Ernährungs-Verwahrlosung bei Kindern und Jugendlichen in Berlin
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Kollegin vom Jugendamt Pankow hat mich gebeten, mich mit meinen Fragen direkt an das Gesundheitsamt des Bezirks Pankow zu wenden.
Dies möchte ich hiermit tun und bitte freundlich um Zusendung folgender Informationen:
1: Die Gesamtzahl aller Kinder zwischen 0 und 12 Jahren in dem von Ihnen betreuten Gebiet
Die folgenden Fragen beziehen sich auf Kinder zwischen 0 und 12 Jahren, die in Zusammenhang mit einer Fehlernährung aktuell unter Beobachtung Ihres Amtes stehen:
2: die Zahl der betroffenen Kinder
2.a: Davon die Anzahl der Kinder, die keine Tierprodukte erhalten haben
2.a.a: Davon wiederum die Anzahl der Kinder, die der Anamnese zufolge keine Muttermilch erhalten haben
3: Eine Auflistung der häufigsten Erkrankungen, die aufgrund der Fehlernährung bei o.g. Kindern auftreten, unabhängig von der Ernährungsform und mit Angabe der Fälle.
4: die Anzahl der Kinder mit krankhaftem Übergewicht
5: die Anzahl der Kinder mit krankhaftem Untergewicht
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum12. September 2019
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15. Oktober 2019
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