Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls"

1) Wie viele Ermittlungsverfahren laufen oder liefen bei Ihnen wegen der Veröffentlichung/Weiterverbreitung des vom Amtsgericht Chemnitz am 27.08.2018 ausgestellten Haftbefehls gegen einen wegen Totschlags Beschuldigten?

2) In wie vielen dieser Fälle wurde dieser Haftbefehl jeweils bei Facebook, Twitter oder anderen Plattformen veröffentlicht?

3) In wie vielen Fällen gab es Rechtshilfeersuchen an die Betreiber sozialer Netzwerke?
4) In wie vielen Fällen konnte auf diese Weise bei Facebook, Twitter oder anderen Plattformen ein Tatverdächtiger ermittelt werden?

5) Wie viele Ermittlungsverfahren wurden von Ihnen in dieser Sache eingestellt, vor Gericht gebracht oder durch den Erlass eines Strafbefehls beendet?

Zur Einordnung – Es geht um weitere Veröffentlichungen dieses Haftbefehls: https://www.tagesschau.de/inland/haftbefehl-chemnitz-101.html

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. November 2018
  • Frist
    11. Dezember 2018
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Wie viele E…
An Staatsanwaltschaft Zweibrücken Details
Von
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Betreff
Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls" [#34546]
Datum
9. November 2018 12:32
An
Staatsanwaltschaft Zweibrücken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Wie viele Ermittlungsverfahren laufen oder liefen bei Ihnen wegen der Veröffentlichung/Weiterverbreitung des vom Amtsgericht Chemnitz am 27.08.2018 ausgestellten Haftbefehls gegen einen wegen Totschlags Beschuldigten? 2) In wie vielen dieser Fälle wurde dieser Haftbefehl jeweils bei Facebook, Twitter oder anderen Plattformen veröffentlicht? 3) In wie vielen Fällen gab es Rechtshilfeersuchen an die Betreiber sozialer Netzwerke? 4) In wie vielen Fällen konnte auf diese Weise bei Facebook, Twitter oder anderen Plattformen ein Tatverdächtiger ermittelt werden? 5) Wie viele Ermittlungsverfahren wurden von Ihnen in dieser Sache eingestellt, vor Gericht gebracht oder durch den Erlass eines Strafbefehls beendet? Zur Einordnung – Es geht um weitere Veröffentlichungen dieses Haftbefehls: https://www.tagesschau.de/inland/haftbefehl-chemnitz-101.html
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsanwaltschaft Zweibrücken
Sehr geehrtAntragsteller/in der Eingang Ihrer Anfrage wird bestätigt. Es wird um Mitteilung Ihrer Adressdaten geb…
Von
Staatsanwaltschaft Zweibrücken
Betreff
AW: Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls" [#34546]
Datum
14. November 2018 09:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in der Eingang Ihrer Anfrage wird bestätigt. Es wird um Mitteilung Ihrer Adressdaten gebeten, da die Beantwortung durch die Staatsanwaltschaft Zweibrücken auf dem postalischen Weg erfolgen wird. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, das Landestransparenzgesetz regelt in § 12 Abs. 1 Satz 3 den Informationszugang au…
An Staatsanwaltschaft Zweibrücken Details
Von
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Betreff
AW: Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls" [#34546]
Datum
14. November 2018 11:38
An
Staatsanwaltschaft Zweibrücken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Landestransparenzgesetz regelt in § 12 Abs. 1 Satz 3 den Informationszugang auf Antrag folgendermaßen: "Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, darf nur dann eine andere Art bestimmt werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt; als wichtiger Grund gilt insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand." Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen …
An Staatsanwaltschaft Zweibrücken Details
Von
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Betreff
AW: Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls" [#34546]
Datum
17. Dezember 2018 19:52
An
Staatsanwaltschaft Zweibrücken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls"“ vom 09.11.2018 (#34546) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>