Ermittlungsverfahren gegen Soldaten - 19. Wahlperiode

Wie viele Verfahren gab/gibt es in der letzten Legislaturperiode gegen
Soldaten?
Wie lauteten die Vorwürfe und was kam dabei heraus?
Gab es Fälle von Fahnenflucht nach § 16 WStG und/oder eigenmächtiger Abwesenheit nach § 15 WStG?

Warum werden die Strafbestände nach § 15 WStG und nach § 16 WStG in der aktuellen Unterrichtung durch die Wehrbeauftragte nicht erwähnt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Juli 2022
  • Frist
    27. August 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Verfahr…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlungsverfahren gegen Soldaten - 19. Wahlperiode [#255045]
Datum
23. Juli 2022 14:48
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Verfahren gab/gibt es in der letzten Legislaturperiode gegen Soldaten? Wie lauteten die Vorwürfe und was kam dabei heraus? Gab es Fälle von Fahnenflucht nach § 16 WStG und/oder eigenmächtiger Abwesenheit nach § 15 WStG? Warum werden die Strafbestände nach § 15 WStG und nach § 16 WStG in der aktuellen Unterrichtung durch die Wehrbeauftragte nicht erwähnt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255045/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlungsverfahren gegen Soldaten - 19. Wahl…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ermittlungsverfahren gegen Soldaten - 19. Wahlperiode [#255045]
Datum
27. August 2022 15:53
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlungsverfahren gegen Soldaten - 19. Wahlperiode“ vom 23.07.2022 (#255045) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V235 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 23. Ju…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: AW: Ermittlungsverfahren gegen Soldaten - 19. Wahlperiode [#255045]
Datum
29. August 2022 12:42
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V235 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 23. Juli 2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 23. Juli 2022 (Bezug). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen und Urlaubsabwesenheiten für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlungsverfahren gegen Soldaten - 19. Wahl…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: AW: Ermittlungsverfahren gegen Soldaten - 19. Wahlperiode [#255045]
Datum
21. September 2022 19:49
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlungsverfahren gegen Soldaten - 19. Wahlperiode“ vom 23.07.2022 (#255045) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255045/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V235 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vo…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ermittlungsverfahren gegen Soldaten - 19. Wahlperiode [#255045]
Datum
30. September 2022 14:11
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V235 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 23. Juli 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 23. Juli 2022 (Bezug). Zu Ihren Fragestellungen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Im Hinblick auf Ihre erste Frage wird davon ausgegangen, dass Informationen über eingeleitete gerichtliche Disziplinarverfahren gegen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr begehrt werden. In den Jahren 2017 bis 2021 wurden insgesamt 3.536 gerichtliche Disziplinarverfahren neu eingeleitet. Eine Beschränkung der Statistik auf die tatsächliche Legislaturperiode (24. Oktober 2017 bis 26. Oktober 2021) ist hierbei nicht möglich; statistisch erfasst ist das jeweilige volle Kalenderjahr. Zur zweiten Frage sind die Prüfungen für die o.g. Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Mögliche Informationen hierzu werden nachgereicht. Zur Frage nach strafrechtlichen Verfahren gemäß WStG weise ich darauf hin, dass dem BMVg zur Anzahl strafrechtlicher Ermittlungsverfahren gegen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr wegen der von Ihnen genannten Delikte keine Informationen vorliegen, da die Strafverfolgung in der Zuständigkeit der Länder liegt und nicht von Dienststellen der Bundeswehr durchgeführt wird. Im Übrigen weise ich daraufhin, dass Ihre letzte Fragestellung nicht vom Anwendungsbereich des IFG erfasst ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ermittlungsverfahren gegen Soldaten - 19. Wahlperiode“ [#255045]
Datum
6. Oktober 2022 13:35
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/255045/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil vorherige Anfragen mit (nahezu) identischen Fragestellungen, die einen anderen Zeitraum betreffen mit anderem auskommen beantwortet wurden. Siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/ermittlungsverfahren-gegen-soldaten-1/ https://fragdenstaat.de/anfrage/ermittlungsverfahren-gegen-soldaten/ Frage 1 wurde korrekt und im Rahmen der Fragestellung beantwortet. Frage 2 wurde nicht beantwortet. Die erforderlichen Auskünfte sollen laut Bundesministerium der Verteidigung nachgereicht werden. Warum diese Informationen nicht vorliegen ist nicht ersichtlich, da sie maßgeblich für die demokratische Legitimierung einer staatlichen Verteidigungsarmee sind. Frage 3 wurde nicht beantwortet. Es wird auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen. Es ist zwar richtig, dass die Länder für die Strafverfolgung zuständig sind, dennoch ist es nicht nachvollziehbar, dass die Bundeswehr über keine Statistiken über Vergehen nach WStG verfügt, da die Bundeswehr den Anstoß im Bezug auf Straftaten nach WStG gibt. Frage 4 wurde nicht beantwortet. Dies ist allerdings nachvollziehbar, da die Wehrbeauftragte Dr. Eva Högl auf Weisung des Bundestags und des Verteidigungsausschusses entsandt wird und nicht der Bundeswehr untersteht. Auf persönliche Nachfrage hat Dr. Eva Högl mir allerdings nahegelegt, das Bundesministerium der Verteidigung zu Auskünften nach WStG § 15 & WStG § 16 zu befragen, wie es durch Frage 3 geschehen ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 255045.pdf Anfragenr: 255045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255045/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-727/002 II#0123 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage „Ermittlungsverfahren gegen Soldaten - 19. Wahlperiode“ [#255045] # IFG-727/002 II#0123
Datum
7. Oktober 2022 13:13
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-727/002 II#0123 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V235 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ermittlungsverfahren gegen Soldaten - 19. Wahlperiode [#255045]
Datum
12. Oktober 2022 13:31
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V235 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 23. Juli 2022 (s.u.) 2. Meine Nachricht vom 30. September 2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 23. Juli 2022 (Bezug). Zu Ihrer zweiten Fragestellung kann ich Ihnen noch Folgendes mitteilen: Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Dienstpflichtverletzungen ist nicht möglich, da eine entsprechende Statistik im Geschäftsbereich BMVg nicht geführt wird. Gleiches gilt für den Ausgang aller angeschuldigten Verfahren. Es wird keine Statistik über ergangene Urteile geführt. Für die Beantwortung Ihrer Anfrage wäre daher eine detaillierte Aktenrecherche und Auswertung erforderlich, da die erbetenen Daten im BMVg so nicht vorliegen. Aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich zwar ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG, allerdings kein Recht auf die Zusammenstellung von Auskünften, die über die Einsichtnahme in amtliche Informationen hinausgehen. Die Pflicht zur Erstellung von entsprechenden Informationen oder Übersichten besteht nach dem IFG nicht. Dies wäre in diesem Fall jedoch erforderlich. Es können daher hierzu leider keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-727/002 II#0123 Sehr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung mit dem BMVg bei Ihrer Anfrage „Ermittlungsverfahren gegen Soldaten - 19. Wahlperiode“ [#255045] # IFG-727/002 II#0123
Datum
30. Dezember 2022 10:32
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-727/002 II#0123 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-727/002 II#0123 Sehr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung mit dem BMVg bei Ihrer Anfrage „Ermittlungsverfahren gegen Soldaten - 19. Wahlperiode“ [#255045] # IFG-727/002 II#0123
Datum
18. Januar 2023 14:06
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-727/002 II#0123 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, entschuldigen Sie bitte meine Verzögerung, ich war aufgrund von Krankheit verhindert. Hiermit nutze ic…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung mit dem BMVg bei Ihrer Anfrage „Ermittlungsverfahren gegen Soldaten - 19. Wahlperiode“ [#255045] # IFG-727/002 II#0123 [#255045]
Datum
18. Januar 2023 14:34
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, entschuldigen Sie bitte meine Verzögerung, ich war aufgrund von Krankheit verhindert. Hiermit nutze ich meine Möglichkeit, Stellung zu nehmen: Sie schreiben in Ihrer Antwort vom 30.12.2022, dass "[e]ine Statistik, die Auskunft darüber gebe, welche Disziplinarverfahren mit jeweils welchen einfachen oder gerichtlichen) Disziplinarmaßnahme geführt wurden" im BMVg nicht existiere und somit Frage 2 und 3 nicht beantwortet werden könne. Existiert sie etwa in anderen Behörden oder Institutionen? Es gab in den vergangenen Legislaturperioden bereits nahezu wortgleiche Anfragen von mir und anderen, in denen Daten aus einer solchen Statistik übermittelt wurden. (Siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/ermittlungsverfahren-gegen-soldaten-1/ https://fragdenstaat.de/anfrage/ermittlungsverfahren-gegen-soldaten/ bzw. die direkten Link zu den Dateien: https://fragdenstaat.de/anfrage/ermittlungsverfahren-gegen-soldaten/16079/anhang/2014-03-24_-_bmvg_strattaten_von_soldaten_anhang.pdf https://fragdenstaat.de/anfrage/ermittlungsverfahren-gegen-soldaten-1/96313/anhang/VerfahrengegenSoldaten.pdf) Auch in älteren Publikationen sind ebenfalls Zahlen diesbezüglich zu finden. Wieso existieren diese Statistiken nicht (mehr)? Die Bundeswehr ist als demokratisch legitimierte Armee schließlich für die Gewährleistung rechtsstaatlicher Prozesse verantwortlich. Dies kann meines Erachtens nur erfolgen, wenn das BMVg einen Überblick hat, ob und wie die Mitglieder der Bundeswehr Verfassungstreue umsetzen. Wie wird es denn sonst überprüft? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255045/
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V235 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vo…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ermittlungsverfahren gegen Soldaten - 19. Wahlperiode [#255045]
Datum
2. Februar 2023 14:29
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V235 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 23. Juli 2022 Sehr << Antragsteller:in >> ergänzend zu meinen Nachrichten vom 30.09.2022 und 12.10.2022 übersende ich Ihnen die nachstehenden Übersichten über die Rechtsfolgenaussprüche der Truppendienstgerichte im angefragten Zeitraum: Weitere amtliche Informationen liegen im BMVg nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-727/002 II#0123 Sehr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Ermittlungsverfahren gegen Soldaten - 19. Wahlperiode“ [#255045] # IFG-727/002 II#0123
Datum
3. Februar 2023 09:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-727/002 II#0123 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Das BMdV hat die von Ihnen beschriebenen Daten herausgegeben. Die Anfrage ist somit erledigt. Vielen D…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Ermittlungsverfahren gegen Soldaten - 19. Wahlperiode“ [#255045] # IFG-727/002 II#0123 [#255045]
Datum
3. Februar 2023 19:41
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Das BMdV hat die von Ihnen beschriebenen Daten herausgegeben. Die Anfrage ist somit erledigt. Vielen Dank dafür! Wieso die Statistiken nicht mehr geführt werden, geht aus den Antworten leider nicht hervor. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255045/