Ernährungs-Verwahrlosung bei Kindern und Jugendlichen in Berlin

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Kollegin vom Jugendamt Pankow hat mich gebeten, mich mit meinen Fragen direkt an das Gesundheitsamt des Bezirks Pankow zu wenden.

Dies möchte ich hiermit tun und bitte freundlich um Zusendung folgender Informationen:

1: Die Gesamtzahl aller Kinder zwischen 0 und 12 Jahren in dem von Ihnen betreuten Gebiet

Die folgenden Fragen beziehen sich auf Kinder zwischen 0 und 12 Jahren, die in Zusammenhang mit einer Fehlernährung aktuell unter Beobachtung Ihres Amtes stehen:

2: die Zahl der betroffenen Kinder

2.a: Davon die Anzahl der Kinder, die keine Tierprodukte erhalten haben

2.a.a: Davon wiederum die Anzahl der Kinder, die der Anamnese zufolge keine Muttermilch erhalten haben

3: Eine Auflistung der häufigsten Erkrankungen, die aufgrund der Fehlernährung bei o.g. Kindern auftreten, unabhängig von der Ernährungsform und mit Angabe der Fälle.

4: die Anzahl der Kinder mit krankhaftem Übergewicht

5: die Anzahl der Kinder mit krankhaftem Untergewicht

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. September 2019
  • Frist
    15. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Kollegin vom Jugend…
An Bezirksamt Pankow Amt für Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ernährungs-Verwahrlosung bei Kindern und Jugendlichen in Berlin [#166507]
Datum
12. September 2019 20:38
An
Bezirksamt Pankow Amt für Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Kollegin vom Jugendamt Pankow hat mich gebeten, mich mit meinen Fragen direkt an das Gesundheitsamt des Bezirks Pankow zu wenden. Dies möchte ich hiermit tun und bitte freundlich um Zusendung folgender Informationen: 1: Die Gesamtzahl aller Kinder zwischen 0 und 12 Jahren in dem von Ihnen betreuten Gebiet Die folgenden Fragen beziehen sich auf Kinder zwischen 0 und 12 Jahren, die in Zusammenhang mit einer Fehlernährung aktuell unter Beobachtung Ihres Amtes stehen: 2: die Zahl der betroffenen Kinder 2.a: Davon die Anzahl der Kinder, die keine Tierprodukte erhalten haben 2.a.a: Davon wiederum die Anzahl der Kinder, die der Anamnese zufolge keine Muttermilch erhalten haben 3: Eine Auflistung der häufigsten Erkrankungen, die aufgrund der Fehlernährung bei o.g. Kindern auftreten, unabhängig von der Ernährungsform und mit Angabe der Fälle. 4: die Anzahl der Kinder mit krankhaftem Übergewicht 5: die Anzahl der Kinder mit krankhaftem Untergewicht Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Pankow Amt für Soziales
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Fragen werden wie folgt beantwortet: 1. Die Gesamtzahl der Kinder im Bezirk Pa…
Von
Bezirksamt Pankow Amt für Soziales
Betreff
Antw: Wtrlt: Ernährungs-Verwahrlosung bei Kindern und Jugendlichen in Berlin [#166507]
Datum
19. September 2019 15:09
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Fragen werden wie folgt beantwortet: 1. Die Gesamtzahl der Kinder im Bezirk Pankow zwischen 0 und 15 Jahren betrug nach dem aktuellen Bericht des Amtes für Statistik Berlin Brandenburg (Stand: 30.06.2019) 62.913. 2 . Die Zahl der Kinder zwischen 0 und 12 Jahren, bei denen eine Fehlernährung vorliegt, wird im Gesundheitsamt statistisch nicht erfasst. 2 a. und 2 aa: Die Zahl der Kinder zwischen 0 und 12 Jahren, die keine Tierprodukte oder der Anamnese zufolge keine Muttermilch erhalten haben, wird im Gesundheitsamt statistisch ebenfalls nicht erfasst. 3. Es gibt diverse Erkrankungen, die durch Fehlernährung verursacht werden können. Eine statistische Erfassung erfolgt im Gesundheitsamt Pankow jedoch nicht. 4. und 5. Die Zahl der Kinder mit Über- und Untergewicht wird im Rahmen der Einschulungsuntersuchung erfasst. Die nachfolgende Übersicht gibt die Zahlen für die Einschulungsuntersuchungen 2017-2018 wieder: Bezirk n = deutlich unter- gewichtig (<3. Perzentil) unter- gewichtig (3. bis <10. Perzentil) normal- gewichtig (10. bis 90. Perzentil) über- gewichtig (>90. bis 97. Perzentil) adipös (>97. Perzentil) Pankow 4.117 2,5 6,2 86,4 3,3 1,6 Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Antwort! Dass keine Statistiken zur Ernährungsweise vorliegen, ist b…
An Bezirksamt Pankow Amt für Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Ernährungs-Verwahrlosung bei Kindern und Jugendlichen in Berlin [#166507]
Datum
19. September 2019 16:54
An
Bezirksamt Pankow Amt für Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Antwort! Dass keine Statistiken zur Ernährungsweise vorliegen, ist bedauerlich, aber für mich nachvollziehbar. Ich möchte Sie daher freundlich um eine fachliche Einschätzung auf Basis Ihrer alltäglichen Arbeit bitten. - Haben Sie aktuell Fälle, in denen Kinder aufgrund einer rein pflanzlichen bzw. veganen Ernährung klinisch relevante Entwicklungsschäden entwickelt haben? - Wie viele Kinder sind davon im Jahr etwa betroffen? - Welches sind Ihrer Einschätzung nach die häufigsten drei ernährungsbedingten Erkrankungen bei Kindern? (z. B. bestimmte Formen von Nährstoffmangel) ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bezirksamt Pankow Amt für Soziales
Sehr geehrteAntragsteller/in aktuell sind uns keine Fälle erinnerlich, in denen Kinder aufgrund einer rein pflan…
Von
Bezirksamt Pankow Amt für Soziales
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Ernährungs-Verwahrlosung bei Kindern und Jugendlichen in Berlin [#166507]
Datum
20. September 2019 13:56
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in aktuell sind uns keine Fälle erinnerlich, in denen Kinder aufgrund einer rein pflanzlichen bzw. veganen Ernährung klinisch relevante Entwicklungsschäden entwickelt haben. Derartige Fälle werden bei uns aber auch nicht statistisch erfasst. Als häufigste ernährungsbedingte Erkrankung bei Kindern ist die Adipositas zu nennen. Untergewicht als Folge von Mangelernährung kommt natürlich auch vor. Auch bestimmte Ernährungsweisen (vegetarisch und vegan) bergen Risiken: Eisenmangel bei vegetarisch ernährten Kindern (Folge Eisenmangelanämie). Bei veganer Ernährung von Säuglingen und Kindern kann ein Mangel an Kalzium, Vitamin D, Jod, Zink, Eisen, Omega-3-Fettsäuren, Vitamin B2 und vor allem Vitamin B12 entstehen. Ein Vitamin-B12-Mangel macht sich beim Säugling oft erst nach etwa vier bis sechs Monaten z.B. durch Wachstumsstörungen ( https://www.kinderaerzte-im-netz.de/krankheiten/kleinwuchs-wachstumsstoerungen/was-ist-kleinwuchs/) , Blutarmut, Muskelschwäche und eine veränderte Gehirnentwicklung bzw. unzureichendes Kopfwachstum bemerkbar. Wird der Mangel nicht rechtzeitig erkannt, können bleibende Schäden entstehen. Die DGKJ (Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin) sowie die DGE (Deutsche Gesellschaft für Ernährung) raten von veganer Ernährung bei Kindern ab, wenn das Kind nicht zusätzlich Vitamin B12 als Nahrungsergänzung erhält. Freundliche Grüße