Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls"

1) Wie viele Ermittlungsverfahren laufen oder liefen bei Ihnen wegen der Veröffentlichung/Weiterverbreitung des vom Amtsgericht Chemnitz am 27.08.2018 ausgestellten Haftbefehls gegen einen wegen Totschlags Beschuldigten?

2) In wie vielen dieser Fälle wurde dieser Haftbefehl jeweils bei Facebook, Twitter oder anderen Plattformen veröffentlicht?

3) In wie vielen Fällen gab es Rechtshilfeersuchen an die Betreiber sozialer Netzwerke?
4) In wie vielen Fällen konnte auf diese Weise bei Facebook, Twitter oder anderen Plattformen ein Tatverdächtiger ermittelt werden?

5) Wie viele Ermittlungsverfahren wurden von Ihnen in dieser Sache eingestellt, vor Gericht gebracht oder durch den Erlass eines Strafbefehls beendet?

Zur Einordnung – Es geht um weitere Veröffentlichungen dieses Haftbefehls: https://www.tagesschau.de/inland/haftbefehl-chemnitz-101.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. November 2018
  • Frist
    9. Dezember 2018
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Wie viele E…
An Staatsanwaltschaft Bamberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls" [#34484]
Datum
9. November 2018 12:32
An
Staatsanwaltschaft Bamberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Wie viele Ermittlungsverfahren laufen oder liefen bei Ihnen wegen der Veröffentlichung/Weiterverbreitung des vom Amtsgericht Chemnitz am 27.08.2018 ausgestellten Haftbefehls gegen einen wegen Totschlags Beschuldigten? 2) In wie vielen dieser Fälle wurde dieser Haftbefehl jeweils bei Facebook, Twitter oder anderen Plattformen veröffentlicht? 3) In wie vielen Fällen gab es Rechtshilfeersuchen an die Betreiber sozialer Netzwerke? 4) In wie vielen Fällen konnte auf diese Weise bei Facebook, Twitter oder anderen Plattformen ein Tatverdächtiger ermittelt werden? 5) Wie viele Ermittlungsverfahren wurden von Ihnen in dieser Sache eingestellt, vor Gericht gebracht oder durch den Erlass eines Strafbefehls beendet? Zur Einordnung – Es geht um weitere Veröffentlichungen dieses Haftbefehls: https://www.tagesschau.de/inland/haftbefehl-chemnitz-101.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsanwaltschaft Bamberg
Sehr geehrtAntragsteller/in die Staatsanwaltschaft Bamberg ist für den von Ihnen genannten Sachverhalt und für…
Von
Staatsanwaltschaft Bamberg
Betreff
AW: Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls" [#34484]
Datum
13. November 2018 14:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die Staatsanwaltschaft Bamberg ist für den von Ihnen genannten Sachverhalt und für damit zusammenhängende Presseauskünfte nicht zuständig. Weitergehende Auskünfte können nicht erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> wer wäre denn zuständig für Auskünfte die Staatsanwaltschaft Bamberg betreffe…
An Staatsanwaltschaft Bamberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls" [#34484]
Datum
14. November 2018 12:05
An
Staatsanwaltschaft Bamberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> wer wäre denn zuständig für Auskünfte die Staatsanwaltschaft Bamberg betreffend? Dann würde ich meine Anfrage in meiner Funktion als Journalist an die zuständige Pressestelle wiederholen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen …
An Staatsanwaltschaft Bamberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls" [#34484]
Datum
10. Dezember 2018 11:57
An
Staatsanwaltschaft Bamberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls"“ vom 09.11.2018 (#34484) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Herr Oberstaatsanwalt Bachmann informierte mich darüber, dass Sie für Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bamberg angeblich nicht zuständig seien, beantwortete aber nicht meine Nachfrage, wer stattdessen zuständig sei. Ich glaube ja, dass die Staatsanwaltschaft Bamberg sehr wohl für ihre eigenen Ermittlungsverfahren zuständig ist. Deshalb bitte ich Sie weiterhin höflich um die erfragte Auskunft. Falls Sie einem Missverständnis erlegen sind, erkläre ich noch einmal den Gegenstand meiner Anfrage: Die Staatsanwaltschaft Chemnitz ist nur die Behörde, die den ursprünglichen Haftbefehl beantragt hatte, der in der Folge von Dritten veröffentlicht wurde, was (wie der Medienberichterstattung zu entnehmen war) von diversen Staatsanwaltschaften bundesweit strafrechtlich verfolgt wurde (beispielsweise in Bremen: https://www.shz.de/deutschland-welt/Proteste-in-Chemnitz-angekuendigt-Bremer-Politiker-im-Visier-der-Staatsanwaltschaft-id20867557.html). Ziel meiner Anfrage ist es, herauszufinden, ob auch in Ihrem Zuständigkeitsgebiet solche Weiterverbreitungen angezeigt und verfolgt wurden. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Staatsanwaltschaft Bamberg
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die Staatsanwaltschaft Ba…
Von
Staatsanwaltschaft Bamberg
Betreff
AW: Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls" [#34484]
Datum
10. Dezember 2018 15:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die Staatsanwaltschaft Bamberg kein Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls"“ vom 09.11.2018 geführt hat und derzeit auch nicht führt. Mit freundlichen Grüßen