlich der AZ-Demo am 2013-06-07
Datum
15. September 2013 11:51
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ermittlungsverfahren anlässlich der AZ-Demo am 2013-06-07" vom 13.08.2013 wurde von Ihnen noch nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Fabian Keil Postanschrift Fabian Keil << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Köln
weitergeleitet durch Direktionsbüro ZA
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Datum
23. September 2013 11:58
Status
Warte auf Antwort
Staatsanwaltschaft Köln
Automatische Antwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwo…
Von
Staatsanwaltschaft Köln
Via
Briefpost
Betreff
Automatische Antwort
Datum
20. Januar 2014
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an der Staatsanwaltschaft Köln eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr&lt;http://www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_fuer_partner_der_justiz/elektronischer_rechtsverkehr/index.php&gt; - soweit er in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten sie im Justizportal. Für die Erstattung von &quot;Online-Strafanzeigen&quot; darf auf den entsprechenden Link zu der Internetanschrift www.polizei.nrw.de/artikel__61.html&lt;http://www.polizei.nrw.de/artikel__61.html&gt; hingewiesen werden. Mit freundlichen Grüßen Der Leitende Oberstaatsanwalt in K ö l n
Staatsanwaltschaft Köln
Kein Nachrichtentext
Von
Staatsanwaltschaft Köln
Via
Briefpost
Betreff
Datum
27. Januar 2014
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW: IFG, UIG, VIG. Die bisher…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Ermittlungsverfahren anlässlich der AZ-Demo am 2013-06-07" [#4767]
Datum
29. Januar 2014 12:05
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW: IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/4767 Laut Polizei Köln wurde die Anfrage bereits im September 2013 an die Staatsanwaltschaft Köln weitergeleitet. Am 2014-01-20 habe ich die Staatsanwaltschaft gebeten, mich bis zum 2014-01-27 über den Sachstand der noch immer nicht beantworteten Anfrage zu informieren. Über den Sachstand wurde ich nicht innerhalb der Frist informiert, die "Automatische Antwort" hat keinen erkennbaren Bezug zu meiner Anfrage bzw. man kann sie auch als generelle Weigerung interpretieren, IFG-Anfragen per E-Mail anzunehmen und zu beantworten. Bitte sorgen Sie dafür, dass meine IFG-Anfrage beantwortet wird. Mit freundlichen Grüßen Fabian Keil Anfragenr: 4767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 29.01.2014 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Ermittlungsverfahren anlässlich der AZ-Demo am 2013-06-07" [#4767]
Datum
29. Januar 2014 14:58
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 29.01.2014 wird hiermit bestätigt.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Vermittlungsersuchen vom 2014-01-29 ziehe ich vorerst zurück. Inzwischen lie…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage "Ermittlungsverfahren anlässlich der AZ-Demo am 2013-06-07" [#4767] [#4767]
Datum
30. Januar 2014 10:13
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Vermittlungsersuchen vom 2014-01-29 ziehe ich vorerst zurück. Inzwischen liegt mir ein Brief der Staatsanwaltschaft Köln vor, der zwar meine ursprüngliche Anfrage nicht beantwortet (da sie "nicht gefunden werden konnte"), aber eine grundsätzliche Bereitschaft zur Beantwortung erkennen lässt. Mit freundlichen Grüßen, Fabian Keil Anfragenr: 4767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 30.01.2014 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Ermittlungsverfahren anlässlich der AZ-Demo am 2013-06-07" [#4767] [#4767]
Datum
30. Januar 2014 12:41
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 30.01.2014 wird hiermit bestätigt.
Staatsanwaltschaft Köln
Automatische Antwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwo…
Von
Staatsanwaltschaft Köln
Via
Briefpost
Betreff
Automatische Antwort
Datum
4. Februar 2014
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an der Staatsanwaltschaft Köln eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr&lt;http://www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_fuer_partner_der_justiz/elektronischer_rechtsverkehr/index.php&gt; - soweit er in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten sie im Justizportal. Für die Erstattung von &quot;Online-Strafanzeigen&quot; darf auf den entsprechenden Link zu der Internetanschrift www.polizei.nrw.de/artikel__61.html&lt;http://www.polizei.nrw.de/artikel__61.html&gt; hingewiesen werden. Mit freundlichen Grüßen Der Leitende Oberstaatsanwalt in K ö l n
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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