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Ernennungsurkunden Bundesregierung

Anfrage an: Bundespräsidialamt

Ich bitte um Übersendung der Kopie der Ernennungs- und Erlassungurkunden der Bundeskanzlerin, der Bundesminister und der Parlamentarischen Staatssekretäre bzw. Staatsminister seit dem 01.10.2005, die durch den Bundespräsidenten vollzogen wurden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. Juli 2015
  • Frist
    15. August 2015
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Übe…
An Bundespräsidialamt Details
Von
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Betreff
Ernennungsurkunden Bundesregierung [#10620]
Datum
14. Juli 2015 21:20
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Übersendung der Kopie der Ernennungs- und Erlassungurkunden der Bundeskanzlerin, der Bundesminister und der Parlamentarischen Staatssekretäre bzw. Staatsminister seit dem 01.10.2005, die durch den Bundespräsidenten vollzogen wurden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Marc Freiheit von Rotter Evening Study Institute <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Freiheit von Rotter Evening Study Institute << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ernennungsurkunden Bundesregierung" …
An Bundespräsidialamt Details
Von
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Betreff
AW: Ernennungsurkunden Bundesregierung [#10620]
Datum
15. August 2015 07:11
An
Bundespräsidialamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ernennungsurkunden Bundesregierung" vom 14.07.2015 (#10620) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich bitte um elektronische Beantwortung Mit freundlichen Grüßen, Marc von Rotter Anfragenr: 10620 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Freiheit von Rotter Evening Study Institute << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Ernennungsurkunden Bundesregierung" [#10620]
Datum
19. August 2015 06:32
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10620 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil das Amt bislang ohne ersichtlichen Grund auf meine Anfrage nicht reagiert hat. Bitte senden Sie mir die Stellungnahme des BuPrA nach Eingang zu. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marc Freiheit von Rotter Anfragenr: 10620 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IX-737/002 II#0018 Sehr geehrter Her…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Ernennungsurkunden Bundesregierung" [#10620]
Datum
7. September 2015 15:27
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IX-737/002 II#0018 Sehr geehrter Herr Freiherr von Rotter, für Ihre Mail vom 19. August 2015 danke ich Ihnen. Ich habe sie zum Anlass genommen, das Bundespräsidialamt anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Bundespräsidialamt
Ihre Anfrage vom 14. Juli 2015 Sehr geehrter Herr von Rotter, auf Ihr Erinnerungsschreiben vom 15. August 2015 ka…
Von
Bundespräsidialamt
Betreff
Ihre Anfrage vom 14. Juli 2015
Datum
8. September 2015 10:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr von Rotter, auf Ihr Erinnerungsschreiben vom 15. August 2015 kann ich Ihnen mitteilen, dass Ihre Anfrage vom 14. Juli 2015 betreffend die "Ernennungsurkunden Bundesregierung" fristgerecht bearbeitet und an die von Ihnen angegebene Anschrift übersandt wurde. Ich kann Ihnen eine Kopie des Schreibens, in dem auf die anfallenden Kosten für die Bearbeitung Ihrer Anfrage hingewiesen und ein Kostenvorschuss angefordert wird, in der Anlage übersenden. Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass rechtsmittelfähige Bescheide grundsätzlich nicht elektronisch übersandt, sondern zugestellt werden. Hierfür benötigen wir eine zustellungsfähige Anschrift. Sollten Sie im hiesigen Fall an Ihrer Anfrage festhalten, so kann eine weitere Bearbeitung Ihres Antrages nur erfolgen, wenn Sie den Kostenvorschuss entrichten und uns eine zustellungsfähige postalische Anschrift zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 14. Juli 2015 [#10620] Sehr geehrt<< Anrede >> ich hatte extra um elektronische…
An Bundespräsidialamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 14. Juli 2015 [#10620]
Datum
8. September 2015 10:45
An
Bundespräsidialamt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich hatte extra um elektronische Zusendung gebeten, so dass Kopier- und Versandkosten nicht anfallen. Die ist auch für die Umwelt besser. Herzlichen Dank bereits im voraus. Mit freundlichen Grüßen Marc von Rotter Anfragenr: 10620 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Freiheit von Rotter Evening Study Institute << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundespräsidialamt
AW: Ihre Anfrage vom 14. Juli 2015 [#10620] Sehr geehrter Herr von Rotter, wie in dem beigefügten Schreiben ber…
Von
Bundespräsidialamt
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 14. Juli 2015 [#10620]
Datum
9. September 2015 08:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr von Rotter, wie in dem beigefügten Schreiben bereits dargelegt, sind die von Ihnen erbetenen Unterlagen nicht elektronisch vorhanden. Das Einscannen und elektronische Versenden der einzelnen ca. 440 Urkunden wäre mit einem noch erheblicherem Aufwand als die Anfertigung der Kopien verbunden. Eine gleichzeitige Versendung ist wegen der Datenmenge technisch nicht möglich. Ohne Einzahlung des Kostenvorschusses ist eine Bearbeitung Ihres Antrages daher nicht möglich. Ich darf Sie höflich daran erinnern, dass aus den in unserem Schreiben erläuterten Gründen unsererseits keine rechtliche Verpflichtung zur Herausgabe nach dem IFG besteht und es sich vielmehr um ein Entgegenkommen des Bundespräsidialamtes handelt, Ihnen die Unterlagen dennoch zur Verfügung zu stellen. Angesichts des erheblichen Aufwandes kann dies jedoch nur erfolgen, wenn die hierfür anfallenden Kosten von Ihnen analog den bestehenden Gebühren- und Auslagenvorschriften zum IFG getragen werden. Mit freundlichen Grüßen

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